News in Kürze

News Juni 2023,  rechtzeitig zu Fronleichnam

  • Reform der Pflegeversicherung
  • Der nächste heiße Sommer kommt
  • Podcast rund um das Thema Demenz
  • Notwendige regionale Gesundheitsversorgung
  • Wohnrecht auf Lebenszeit

Reform der Pflegeversicherung

Alle schreien und fordern, es ist nicht genug. Die Bundesregierung informiert: Mehr Leistungen für stationäre und ambulante Pflege. Doch wer bis zu Ende liest erkennt, es geht vorrangig um Mehreinnahmen in Höhe von rund 6,6 Mrd. Euro/Jahr, die die Zwangsversicherten erst aufbringen müssen, damit die Landespflegekassen die „Wohltaten“ den gewerblichen Betreibern nach dem Motto: Privat vor Staat verteilen können. In den Kommunen spüren die Misere die Pflegebedürftigen und Angehörigen. Alle schauen weg. Keiner will die Not sehen oder gar handeln. Medien- und Gremienvertreter sind oft überfordert, unwissend. Der Blick ins SGB XI allein hilft nicht, stiftet zum Vorteil der Pflegekassen und Leistungsanbieter Verwirrung. Echte Aufklärung tut Not, nicht erst vor den nächsten Wahlen, jetzt.

Etablierung der Nachbarschaftshilfe im Pflegegesetz nicht gewollt!

Worte und Taten fallen auseinander. Wer verweigert niederschwellige Hilfe in der Häuslichkeit?

Mit der Bundesratsdrucksache 165-1-23 vom 28.4.23  die Länder fordern nicht, sie empfehlen unteranderem ab Seite 19f. die Anerkennung von Nachbarschaftshilfe für 125 €, um die Pflegenot in der Häuslichkeit zu mildern.

  • 45 b SGB XI soll durch eine neue Nummer 5 ergänzt werden: 5. Leistungen bürgerschaftlich engagierter Einzelpersonen (Nachbarschaftshilfe)
  • Fragen Sie Ihre Bundestags- und Landtagsabgeordneten welche Argumente gegen die Nachbarschaftshilfe für 125 € sprechen.

Der nächste heißeste Sommer kommt

Tropennächte, Wüstentage, Hitzewellen, Rekordhitze… Im Sommer 2022 sind nach Schätzungen des Robert Koch-Instituts etwa 4.500 Menschen infolge von Hitze in Deutschland verstorben.

Die schweren Auswirkungen des Klimawandels, anhaltender Trockenperioden und extremer Sommerhitze auf die Gesundheit sind schon lange keine Spekulation mehr, sondern Realität. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informiert die Bevölkerung unter dem Internetportal „Klima Mensch Gesundheit“ über durch extreme Hitze bedingte Gesundheitsrisiken. Es bietet Hintergrundinformationen zum Klimawandel und zahlreiche Tipps zum Umgang mit Extremtemperaturen und UV-Strahlung.

Die Gefahr steigt mit zunehmendem Alter, weil die Fähigkeit des Körpers zur Selbstkühlung durch Schwitzen abnimmt.

Dazu auch: 5. Juni 2023 von 18:00 – 19:30 Uhr eine Informationsveranstaltung, in der die Bedeutung der notwendigen Nachhaltigkeit zur Vermeidung der Klimaerwärmung im Einzelnen vertieft dargestellt werden. Interessierte sind herzlich eingeladen – jetzt gleich kostenfrei registrieren!

Podcast rund um das Thema Demenz

Wenn ein Mensch mit Demenz seine Erkrankung nicht anerkennt, entstehen oftmals schwierige Situationen. Es können sich Gefahren ergeben, wenn eine Person z. B. ganz selbstverständlich weiter Auto fährt, es kann aber auch eine Sprachlosigkeit zwischen der Person und ihren An- und Zugehörigen entstehen (Podcast 51). Fragen zu Demenz und Medikamenten (Podcast 50) und 49 weitere Folgen decken ein ausgesprochen weites Themenfeld ab. Der Podcast ist auf der Internetseite www.demenz-podcast.de erhältlich

Notwendige regionale Gesundheitsversorgung

Die Stärkung der regionalen Gesundheitsversorgung ist ein im Koalitionsvertrag sowie den aktuellen Gesetzesvorhaben verfolgtes Ziel der Bundesregierung. Es fehlen Taten!

Der Schlüssel für einen zukunftsgerichteten Umbau der Gesundheitsversorgung liegt bei den Akteuren vor Ort. Vielerorts haben Krankenkassen und Partner in der Versorgung schon bewiesen, dass sie innovative Lösungen für Versorgungsbedarfe entwickeln können. Ihre Gestaltungskraft müssen wir nutzen“, erklärt der BMC-Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. Lutz Hager. Neben den Akteuren der Krankenversorgung gehörten dazu ebenso die Pflege, Kommunen und Kreise, Vereine, die soziale Infrastruktur oder Partner mit digitalen Angeboten.

Viele aktuell diskutierte Vorhaben wie die Krankenhausstrukturreform, die geplanten Gesundheitskioske und Primärversorgungszentren oder koordinierende Patientenlotsen setzten auf eine regionale Umsetzung. Die Region als aktiver Gestalter komme in den Regierungsplänen bislang jedoch nicht vor. „Regionalisierung erfordert eine Strukturreform, die über bloße Förderprogramme hinausgedacht und langfristig angelegt sein muss. Das Positionspapier des BMCEine breite Diskussion ist notwendig, es geht nicht ums Geldverteilen, es sollte um das Wohl der Bürger gehen, es bedarf einer ganzheitlichen Gesundheitsversorgung, einschließlich der Pflege am Ende des Lebens.

Wohnrecht auf Lebenszeit

Im Grundbuch eingetragenes Wohnungsrecht bleibt bestehen, auch bei Umzug ins Heim.

Ist ein Wohnrecht im Grundbuch eingetragen und zieht der/die Berechtigte aus der Wohnung aus, geht es dadurch nicht unter. Ein subjektives Ausübungshindernis, wie die Unterbringung des Berechtigten in ein Senioren- oder Pflegeheim, begründet regelmäßig auch keinen Löschungsanspruch des Wohnungseigentümers.

Das Wohnungsrecht nach § 1093 BGB erlischt gemäß den §§ 1090 Abs. 2, 1061 BGB erst mit dem Tod des Wohnungsberechtigten. Ein nur subjektives Ausübungshindernis reicht nach Rechtsprechung und Literatur nicht (Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil v. 2.1.2007, 3 U 116/06. Auch abgelegt unter Urteilen.

Selbst ein dauerhafter Wechsel in eine Wohnung oder in ein Pflegeheim bringe das Wohnrecht nicht zum Erlöschen. In diesem Fall stehe dem Berechtigten die Möglichkeit offen, das Recht mit Zustimmung des Grundstückeigentümers einem anderen zu überlassen (OLG Saarbrücken, Beschluss v. 5.8.2010, 5 W 175/10-65).

Verzicht auf das Wohnrecht birgt Gefahr des Sozialregresses

Selbst wenn der Berechtigte wegen des Umzugs auf sein Wohnungsrecht verzichtet (BGH, Beschluss v. 25.1.2012, XII ZB 479/11),  droht im Falle der Verarmung ein Rückforderungsanspruch seitens des Heimträgers, indem der Verzicht auf das Wohnungsrecht als Schenkung behandelt wird (OLG Nürnberg, Urteil v. 22.7.2013, 4 U 1571/12). 

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