Durch das neue Heizungsgesetz wächst die Verschuldungsangst, dies nutzen Investoren in vielen Gewändern. Einige werben mit Immobilien-Teilverkauf, damit Sie zuhause wohnen bleiben können.
Ein neuer Aufhänger oder die Umkehrhypothek in neuem Gewand. Bei der Umkehrhypothek bleibt das Eigentum in vollem Besitz. Doch das Wort Verschuldung durch die Darlehensaufnahme mit der Rückzahlungsverpflichtung schreckt. Jetzt wird mit einem scheinbar kleinen Nutzungsentgelt geworben.
Jetzt an das Leben denken?
Die eigenen Vierwände erhalten und Reisen etc.
Angesprochen werden und fühlen sich die vielen Eigentümer ohne Erben. Mit einer Immobilie mit einem Wert von über 200.000 €. Die Werbung nimmt positiv auf, was bei näherem Betrachten allein dem Anbieter auf Dauer nutzt. Grund und Boden ist nicht vermehrbar. Gebäude nehmen an der Inflation nicht teil. Der Sachwert verringert sich durch Abschreibung. Der Verkehrswert richtet sich nach den möglichen Mieten. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Steine, Grund und Boden den Wert erhalten. Sie erhalten ein Nießbrauchs Recht, dies ist mehr als ein Wohnrecht bei einer monatlichen Leibrente. Beim Teilverkauf können Sie das Haus, die Wohnung an andere vermieten.
Rechnet sich Teilverkauf
Der/die Besitzer einer Eigentumswohnung mit dem aktuellen Wert von 200.000 € wollen 100.000 € zur Verfügung erhalten. 100.000 € ist oft die unterste Grenze. Das Eigentum kann mit maximal 50 % veräußert werden. Der Geldgeber wird im Grundbuch voller Eigentümer und lässt sich monatlich mit einem Nutzungsentgelt bezahlen. Im Beispiel sind es monatlich 458 €, gleich 5,5 % für 100.000 € kosten 5.496 € im ersten Jahr.
Nicht vergessen werden darf, dass sie als Besitzer weiterhin der wirtschaftliche Eigentümer der Immobilie sind und zu 100 % die Entscheidungshoheit behalten, übernehmen Sie auch alle laufenden Kosten, wie die Renovierungs-, Sanierungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen und auch die Grundsteuer.
In der Werbung bleibt oft unklar, dass die Eigentümereigenschaft bedeutet, die Erben müssen die Hälfte zurückkaufen oder ihre Hälfte nach dem Gutachten des „Investors“ verkaufen. Für den Geldgeber ist es immer ein Gewinn. Der Eigentümer und sein Erbe können zu einem geringen Prozentanteil des jeweils aktuellen Preises zurückkaufen als ein fremder Dritter. Werden 3 % jährliche Preissteigerung angenommen wurden aus 100.000 € mindestens € 130.477 €. Wird im Verkauf ein 3 % Rückkaufswertzuschlagsgebühr vorher vereinbart, sind dies 3.914 €. Der Rückkaufswert hat sich mit den 10 Jahren Nutzungsentgelten (Miete) von 54.960 € auf 189.352 € aufgeschaukelt. Aus der Investorensicht ein gutes Investment mit einem Zins von 8,94%.
Rückkauf nach | 10 | Jahren |
Wert-Anteil | 130.477 € | |
Gebühr | 3.914 € | |
Mietanteil | 54.960 € | |
Gesamtsumme | 189.352 € | |
Verkaufspreis | 100.000 € | |
Jährliche Last | 8.935 € | 89.352 € |
Zins | 8,94% |
Warum nicht sparen wie bisher und keine Angst vor der Zukunft.
Was wurde(soll) mit dem Kaufpreis bezahlt (werden)? Unabhängige steuerliche und rechtliche Beratung lohnt sich. Dazu unsere beiden Beiträge: Den Nachlass regeln!