September News

# Veranstaltungen – Alter-Pflege-Demenz? +

# Beratungstermin beauftragen +

# Selbstbestimmt und eigenverantwortlich in eigener Wohnung +

# 17.9. Welttag der Patientensicherheit +

# Krankenkassen-Genehmigung entfällt bei geriatrischer Reha und Anschlussheilbehandlung +

# Verdächtige Abbuchungen +

# Werden Lieferung von Speisen billiger +

# Keine Rentenpunkte rückwirkend für die Pflege +

# Neue Bluthochdruck-Leitlinie +

# Zweiter Bericht mit Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Situation pflegender Angehöriger.   Nur online. +

# Erhöhung der Betreuerpauschale +

# Krankenhausfinder und Befunddolmetscher

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# Veranstaltungen – Alter-Pflege-Demenz?

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# Beratungstermin beauftragen

Wer lediglich Pflegegeld und keinen Pflegedienst in der häuslichen Pflege in Anspruch nimmt, muss regelmäßig verpflichtende Beratungseinsätze gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI abrufen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss mit Kürzungen bis hin zur Streichung des Pflegegeldes rechnen. Diese Beratungen müssen bei der Pflegeversicherung nachgewiesen werden, welche auch die Kosten dafür trägt.

Eine verlässliche Pflegeberatung finden

Es ist daher wichtig, sobald der Bezug von Pflegegeld beginnt, einen Dienstleister zu finden, mit dem sich regelmäßig und fristgerecht Termine für die Beratungseinsätze vereinbaren lassen. Der Zeitpunkt für den Nachweis der Erbringung des Beratungseinsatzes orientiert sich hierbei entweder am Kalenderhalb- bzw. -vierteljahr oder am Zeitpunkt des Leistungsbeginns. Es ist ratsam, sich über die genauen Erfordernisse beim jeweiligen Kostenträger, also der Pflegekasse oder -versicherung, über die individuellen Modalitäten zu informieren. Nicht (zeitgerecht) erbrachte Nachweise können zur Kürzung oder Streichung des Pflegegeldes führen.

# Selbstbestimmt und eigenverantwortlich in eigener Wohnung

Kostenübernahme für Pflege- und Betreuungsleistungen in eigener Mietwohnung

Das Sozialgericht München entschied im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens am 15. Mai 2023 über einen Antrag auf Kostenübernahme für Pflege- und Betreuungsleistungen nach Umzug in einer Mietwohnung (Aktenzeichen S 48 SO 131/23 ER).

# 17.9. Welttag der Patientensicherheit

Unnötige Operationen, falsche Medikamente. 10 Jahre Patientenrecht, was hat sich geändert? Sicherheit in der Gesundheitsversorgung: neu denken, gezielt verbessern – Ein kostenloses Weissbuch aus 2018. Siehe auch >>HIER<<

# Krankenkassen-Genehmigung entfällt bei geriatrischer Reha und Anschlussheilbehandlung

Seit 01.07.2022 den Reha-Antragstellern einen schnelleren Zugang zur Reha gegeben. Bürokratische Hürden entfallen. Der Genehmigungsprozess dauerte oft zu lange dauert oder dringend notwendige Rehamaßnahmen wurden häufig abgelehnt. Damit sich der Gesundheitszustand bei Akutpatienten bzw. älteren Menschen nicht noch mehr verschlechtern und mit einer Reha eine schnellere Verbesserung erreicht werden soll und geriatrische Rehabilitationen nicht abgelehnt werden, gilt für Antragsteller einer

  • geriatrischen Reha bzw. einer
  • Anschluss-Reha

Die Rehamaßnahme muss ärztlich verordnet werden und EINE Genehmigung durch die Krankenkasse entfällt.  Es reicht der entsprechend begründete Antrag des Arztes aus.  Die Voraussetzungen sind u.a.

  • die Rehafähigkeit 
  • die Erforderlichkeit.

Bedenken Sie auch die Belastungen bei einer ambulanten Reha, finden Sie ihre Klinik.

# Verdächtige Abbuchungen 

Betroffene, die auf ihren Konten verdächtige Abbuchungen oder ungewöhnliche Aktivitäten finden, können unautorisierte Lastschriften bis zu 13 Monate rückwirkend zurückgegeben. Das Geld wird dann von der Bank erstattet. Datenleck bei Majorel, Auftragnehmer der Banken beim Kontenwechsel der Commerzbank, ING-Diba, Postbank. Seit September 2016 sind Geldinstitute in Deutschland gesetzlich verpflichtet, Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kontowechsel zu unterstützen. Das neue Institut muss ein- und ausgehende Überweisungen sowie Lastschriften des alten Kontos übernehmen. Nach spätestens zwölf Geschäftstagen soll das neue Konto eingerichtet sein.

# Werden Lieferung von Speisen billiger

Ein neuer Umsatzsteueranwendungserlass (UStAE) befreit oder vermindert eng mit der Sozialfürsorge und soziale Sicherheit verbundenen Leistungen. „Essen auf Rädern“ unterliegen dem ermäßigten Steuersatz § 12 Abs.2 Nr.1. oder Nr. 8 UstG. Steuerfreie Betreuungsleistungen kann eine Einrichtung im Sinne von § 4 Nr. 16 UstG auch in Form zur hauswirtschaftlichen Versorgung, zur Sozialen Teilhabe oder in Form von Angeboten zur Unterstützung im Alltag erbringen (vgl. Abschnitt 4.16.5).

# Keine Rentenpunkte rückwirkend für die Pflege

Sich die Pflege von Angehörigen rückwirkend anrechnen zu lassen, ist nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 10. Dezember 2013, Az. B 13 R 91/11, nicht möglich. Die Begründung des Gerichts: Pflegezeiten können nachträglich nur schwer nachvollzogen werden. Wer für die Pflege eines Angehörigen wenigstens etwas entlohnt werden möchte, muss deshalb den Antrag für Pflegeleistungen rechtzeitig stellen, am besten direkt, wenn der Pflegefall eintritt

# Neue Bluthochdruck-Leitlinie

Die Leitlinie überrasche durch einen pragmatischen Ansatz in Hinblick auf die Zielwerte; 140/80 mmHg sei die „rote Linie“, so die Deutsche Hochdruckliga. Bei Menschen über 40 Jahre sowie jüngeren, die Risikofaktoren aufweisen, sollte beim Arzt einmal pro Jahr eine Blutdruckmessung durchgeführt werden. Hier finden Sie den Originaltext. Nach der europäischen Empfehlung zum Bluthochdruck liegt nun auch die Nationale VersorgungsLeitlinie (NVL) Hypertonie vor.

# Zweiter Bericht mit Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Situation pflegender Angehöriger.   Nur online.

Die zentralen Handlungsanweisungen Seite 9f, lesen sich zur Beruhigung der Bürger, wie ein Wunschkonzert. Die Alibifunktion zeigt sich in der Wortwahl, wie z.B. Der Beirat empfiehlt für das Familienpflegegeld: Die Brisanz, dass über 85 Prozent aller anerkannt Pflegebedürftigen in der Häuslichkeit, überwiegend ohne fachliche Hilfe gepflegt werden, wir nicht aufgezeigt. Positiv ist die tabellarische Übersicht auf den Seiten 39-41. Auf Seite 47 wird aus einer Arbeit aus 2016 zitiert.

„Eine Umsetzung sozialraumorientierter Konzepte bricht mit dem Nebeneinander aus professionellen Pflegeangeboten auf der einen und der informell von Zugehörigen erbrachten Pflegearbeit auf der anderen Seite. Im unmittelbaren Wohnumfeld vorhandene Hilfestrukturen werden aktiv im Sinne sorgender Gemeinschaften101 in Pflegeprozesse eingebunden.“ Auf Seite 46 heißt es zuvor „Der Siebte Bundesaltenbericht bilanzierte 2016: „Allen Veränderungen im Erwerbsbereich zum Trotz wurde eine Neuorganisation von Care bisher vernachlässigt.“ Dabei ist die alternde Gesellschaft nicht länger eine mittelfristige Zukunftsvision, sondern längst alltägliche Realität.“

Die Minderheitsvoten der Arbeitgeberverbände zeigen die Verschleierung und Verharmlosung. Den Lesern ist das Buch von Hartmut Reiners „Die ökonomische Vernunft der Solidarität“ anzuempfehlen. Solange der Sozialstaat als Kostenfaktor gesehen wird, wird sich nichts ändern. Die Minderheitenvoten kommen weiter zum Tragen. Der Bericht kann eine Arbeitsgrundlage für die Beratung vor Ort und zu den Darstellungen der Defizite sein.

# Erhöhung der Betreuerpauschale

Das BMJ hat einen Referentenentwurf für einen befristeten Inflationsausgleich für die Jahre 2024 und 2025 vorgelegt. Danach soll es pro Betreuung und Monat einen Aufschlag auf den jeweiligen Tabellenwert von 7,50 €, also 90 € jährlich.

Für Ehrenamtler soll für die gleiche Zeit ein Aufschlag auf die Aufwandspauschale von 24 € (also auf insgesamt 449 €) gezahlt werden.

Hier der Referentenentwurf: https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetz…html?nn=110490

Wie wichtig eine richtige Betreuung ist, lesen Sie >>HIER<<

# Krankenhausfinder und Befunddolmetscher

Das Portal „Weisse Liste“ der Bertelsmann Stiftung bringt mit verschiedenen Tools etwas Licht ins Dunkel und zeigt anhand von gesetzlichen Qualitätsberichten, welche Krankenhäuser besonders empfehlenswert sind. Die Sortierung nach Erfahrung des Hauses und Empfehlungen können zur Entscheidung hilfreich sein. Die unabhängige Patientenberatung (UPD) steht zur Zeit auf der Kippe. Wir verfolgen das Geschehen.

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