Geld ist genug im Pflege-System!

2024 hat die SV-Pflegekasse Einnahmen von 66 Mrd. €

Die Pflegekassen haben die Beitragsstabilität nach § 70 SGB XI zu wahren. Damit dies gelingt, werden den Pflegebedürftigen 12 Mrd. € vorenthalten[1]. Sei es durch fehlende Finanzierung oder Aufklärung. Dazu kommt, dass der bisher gewährte Bundeszuschuss in 2024 entfällt. 

Die Befragung von 56.000 Personen für die Studie des Sozialverband VdK[2] zeigt, wieviel Leistungen nicht beantragt und in Anspruch[3] genommen werden. Allein bei den 3 Hauptleistungen Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag sind es 2022 insgesamt 12 Milliarden Euro.

  • 86 % der Betroffenen haben noch nie die Kurzzeitpflege genutzt. Dies entspricht einem jährlichen Betrag von 4,6 Milliarden €uro.
  • 70 % nutzen die Verhinderungspflege nicht = Dies entspricht einem jährlichen Betrag von 3,4 Milliarden €uro.
  • 80 % rufen den Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige und Pflegende nicht ab = Dies entspricht einem jährlichen Betrag von 4 Milliarden €uro.
  • 93 % haben noch nie die Tagespflege in Anspruch genommen.
  • 62 % haben noch nie einen Pflegedienst beauftragt.

Näheres in der Studie: Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen Seiten 68 ff.

Gesetzliche Ansprüche müssen durchsetzbar sein.

Die doppelte Höhe der Zahllast der Pflegekasse bei ambulanter gewerblicher Hilfe vermindert die Geldleistung. Durch die fehlende Geldleistung wird teilweise von der Inanspruchnahme der teilstationären Hilfe Abstand genommen. Die Ersparnisse im Haushalt sind gering. Dazu kommen noch die voll zu zahlenden Nebenkosten – Fahrtkosten, Verpflegung & Unterkunft, teilweise auch Investitionskostenanteile.

Wöchentlich ein Tag in der Tagespflege ist für die Pflege in der Häuslichkeit ein Muss, ersten für den Pflegebedürftigen zum Erhalt des Sozialkontaktes und zweiten für die Regeneration für den pflegenden An- und Zugehörigen. Die Finanzierung kann über das ersparte „Taschengeld“ in der Einrichtung und den Entlastungbetrag angedacht werden.

Die Verteilung der Pflegeversicherungseinnahmen:

  • 1/3 an Sachleistungen (gewerbliche Anbieter) für 12% der anerkannt Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2-5,
  • 1/3 Geldleistungen für Angehörigenpflege in der Häuslichkeit für 88 % der Pflegebedürftigen und
  • 1/3 für „Modellversuche“, Rücklagen etc.

Werden belastbare Untersuchungen blockiert?

Die Pflegekassen sind auf Treu und Glauben der Angaben der Einrichtungsträger angewiesen. Die Zahlen gehen im Konzern nach §§ 291ff HGB unter. Es wird kein Testat der Einzelbilanz der Einrichtung, für die neue Entgelte verhandelt werden, gefordert. Sanktionsmöglichkeiten fehlen.

Inwieweit die Entgeltvereinbarungen mit den Einrichtungen gerechtfertigt sind, kann nicht untersucht werden. Die Träger werden einseitig als freie Unternehmer geschützt, als seien sie im freien Wettbewerb mit anderen Anbietern. Einzelbilanzen können in der Konzernbilanz versteckt werden. Dieser Schutz ist gegeben, obwohl ein Wettbewerb fehlt, kein Marktpreis vereinbart wird und der Bürger als Endverbraucher der alleinige Zahler ist. Er bringt als Sozialversicherte die Kassenleistung der Pflegeversicherung und zahlt die gesamte verbleibende Differenz.

Der/die Investor(en) werden geschützt

Die Betreiber und Träger nehmen ihre Freiheiten wahr[4] und sind bewusst undurchsichtig. Gut organisierte Betreiber nutzen die Insolvenz in Eigenregie sich optimal auf Kosten der Bürger aufzustellen.[5]

Zwei Versuche der Pflegekassen, die Wirtschaftlichkeit der Einrichtung zu prüfen, wurden rein rechtlich gerichtlich gestoppt.

BSG, 12.06.2008 – B 3 P 2/07 R

Weigerung des Heimträgers an einer anlasslosen Wirtschaftlichkeitsprüfung.

SG München, 15.07.2004 – S 2 P 192/02

Voraussetzungen zur Vornahme von Wirtschaftlichkeitsprüfungen in Einrichtungen.

Nachweise:

[1] https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama3/Pflegebeduerftigen-Hilfe-Ca-12-Mrd-Euro-verfallen-jaehrlich,pflege1554.html

[2] https://www.vdk.de/deutschland/pages/85895/pflegestudie

[3] https://www.pflege-durch-angehoerige.de/nicht-beantragte-pflegeleistungen/

[4] https://unser-quartier.de/oberhausen/2022/05/unternehmen-im-gesundheitswesen-sind-gewollt-undurchsichtig/

[5] https://unser-quartier.de/oberhausen/2023/06/insolvenz-der-pflegeeinrichtungen-zufall-oder-systembedingt/

Bereits erschienen:

Finanzinvestoren im Gesundheitssektor und die Insolvenzen 22.September 2023

Das Modell Private Equity wird thematisiert.

Handlungsmöglichkeiten für Finanzinvestments im Gesundheitsbereich

Will man der Entwicklung weiter steigender Ausgaben entgegenwirken, müssen bestehende allgemeine Gesetze überprüft und weitere gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Investitionen im Gesundheitssystem müssen der Gesellschaft dienen Mittel der Sozialversicherung, aufgebracht von den Arbeitnehmern, dürfen nicht ein Risiko für die Patienten und die Gesundheitsversorgung darstellen.

Pflegeeinrichtungsbetreiber nutzen die Chance

  1. Mai 2023 https://unser-quartier.de/oberhausen/2023/05/pflegeeinrichtungsbetreiber-nutzen-die-chance/

Privatinvestoren schüren als Heimbetreiber die Angst und blasen zum vorletzten Angriff auf staatliche Unterstützung. Viel Betroffenheit, keine Ideen.

Mietendeckel für die Heime

  1. Januar 2022 https://unser-quartier.de/oberhausen/2022/01/mietendeckel-fuer-die-heime/

Goldgrube Pflegeeinrichtung

Eine Pflegeeinrichtung muss mehr sein als ein Hotel mit Pflege. Die Pflegekosten sind oft nur die vermeintlichen Kostentreiber. Auch hier gilt: bezahlbarer Wohnraum lässt sich nur durch politische Steuerung erreichen.

Wieviel Marktwirtschaft verträgt die Pflege?

  1. April 2020 https://unser-quartier.de/oberhausen/2020/04/wieviel-marktwirtschaft-vertraegt-die-pflege/

Noch nie haben so viele Investoren Pflegeheime gekauft, wie heute. Gerade für ausländische Geldgeber sind sie verlässliche Investments. Dies ist gerade in NRW nicht verwunderlich. Leidet die Pflege darunter?

Durch die vermehrten Insolvenzen von Einrichtungen in Eigenverwaltung haben Leser nachgefragt. Wir werden nachvollziehbar die Kostenstruktur einer Einrichtung und die Refinanzierung darstellen.  Es reicht nicht mehr, dass Pflege-Gesetz (SGB XI)  im Bundestag auf Zuruf und Druck der Einrichtungsbetreiber „nachzubessern“.

Wir brauchen ein wirtschaftlich tragfähiges, zukunftsfähiges Gesetz mit entsprechenden Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten. 

Es folgt:

  • „Pflegevollversicherung für die Pflegebedürftigen“ als Antwort auf den Abschlussbericht für eine generationengerechte, paritätische Pflegekostenversicherung aus April 2023  und
  • „Die fehlende Kontrolle“

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