Oktober News

Stichworte des Monats  # Datenschutz  # Demenzpatient als Störfaktor  # Inflationsausgleich  # Mundpflege   # Mindestlöhne in der Altenpflege   # PflegOMat   # Präventive Hausbesuche   # Eigenanteil steigt auf Rekordhöhe   # Teure Anrufe

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Datenschutz

Beschwerden gegen Fitness-Tracking-Unternehmen Fitbit

Dabei geht es vor allem um mangelnde Transparenz und fehlenden Informationen zur Datenübermittlung in Drittstaaten. Der Artikel erläutert die Hintergründe.

Demenz im Krankenhaus als Störfaktor

In Akutkrankenhäusern sind Menschen mit kognitiven Einschränkungen mittlerweile ein integraler Bestandteil des klinischen Alltags. Schätzungen bezüglich der Gesamtprävalenz von Demenzpatienten (mit unterschiedlichem Schweregrad) bei über 65-jährigen Krankenhauspatienten bewegen sich zwischen 16 und knapp 19 Prozent. Demenzkranke Patienten haben eine um 36 Prozent längere Verweildauer pro Kopf im Krankenhaus im Vergleich zu Patienten ohne kognitive Einschränkungen. Doch viele Einrichtungen sind darauf nicht vorbereitet. Seit 2019 hat die Boschstiftung einen Praxis-Leitfaden aufgelegt. Interessant ist der Abschnitt 6.8 – Angehörigenarbeit Seite 94 mit dem Abfragebogen.

Inflationsausgleich für ehrenamtliche Betreuungen

Immer mehr Menschen können ihre Rechtsgeschäfte nicht mehr regeln. Ehrenamtlich Betreuende, die die Aufwandspauschale gemäß § 1878 BGB erhalten, können zusätzlich eine Inflationsausgleich-Sonderzahlung in Höhe von 24 Euro jährlich verlangen. Auch diese Regelung gilt vom 1. Januar 2024 bis zum 31.12.2025. Analog zur Regelung für Berufsbetreuerinnen und -betreuer kann die Sonderzahlung nur gemeinsam mit der Aufwandspauschale geltend gemacht werden. (§§ 4 und 5 BetrInASG-E)

Mundpflege

Damit auch die Mundpflege auch im Krankenhaus und der Stationäre Pflege klappt, hat der Bund eigens eine Homepage – Mundpflege – aufgesetzt. Die Hinweise über den Ablauf der Mundpflege sind für die 87 % pflegenden Angehörigen wichtige Hilfen. Der Ablauf der Mundpflege.

Mindestlöhne in der Altenpflege steigen

Bis zum 1. Juli 2025 steigen die Mindestlöhne für Pflegekräfte in Deutschland in zwei Schritten, wie das Bundesarbeitsministerium mitteilt. In Deutschland arbeiten rund 1,3 Millionen Beschäftigte in Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen. Die Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte von derzeit 13,90 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte 14,90 Euro und für Pflegefachkräfte 17,65 Euro, steigen zum 1. Dezember 2023 noch einmal auf 14,15 Euro, 15,25 Euro und 18,25 Euro. Die jetzt veröffentlichte Empfehlung der Kommission soll dann die Zeit bis Mitte 2026 abdecken. Weiterlesen

PflegOMat

Zur Bayernwahl stellen sich die Parteien der Fragen des Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Die Antworten der Parteien zeigen, dass die Pflege in der Häuslichkeit keinen Stellenwert hat.

https://www.dbfk.de/media/docs/regionalverbaende/rvso/PflegOMat-Bayern-2023/PflegOMat-Bayern-2023-Antworten-nach-Thesen.pdf

Präventive Hausbesuche: Umsorgen statt versorgen

Seit Jahren können sich präventive Hausbesuche nicht in der Versorgung etablieren. Das hat auch mit der Finanzierung zu tun und der Frage, inwiefern Senioren durch die Betreuung tatsächlich länger selbstbestimmt leben können. Die Pflegeberatung ist in § 7a SGB XI verankert, setzt erst an, wenn es zu spät ist. Fürsorge und Vorsorge ist nicht dasselbe wie Versorgen. Aber Vorsicht: Sagen wir nicht Care und wir brauchen uns keine Sorgen mehr zu machen. Warten WIR nicht auf den Ruf des anderen. Wir müssen aus uns heraus Verantwortung übernehmen. Dies gilt noch mehr für die niedergelassenen Ärzte, doch die warten auf die Rechtsgrundlage, auf die Bezahlung.

Stationäre Pflege: Eigenanteil steigt auf neuen Rekord

Binnen sechs Monaten, Vom 31. Dezember 2022 bis zum 30. Juni 2023, erhöhten sich die Kosten, die Pflegebedürftige nach Abzug der Leistungen von der gesetzlichen (sozialen) Pflegeversicherung (SPV) für eine stationäre Pflege im ersten Jahr zu zahlen hat, um 5,4 Prozent auf 2.614 Euro. Ende 2022 waren es im ersten Jahr der Pflege monatlich noch 2.479 Euro.

Die beiden Kostenbereiche „Unterkunft und Verpflegung“ sowie „Investitionen“ tragen die Heimbewohner allein. Dazu kommt ein Teil der pflegebedingten Kosten, da die Pauschalleistungen der SPV hierfür nicht ausreichen. Konkret handelt es sich hier um den sogenannten einrichtungs-einheitlichen Eigenanteil (EEE), der für alle stationär betreuten Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 bis 5 gleich hoch ist.  Kein Wort, dass und ob die Bewohnerbeiräte eine Stellungnahme nach § 85 Abs. 3 Satz 2 SGBXI gegenüber der verhandelnden Landespflegekasse abgegeben haben.

Deutliche regionale Unterschiede

In zwei Bundesländern, nämlich in Baden-Württemberg und im Saarland lagen die durchschnittlichen Selbstbeteiligungen für die stationäre Pflege in den ersten zwölf Monaten bei monatlich über 3.000 Euro. Mit unter 2.000 Euro am günstigsten war die Betreuung in Sachsen-Anhalt. Pauschale Kosten- Vergleiche sagen nichts über die Qualität in der Pflege aus.

Teure Anrufe vom Festnetz aufs Handy

Auch im Zeitalter der Flatrates können Telefonate viel Geld kosten, wenn man Mobiltelefone aus dem Festnetz anruft. Im Gegensatz bei Mobilfunktarifen werden sogenannte Allnet-Flats angeboten, mit deren Grundgebühr sämtliche Gespräche in alle deutschen Fest- und Mobilfunknetze abgegolten sind. Es können über zu 20 Cent pro Minute fällig werden. Dies gilt auch bei Rufumleitung.

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