März 2024

Ostern ist dieses Jahr schon im März,

unsere Ostereier

# Alzheimer-Modellprojekt, # Beratungspflicht bei reinem Pflegegeld, #Beschwerden zu Rufnummernmissbrauch, # Einsame Senioren landen im Krankenhaus, # Fake-shop-Finder, # Gemeinsame Ministerialblatt frei zugänglich, # Online-Abos müssen ohne Login kündbar sein, # Künstliche Intelligenz im Alltag, # Lachtelefon, #Pflegeausbildung, # Privatsphäre im Internet, # ENP (European Nursing care Pathways), #Zuschüsse für „Altersgerecht Umbauen“ wieder verfügbar

O – s – t – e – r – n  ***** O – s – t – e – r – n

Alzheimer-Modellprojekt

Frankreich: Gut leben mit Demenz. In Südfrankreich wird wieder getestet, wie man Alzheimererkrankten ein würdevolles Leben ermöglichen kann. Dies ist nicht neu. 78 lokalen Projekten hat die Robert-Bosch-Stiftung gefördert: Im Leben bleiben – Unterwegs zu Demenzfreundlichen Kommunen. Das  Wissen ist vorhanden. Die Investoren/Betreiber interessiert Fördergeld, nicht Nachhaltigkeit, nicht der Mensch. Seniorenvertretungen, wir alle, sind gefordert.

ein älterer Mann vor dem blauen Himmel seine Gedanken entschwinden wie Puzzles
Das Gedächtnis schwindet

„Im Leben bleiben – Unterwegs zu Demenzfreundlichen Kommunen“ im transcript Verlag erschienen. Die drei Autoren – eng vertraut mit dem Thema und dem Programm – zeigen Suchbewegungen, Stolpersteine und erste Lösungsansätze auf.

Weitere Informationen zur Veröffentlichung und das PDF finden Sie unter www.transcript-verlag.de/978-3-8376-2996-5/im-leben-bleiben.

Beratungspflicht bei reinem Pflegegeld

Fristen nicht verpassen! Für die Pflegeberatung bei alleinigem Bezug von Pflegegeld droht bei Nichteinhaltung Kürzung bis 50%. Finden Sie rechtzeitig den Pflegedienst zur Begutachtung. Dokumentieren Sie Ihr Bemühen.  Gekürzt wird die Leistung anschließend zum 1. des auf die Mitteilung folgenden Monats. Fordern Sie vorher die Pflegekasse um Hilfe.

Pflegegrad

1. Besuch

2. Besuch

3. Besuch

4. Besuch

Pflegegrad 2

1. Januar bis 30. Juni

1. Juli bis 31. Dezember

  

Pflegegrad 3

1. Januar bis 30. Juni

1. Juli bis 31. Dezember

  

Pflegegrad 4

1. Januar bis 31. März

1. April bis 30. Juni

1. Juli bis 30. September

1. Oktober bis 31. Dezember

Pflegegrad 5

1. Januar bis 31. März

1. April bis 30. Juni

1. Juli bis 30. September

1. Oktober bis 31. Dezember

Beschwerden zu Rufnummernmissbrauch

Wenn sich angebliche Verwandte von einer neuen Nummer melden und Geld wollen, wird man betrogen. Bei der Bundesnetzagentur dominieren die Beschwerden bereits. Mehr als zwei Drittel davon sind in Verbindung mit dem sogenannten Enkeltrick-Betrug.

Ruhe bewahren

Das läuft oft über Messenger wie WhatsApp, aber auch übers Telefon. Die Kriminellen bauen psychologischen Druck, um zu verhindern, dass die Opfer über andere Wege mit den vermeintlichen Kontakten kommunizieren. Geschädigte, aber auch Menschen, die den Kontaktversuch direkt durchschauen und gar nicht reagieren, können die dafür genutzten Rufnummern an die Bundesnetzagentur melden. Die kann diese dann gegebenenfalls sperren.

Einsame Senioren landen im Krankenhaus

Mal ist die Familie überfordert, mal verreist – oder es gibt keine: So landen viele Senioren Ostern und Weihnachten im Krankenhaus. Über die Pflege in den knapp 1.000 Einrichtungen wird viel diskutiert, aber 6 bis 10 Millionen pflegenden Angehörigen werden vergessen. Fragen Sie die Nachbarn ob Hilfe erwünscht.

Fake-shop-Finder

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen stellt unter der Adresse www.verbraucherzentrale.de/fakeshop-finder eine Fake-Shop-Finder bereit, der Sie vor unseriösen Zahlungen ohne Gegenleistung warnen will. Viele Fake-Shops geben angeblich mehrere Zahlungsmethoden an. An der Online-Kasse beharren sie dann auf Vorauskasse. NIE im VORAUS bezahlen. Vorsicht beim Anlegen eines Benutzerkontos, nur notwendige Daten.

Gemeinsame Ministerialblatt frei zugänglich

Ob Verordnungen zum Arbeitsschutz, Tarife der Krankenkassen, Weisungen zum Einsatz von Polizei-Tasern –   das sind Beispiele für rechtlich bindende Vorgaben, die Behörden seit 1950 im sogenannten Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBI) veröffentlichen. Doch wer darauf zugreifen will, musste bisher zahlen – an den Milliarden-Konzern Wolters Kluwer. Wir sind überzeugt: Amtliche Dokumente von allgemeinem Interesse gehören an die Öffentlichkeit – nicht in die Hände privater Verlage. Deswegen haben wir auf FragDenStaat das gesamte Gemeinsame Ministerialblatt veröffentlicht!

Online-Abos müssen ohne Login kündbar sein

Die Kündigung von Online-Verträgen muss über einen Kündigungsbutton auch ohne Anmeldung auf der Webseite möglich sein. Dies hat das Landgericht (LG) München nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) klargestellt und gegen die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG entschieden (LG München I, Az. 33 O 15098/22). Sky hat gegen das Urteil Berufung zum Oberlandesgericht München (Az. 6 U 4292/23 e) eingelegt.

Künstliche Intelligenz im Alltag –

Broschüre erklärt die Assistenzsystemen, Smarthome, Sprachassistenten und vieles mehr. Siehe auch Künstliche Intelligenz als Chance für das Älterwerden- Podcastempfehlung.

Lachtelefon

Lachen und Lebensfreude – ganz einfach 3 Minuten am Telefon

zwei Telefone lachen sich an Rufnummer 050315194380Lachen ist die beste Medizin – Heute schon gelacht!

Täglich können Sie beim Lachtelefon anrufen und mit den Ehrenamtlichen lachen – für eine Stimmungsaufhellung, einen Gute-Laune-Kick, ein kleines Zwerchfelltraining.
Es ist täglich von 9-21 Uhr zu Festnetzgebühren unter der Nummer 05031 519 43 80 zu erreichen.

Pflegeausbildung

In Österreich werden seit Beginn dieses Jahres 2024 Pflegefachpersonen nur noch an Hochschulen ausgebildet. 2016 wurde das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geändert. Es werden künftig rund 2.500 Studierende jährlich ihre hochschulische Pflegeausbildung aufnehmen. Die Gegner der HinweisAkademisierung waren bestimmte Parteien, doch auch in der eigenen Berufsgruppe hat es viel Gegenwind gegeben. Seit 2024 ist in Österreich auch die Verschreibungsmöglichkeit durch Pflegepersonen gegeben – inklusive der Möglichkeit, diese Leistung mit den Krankenkassen abzurechnen. Der Pflegeberuf wird aufgewertet und sich in den nächsten Jahren verbessern. Statt Verkammerung in RP, NRW, BW und Berlin, ist die Angleichung an europäische Standards in Österreich erfolgt. Mit der Option, auch ohne Abitur studieren zu können, wurde eine Durchlässigkeit von der Pflegeassistenz zur Pflegefachassistenz bis zur diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegefachkraft geschaffen worden. Der deutsche Weg, die eingeführte generalistische Ausbildung nutzt den Krankenhäusern und zeigt eine große Abbrecherquote. Statt (Landes)Pflegekammern, sollte die Hochschulausbildung, wie im europäischen Ausland gefordert werden; nur so kann Attraktivität gesteigert, die Qualität gewährleistet werden. Der Parteienstreit in der Koalition zeigt, das Denken der Privatvorsorge statt die Daseinsvorsorge für die Bürger herrscht weiterhin mehrheitlich vor. (Privat vor Staat) Die Umsetzung obliegt den Ländern. Siehe auch unten ENP.

Privatsphäre im Internet

Ihr Browser- hinterlässt einen Fingerabdruck. Anbieter von Internet-Seiten setzen in der Regel Cookies ein, um feststellen zu können, ob ein Besucher ihrer Seite schon einmal da gewesen ist. Hierfür wird eine kleine Datei (Cookie) auf dem Rechner des Nutzers abgelegt. Wenn Sie wissen, wie leicht Sie identifizierbar sind oder ob Sie derzeit Tracker blockieren, wissen Sie, was Sie als Nächstes tun müssen, um Ihre Privatsphäre zu schützen. HIER geht es zum Test.

ENP (European Nursing care Pathways) 

Die Pflegeklassifikation ENP wird seit 1989 ständig entwickelt, um im Rahmen einer Pflegedokumentation die Abbildung des Pflegeprozesses in einer einheitlichen, standardisierten Sprache zu ermöglichen. Wird in Europa in 70.000 Einrichtungen angewandt, um den gesamten Pflegeprozess abzubilden und zu dokumentieren. ENP ist als erste Pflegeklassifikation in das Gematikverzeichnis aufgenommen worden.

Zuschüsse für „Altersgerecht Umbauen“ wieder verfügbar

Seit dem 20.02.2024 können Privatpersonen mit Eigentum oder Mieterinnen und Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung an Wohngebäuden bei der KfW beantragen. Das zuständige Ministerium hat 2024 die Mittel für den altersgerechten Umbau im Vergleich zum Vorjahr auf 150 Millionen Euro verdoppelt. Die KfW vergibt für einzelne Maßnahmen Zuschüsse in Höhe von zehn Prozent der förderfähigen Kosten von bis zu maximal 2.500 Euro. Wer sein Haus zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umbauen will, kann 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 6.250 Euro erhalten.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.kfw.de

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Wir wünschen allen Lesern ein frohes Osterfest !!  Uwe Wiemann & Siegfried Räbiger

 

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