Theorie und Wirklichkeit, die Möglichkeit eines Smart-Hauses.
Alle reden von Digitalisierung, technische Hilfe und Unterstützung.
Es muss nicht immer ein teures Gerät eines Markenherstellers sein, wie sie in Smart-Häusern Oberhausen und Dortmund ausgestellt werden. Broschüren stellen alles positiv dar. Die Angst ist kein guter Ratgeber. Die Anschaffungs- und Betriebskosten werden verschwiegen. Rechtzeitig vorsorgen und planen ist das Gebot der Stunde. Üblich ist über Geld redet man nicht. Letztendlich werden aber bewußt über 50% der Senioren ausgegrenzt; ihnen fehlt das „Kleingeld“.
Wer kann sich die notwendige Hilfe leisten und hat genügend Rente zur Verfügung?
Wenn einzelne geringe Hilfsdienste nicht mehr ausreichen, ein Umzug vermieden werden soll und eine feste Ansprechpartnerin gewünscht wird. Muss ich nicht gleich ein umfassendes Paket aus professionell organisierten Betreuungs- und Vermittlungsleistungen ordern. Die Hilfsbedürftigkeit schleicht sich lautlos in den Tag aber nicht plötzlich ein, dies merke ich als Betroffener oft zu spät. Angehörige, Nachbarn erkennen die Veränderungen eher. Ihnen fehlen Informationen zur notwendigen Hilfe. Pflege ist, wie Krankheit allgemein, ein Tabuthema, warum drum kümmern, wir sind doch versichert. Es reichen die Horrormeldungen über Heime, um den Willen nach selbstbestimmten Leben in der Wohnung zu bestärken. Bereits jetzt lebt jeder dritte Senior als Singel.
Wie kann die Häuslichkeit bewahrt werden, wenn Angehörige fehlen?
Bisher muss ein Pflegegrad vorliegen, damit eine Hausnotrufsicherung von der jeweiligen Pflegekasse ganz oder teilweise bezahlt wird. Ein regelmäßiger Hausbesuch gehörten in der Regel dazu und kann von der Pauschale von monatlich 125 € bezahlt werden, wenn die Person bei der Pflegekasse gemeldet und akzeptiert wird. Hilfreich wäre, wenn die Unterscheidung zwischen Sach- und Geldleistung entfällt und die Pflege unabhängig von der Wohnform nach einheitlichen Regeln modular mit den Versicherten abgerechnet wird. – siehe Petition – Pflege –
Die Betreuung und Hilfe stellen sich schleichend ein. Ein Abwarten auf den Bescheid eines Pflegegrades oder eine Höherstufung, damit ein Zuschuss von bis zu 4.500 € für einen notwendigen Umbau auf vorherigem Antrag gezahlt wird, ist zu spät.
Erst wenn die Pflegebedürftigkeit anerkannt ist, kann die Betreuungspauschale für einen gestuften Betreuungsvertrag gezahlt werden, vorausgesetzt man findet den von der jeweiligen Pflegekasse anerkannten Anbietern. Die Kosten schwanken erheblich je nach Größe des Leistungspaketes. Angebote des betreuten Wohnens zu Hause werden von sozialen Einrichtungen, aber auch von Kommunen und Wohnungsgesellschaften vorgehalten – das Angebot gibt es allerdings nicht in allen Gemeinden, weiterhelfen kann die WTG-Behörde der Stadt oder im Kreis. Informationen erteilen die kommunalen Stellen (Quartiersbüros + Seniorenbüros), Pflegedienste, Wohlfahrtsverbände oder Wohnungsunternehmen vor Ort.
Alles spricht dafür, rechtzeitig vorzusorgen und die Wohnung auszustatten.
Wer in ein sogenanntes „Betreutes (Service) Wohnen“ einzieht, wird eine Wohnungsmiete zahlen. Die durchschnittlichen Nettokaltmiete liegt wegen der besonderen Ausstattung oft etwa 10 Prozent über der der ortsüblichen Miete. Außerdem wird in der Regel eine Betreuungspauschale etwa für eine Ansprechperson und die Notrufsicherung erhoben, die auch gezahlt werden muss, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen werden. Die Preise sind je nach Lage, Angebot und Ausstattung sehr unterschiedlich. Wichtig: Die Leistungen sollten genau benannt sein. So kann jeder eine entsprechende Differenz zu seiner jetzigen Wohnungmiete herstellen und überlegen welche zusätzlichen Kosten er stemmen kann. Warum nicht mit dem Vermieter sprechen, wenn bereits Wohngeld beantragt ist.
Warum nicht selbst die preiswerte Wohnung ausstatten lassen.
Wer einen Internetanschluss hat, hat auch einen Router. Dieser Router kann bereits die Basis-Zentrale für ihr „Smartes Haus“ sein. Noch gibt es keine einheitlichen Standards – Übersicht – .
Ein relativ offenes System ist:
die FritzBox; sie verbindet AVMs Smart-Home-Geräte mit dem Funkstandard DECT-ULE. Zu den kompatiblen Geräten gehören diese Produkte:
- smarte LED-Glühbirne für weißes und farbiges Licht
- Taster für einen bis vier Schalter für Smart-Home-Geräte von AVM
- smarte Heizkörperthermostate
- schaltbare Steckdose für Innen oder Außen
- Fenstersensoren
- Türklingeln und IP-Kameras
- Smart-Home-Erweiterung bindet Geräte auch per ZigBee ein – so lassen sich etwa Philips-Hue-Leuchten und IKEA-Steckdosen mit der FritzBox steuern.
- Rauchmelder, Bewegungsmelder und Sirenen von anderen Herstellern, lassen sich bedingt einbinden, ihre Funktionalität ist bisweilen aber eingeschränkt.
Warum nicht die Möglichkeiten aus der stationären Altenhilfe in der Häuslichkeit nutzen. Mit der Einführung eines Wlan-Routers, den Weglaufschutz („Schutzengelsystem“), den (Schwestern)Notruf, die Sturzerkennung, die vernetzten Brandmelder mit entsprechenden technischen Alarmen und Eskalationsstufen ausstatten. Hier haben wir aktuell das Angebot Vivaicare gefunden, aber nicht näher getestet. Der notwendige Datenschutz ist beachtet. In Oberhausen sollen bis zu 20 Wohnungen kostenfrei für ein Jahr eingerichtet werden. Wird öffentlich ausgeschrieben? Ob die Seniorenvertretung mitwirkt?
Die Fortentwicklung der Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) Medizinprodukten ist zu beobachten. DiGA sollen besser in Versorgungsprozesse integriert werden und auch komplexere Behandlungsprozesse ermöglichen. Das am 26.03.2024 in Kraft getretene Digital-Gesetz (DigiG) bringt grundlegende Neuerungen in der Versorgung mit digitalen Lösungen mit sich, wie z. B. die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) und des E-Rezepts sowie telemedizinischer Angebote. Die DiGA-Hersteller sind nach den gesetzlichen Änderungen in der Regel verpflichtet, den Versicherten die technische Ausstattung, die im Einzelfall zur Versorgung mit einer DiGA erforderlich ist, leihweise zur Verfügung zu stellen. Die Details der Überlassung müssen zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und den Herstellerverbänden noch vereinbart werden.
Eine Abgrenzung ist im Einzelfall schwierig. Es darf sich nicht um Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens, wie z. B. ein Tablet oder eine Smartwatch handeln, doch wenn der Arzt die Vitalzeichen, den Blutdruck laufend überwachen muss, kann er ein entsprechendes Gerät verordnen.
Im stationären Bereich werden inzwischen digitale Tools eingesetzt, die die Arbeit deutlich erleichtern. Ein Schutzengelsystem für weglaufgefährdete Bewohner zeigt dem Pflegepersonal auf dem mobilen Endgerät an, wenn diese das Gelände verlassen. Dazu tragen die Bewohner einen Transponder als Armband, und in und um das Seniorenheim sind Magnetschleifen verlegt. Die Einrichtungsträger haben eine große Lobby und erreichen, dass die notwendigen technischen Veränderung durch Zuschüsse bezahlt werden. Die Angehörigen in der Häuslichkeit pflegen und betreuen rund um die Uhr, werden nicht wahrgenommen. Es fehlt die Lobby, die notwendige Unterstützung einzufordern, die mit der Pflegebegutachtung dokumentiert sein sollte.
Der fachliche Rat sollte auch für die Finanzierung zuerst bei den Kommunen eingeholt werden. Vielleicht reicht auch der Hinweis auf den neu eingefügten § 64j SGB XII -Digitale Pflegeanwendungen-.
Ihre Bank verweist ungern auf staatliche Mittel. Es gibt Zuschüsse und Darlehen für den altersgerechten Umbau. Im Gegensatz zum Kredit muss der Zuschuss nicht zurückgezahlt werden. Der Zuschuss beträgt maximal 2.500 Euro bei Einzelmaßnahmen, die Barrieren reduzieren, und bis 6.250 Euro je Wohnung beim Standard „Altersgerechtes Haus“. Das Geld von der KfW deckt aber nur einen Teil der Kosten: 10 Prozent bei den Einzelmaßnahmen und 12,5 Prozent beim Altersgerechten Haus. Wichtig: erst nach Bewilligung des Antrages darf mit der Massnahme begonnen werden.
Das Land Thüringen hat besondere Förderungen aufgelegt. Gute Darstellung
Fazit: Betreutes Wohnen zu Hause bietet älteren Menschen die Möglichkeit, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben und dennoch Zugang zu Unterstützungsdiensten zu erhalten. Die Nutzung von Smart-Haus-Technologien kann dabei helfen, diese Unterstützung effektiv und kostengünstig umzusetzen. Es ist wichtig, dass ältere Menschen sich frühzeitig über diese Möglichkeiten informieren und mit den Angehörigen beraten, um rechtzeitig Vorsorge zu treffen und ihre Selbstständigkeit so lange wie möglich zu erhalten zu können. Die Angehörigen können ihre Sorgen vermindern. Fragen kostet nichts!
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Spannende Bericht aus Oberhausen’s Smarthouse. Mehrfach wurde beteuert, dass die Pflegeversicherung seit 2023 vier Geräte der Fa. Vivai.Care genehmigt hätte für ein Projekt „Betreutes Wohnen“. Nicht nur die Installationskosten von € 4000 wäre zugesichert, auch die mtl. Grundgebühr von ca. 30 Euro wäre ‚gebongt‘.
Beim persönlichen Besuch vorigen Monat erklärte die MA im Quartierbüro der Gute Hoffnung: noch wäre nichts passiert. Erstaunlich. Einmal, weil Assistenzsysteme für eine bessere Ambiente im häuslichen Lebensraum (AAL) scheinbar kein „Selbstläufer“ ist und zum Andern, diese Geräte nur im Teilstationären Bereich erprobt werden: wo doch i.d.R. schon Hausnotruf und Bereitschaftspersonal etc. im Service-Pakete angeboten werden.
Wenn smart aufgetellte Patienten mit digitale Interaktionssteuerung Versorgung und Service in ihre eigene, häusliche Micro-Sozialraum erhalten sollen müssen schon andere Saiten aufgezogen werden, soll eine optimale Quartierversorgung realsiert werden.
Trotzdem: der Ansatz ist goldrichtig: darum habe ich das Quartierbüro auch in Google-Maps eingepflegt und zusätzlich positiv kommentiert – die Richtung stimmt, trotz gedrosseltem Tempo und Leistungsservice @Bedside, die von der Grundlinie einer gute Quartierversorgung außerhalb der stationären Bereich abweicht.