Genossenschaft statt Übernahme durch Investor

Aktive Mitarbeiter und Kommunen können ihre Einrichtungen erhalten. Die Parteien können sich profilieren und Verantwortung übernehmen. Es fehlt nicht an Geld, es fehlt an Händen, an Verantwortung.

Warum die Pflegeeinrichtungen nicht in gemeinnützige Genossenschaften der Altenhilfe überführen?

Die Alterung der Bevölkerung und der medizinische Fortschritt wird einen er­heb­lichen Anteil an den zukünftigen Kosten haben. Die Kommunen müssen sich frühzeitig und aktiv um die Versorgung ihrer älteren Bürger kümmern. Die Steuerung und Verantwortung vor Ort gewährleisteten Kostenkontrolle und Zufriedenheit. Vor einer „signifikanten Pflegelücke“ wird seit Jahrzehnten gewarnt, das Mantra „Privat vor Staat“ gilt weiter. Neue Wege werden nicht gesehen oder angedacht.

Der Tod des Geschäftsführers und Inhabers führte zur Insolvenz eines Konzerns

Pauschal heißt es: Die „Alten- und Pflegeheim in Zerbst GmbH“ war durch den Tod ihres Geschäftsführers und Inhabers Dr. Heinz Schumann im März 2023 führungslos geworden. Zur Wahrheit gehört, Bilanzen wurden zuletz für 2010 veröffentlicht. Die Gesellschaft war plötzlich nahezu handlungsunfähig.  Ihre weitere Existenz stand trotz des engagierten Einsatzes der Mitarbeiter monatelang infrage. Bewohner und Mitarbeiter bangen weiter.

Warum auf einen fremden Investor warten?

Am 1. April wurde, knapp drei Monate nach dem Beginn des Vor- Verfahrens, plangemäß das gerichtliche Sanierungsverfahren für die „Alten- und Pflegeheim in Zerbst GmbH“ vom zuständigen Amtsgericht Berlin-Charlottenburg eröffnet. Der vom Gericht eingesetzte Insolvenzverwalter, der Insolvenz- und Sanierungsexperte Rechtsanwalt Christian Otto, Partner der Kanzlei hww, berichtet: „Wir haben in den letzten Monaten dank der Loyalität und engagierten Arbeit der über 750 Mitarbeiter sowie der Unterstützung durch die regionale Wirtschaft und der beteiligten Kommunen für sämtliche vom Unternehmen betriebenen Einrichtungen in

  • Zerbst „Senioreneinrichtung Willy Wegener“ und Köthen Alten- und Pflegeheim „Haus Sonne“ (Sachsen-Anhalt),
  • Schönfeld „Seniorenresidenz Haus Sonne am Schlosspark“ 60 Plätze Bj 2004, Niederoderwitz „Senioren- und Pflegeheim Niederoderwitz“, das Alten- und Pflegeheim „Panoramablick“, Oderwitz und Zittau „Residenz für Senioren Haus Sonne“ (Freistaat Sachsen)
  • Berlin „Seniorenbetreuung Haus Sonne“ + „Haus Riemeisterfenn“+ „Haus Kyritz
  • Schliestedt „Schloss Schliestedt“ (Niedersachsen).

einen stabilen Geschäftsbetrieb sicherstellen können. Dies hat wesentlich dazu beigetragen, dass die Pflege für die Bewohner unverändert in der gewohnten Qualität erbracht werden konnte.“ Die Mitarbeiter werden durch das Team des Sanierungsgeschäftsführer kaufmännisch unterstützt. Gleichzeitig soll der Interimsmanager den Investorenprozesses begleiten. Die Verbindungen zu entsprechenden Geldgebern der ABG-Unternehmensgruppe sind gegeben.

HinweisDer Genossenschaftsgedanke und das Genossenschaftsrecht ist sehr selten, wenn überhaupt im Blick des Insolvenzverwalters, lieber sucht er einen Nachfolger für den Konzern, der dann die Einrichtungen überwiegend, wenn nicht 100prozentig mit Darlehen finanziert; die Bausubstanz ist gegeben. Die zukünftigen Bewohner sichern die Rückzahlung auf Dauer durch Ihre Investitionskosten.

Die Verantwortlichen von Verwaltung und Rat in den betroffenen Gemeinden und die Mitarbeiter in den Einrichtungen müssen nicht tatenlos abwarten. Sie können sich selbst organisieren und die Einrichtungen für die Kommune, die knappen Pflegeplätze und die Arbeitsstellen auf Dauer sichern.

Warum den Konzern für Investoren erhalten?

Das Alten- und Pflegeheim in Zerbst GmbH ist die Betreibergesellschaft von acht Pflegeheime mit 886 Plätzen und drei Sozialstationen mit 203 ambulant versorgten Pflegebedürftigen in den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Sachsen, Berlin und Niedersachsen.

Die engagierten und qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Häuser bieten eine umfassende, vertrauenswürdige und bedarfsgerechte Pflege, in deren Mittelpunkt das Wohlbefinden der Bewohnerinnen und Bewohner steht. Diesen Anspruch hat ein Finanz-Investor nicht vorrangig, sein Ziel ist die Vermehrung des eingesetzten Kapitals, Mitarbeiter und Bewohner sind Mittel zum Zweck.

Die Kommunen können für sich und die Mitarbeiter die Einrichtungen retten!

Warum Pflegeeinrichtungen nicht in gemeinnützige Genossenschaften der Altenhilfe überführen? Die Mitarbeiter, Bürger und die Gemeinde selbst übernehmen anteilige Genossenschaftsanteile. Der Grund & Boden, die Gebäude bilden die Substanz der notwendigen Unterkunft und verlieren nicht an Wert.

Die Insolvenz der Zerbst Gruppe ist nur ein Beispiel von vielen. Eine weitere Art der Insolvenz zeigt sich bei der Berliner Betreibergesellschaften der Seniorenresidenz am Zoo in Dresden. Die Insolvenz wurde bereits am 23.3.24 durch das AG Dresden für die in Berlin registrierte GmbH unter HRB 169916 verfügt. Die Bilanz 2022 zeigte bereits eine Überschuldung. Nicht nur die Einrichtung in Dresden mit 117 und 130 Plätzen in drei Häusern wird betroffen sein. Der gleiche Geschäftsführer Herr Rudolf Sorgatz verantwortet unter anderem die Seniorenresidenz Wohnstift Buxtehude GmbH oder die Seniorenresidenz Wohnstift GmbH.

Die Arbeitsplätze können auf Dauer gesichert werden. Die Bürger haben eine entsprechende Altenhilfeeinrichtung, mit der sie sich durch die Beteiligung identifizieren können. Die Gemeinde kann sich bei der notwendigen Gestaltung miteinbringen. Die Einrichtung wird bei entsprechender Kontrolle auf Dauer erhalten. Bereits unsere Vorfahren dachten gemeinnützig.

Der Genossenschaftsgedanken ist nicht neu.

Genossenschaften sind im 19. Jahrhundert als Reaktion auf gesellschaftliche und wirtschaftliche Umbrüche entstanden. Ab 1850 gab es die ersten Wohnungsgenossenschaften. Auch heute werden noch Wohnungsgenossenschaften gegründet. Neugründungen liegen aber nicht nur der Wunsch nach finanzierbarem Wohnen zu Grunde. Durch den Gedanken „einer für alle – alle für einen“ spielen Genossenschaften im täglichen Leben zunehmend eine größere Rolle. Das Modell der Genossenschaft ist inzwischen im Alltag so stark verankert, dass sich weltweit über 700 Millionen Mitglieder an Genossenschaften beteiligen.

Der Wert der Genossenschaft wird durch die Einrichtung gebildet und ist durch die Genossenschaftsanteile und entsprechende Darlehen aufzubringen. Die Refinanzierung ist durch die Investitionskosten der Bewohner gedeckt. Die Genossenschaftsanteile nehmen an der Wertsteigerung teil. Die Zeit ist reif. Die insolvente Gesellschaft hat im Berichtsjahr 2010 einen Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 570 erwirtschaftet (Im Vorjahr betrug der Jahresüberschuss TEUR 349 €).

Vergessen wir nicht:

  • pflegenden Angehörige sind genervt, verzweifelt und in der Vereinsamung nicht sicht- oder hörbar. Jeder kann über kurz oder lang in die Situation der Überforderung kommen und ist dann über die Solidarität vor Ort froh.
  • Bürgergenossenschaften als neue Form der wirtschaftlichen Selbsthilfe

Bürgergenossenschaften verfolgen im Gegensatz zu klassischen Genossenschaften ihre Ziele nicht nur zum Vorteil der Mitglieder. Sie verstehen sich als Beitrag für das Gemeinwesen. Ihre Leistungen verbessern vielerorts die Lebensqualität der Menschen vor Ort.

Bürgergenossenschaften als neue Form der wirtschaftlichen Selbsthilfe

Bürgergenossenschaften verfolgen im Gegensatz zu klassischen Genossenschaften ihre Ziele nicht nur zum Vorteil der Mitglieder. Sie verstehen sich als Beitrag für das Gemeinwesen. Ihre Leistungen verbessern vielerorts die Lebensqualität der Menschen vor Ort. Ziel muss es sein: altersgerechte Städte und Gemeinden zu schaffen.

Die Insolvenz der „Alten- und Pflegeheim in Zerbst GmbH“ muss zum Erhalt genutzt werden, die Zeit ist optimal. Für die Vorbereitungen und die Umsetzung können bis zu 10.000 Euro Preisgeld gewonnen werden. 

Warum nicht das gesellschaftliche Leben durch „Gutes Miteinander“ vor Ort bereichern.

Reichen Sie die Idee der „Altenheim gemeinnützigen Genossenschaft“ vom 8. April 2024 bis zum 15. Mai 2024 ein.

Die Kriterien der Ausschreibung sind gegeben:

  • Einbettung in der Region und Unterstützung durch weitere Akteure
  • Kreativität und Originalität
  • Praktische Umsetzbarkeit
  • Nachhaltige Wirkung vor Ort

Die Satzung der Genossenschaft bedarf der Schriftform. Eine mögliche Nachschusspflicht der Mitglieder im Falle einer Insolvenz kann ausgeschlossen werden. Jedes Mitglied hat die gleichen Rechte in der Generalversammlung unabhängig von den Gesellschaftsanteilen. In der Satzung wird auch der Betrag, bis zu dem sich jedes einzelne Mitglied beteiligen kann, und die darauf verpflichtend zu leistenden Einzahlungen jeweils in der Höhe frei festgesetzt. Bei einer Genossenschaft muss anders als beispielsweise bei einer GmbH kein Mindestkapital aufgebracht werden.

Zur Sicherheit ist jede Genossenschaft verpflichtet, Mitglied eines solchen Prüfungsverbandes zu sein und sich von diesem prüfen zu lassen. Zu den durchzuführenden Prüfungen gehört vor allem die Pflichtprüfung zu den wirtschaftlichen Verhältnissen und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Diese Prüfung muss je nach Größe der Genossenschaft jährlich oder zweijährlich durchgeführt werden. Prüfungsverbände bieten ihren Mitgliedsgenossenschaften außerdem Beratung zu betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Themen.

Können sich die Verantwortlichen in den Kommunen die Untätigkeit leisten und die Chance zur Sicherung der knappen Pflegeplätze und die Arbeitslosigkeit oder Abwanderung der Mitarbeiter vergeben.

Taten und keine schönen Versprechungen sind gefragt.

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