GemeindeschwesterPlus/Gesundheitsbegleiter:in

Die unendliche Geschichte

Solange die Bürger klaglos in die Sozialversicherung einzahlen, reicht es nicht, dass eine Oppositonspartei einen Antrag stellt, der eine Verbesserung für die Versicherten, nicht aber für die Handelnden bringt.

Die Pflegekatastrophe kann abgemildert werden, wenn eine Gemeindeschwester als Vermittlerin zwischen Bürger und Behörden, Sozialversicherung, Kommune etc. wie seit 2015 in Rheinland-Pfalz (RP) zum Einsatz kommt. Ein Ziel ist der Erhalt der eigenen Wohnung oder das eigene Haus, welches rechtzeitig barrierefrei und seniorengerechter ausgestaltet wird. Die Gemeindeschwester sorgt dafür, dass Senioren auch in den nächsten Jahren fit und selbstbestimmt in der eigenen Häuslichkeit bleiben können. Bereits im Jahre 2021 stellte die NRW-SPD aus den  RP Erfahrungen heraus den Antrag GemeindeschwesterPlus, dieser wurde im NRW Landtags-Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 8.2.2022 diskutiert und musste wieder neu eingebracht werden und wurde wieder an den Gesundheitsausschuss am 28.2. 2024 zur erneuten Beratung überwiesen. Ob sich die derzeitige Landesregierung über die Legislatur retten will?

Verschleppung, intensive Beratung oder?

Zwei Kernpunkte stehen sich gegenüber:

  • Finanzielle Entlastung durch Koordnierung und Optimierung,
  • Transparenz und Erlösschmälerung der Anbieter.

Prävention spart Geld,

durch Abbau von Doppelstrukturen. Der Bürger ist verloren in den oft unbekannten Angeboten oder kann/soll sich die notwendige Hilfe nicht organisieren, sei es Gesundheitsförderung und Prävention, Bewegungsförderung. Hat er dann einen entsprechenden Antrag zur Hilfe gestellt, wird dieser Antrag aufwendig geprüft und beschieden, oft wird er im ersten Anlauf von den Kostenträgern abgelehnt. So kann auch gespart werden.

Es soll kein Einzelfall sein, dass die Lieferung eines Rollators 6 Wochen beträgt, der Kauf im Sanitätsfachgeschäft aber sofort erfolgen kann. Schlimmer noch wenn der Patienten kurzfristig aus dem Krankenhaus entlassen wird und ein Taxi oder Krankenwagen benötigt wird, erreicht den Versicherten gleich ein Inkassoschreiben. Es fehlt der Bescheid der Übernahme der Kosten.

So werden allein im Pflegebereich in der Häuslichkeit an die 12 Mrd.€ jährlich bei einem Jahresgesamtvolumen von 66 Mrd.gespart. Nicht nur die Sicherstellung von Teilhabe ist der beste Beitrag zur Vermeidung von Einsamkeit und Pflegebedürftigkeit, es wird auch Unterstützung im „Behördendschungel“ benötigt. Zuletzt kommen wir in den präventiven Bereich der freiwilligen Daseinsvorsorge der Kommunen. Wenn vorgenannte Argumente das Ansinnen der SPD-Fraktion sind, bleibt es unverständlich, warum dies den Bürgern bisher nicht nicht einmal über die Arbeitsgemeinschaft SPD 60plus übermittelt wurde.

Ziel:

  • Stärkung der Prävention und sozialen Teilhabe von Seniorinnen und Senioren.
  • Abkehr vom Prinzip der Komm-Beratung zu einer zugehenden Beratung.
  • älteren Menschen ein selbstbestimmtes und möglichst selbstständiges Leben sowie Teilhabe im Alter zu ermöglichen.

Bei zunehmenden Hausärzte- und Pflegekräftemangel bedarf es der Optimierung der Angebote, kein weiteres Festhalten an gewohnten Einkünften und Strukturen. Die Auswirkungen der Krankenhausreform sind nicht zu erkennen. Warum werden die betroffenen Bürger in die notwendige Diskussion zur späteren Akzeptanz nicht rechtzeitig einbezogen; sie zahlen in die Sozialversicherung ein! Warten wir nicht bis zur nächsten Erhöhung der Beiträge. Die Pflegekatastrophe ist gegeben! 60% der anerkannt Pflegebedürftigen in der Häuslichkeit müssen ohne fachliche Unterstützung gepflegt werden. Zur Verdeutlichung: 4,2 Mio. wurden 2023 in der Häuslichkeit gepflegt, 2,5 Mio. An- und Zugehörige erhalten keine Unterstützung. Zu ihrer Meinungsbildung die Anworten der Verbandvertreter in der Anhörung.

Stimmen aus der Anhörung vom 8.2.2022

Herr Günter Wältermann (Vorstand der AOK Rheinland/Hamburg): „Wir müssen Versorgung immer mehr von der regionalen Seite aus denken, wir müssen sie von den Menschen her denken, die Hilfebedarfe haben.“ Beratungsangeboten in den Pflegestützpunkten, den Gesundheitskiosken in Aachen, in Essen und in Köln, werden nicht angenommen.

Verband der Ersatzkassen ist für regionale Gesundheitszentren und Abwarten auf eine Bundesregelung.

Hausärzteverband Nordrhein: Wir sehen in der GemeindeschwesterPlus eine Möglichkeit, die nichtkranke Bevölkerung, die ältere Bevölkerung, die über 80-Jährigen in der sozialen Teilhabe zu stärken und in die Prozesse einzubinden, die eine hohe Ähnlichkeit mit den Prozessen für die kranken älteren Patienten haben, die wir auch in der Häuslichkeit aufsuchen müssen.

Wir sehen das Ganze nur als einen Teilaspekt an, ebenso wie die Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis, VERAH. Wo es keine Hausärzte mehr gibt, wird die Grundversorgung über eine besonders geschulte Mitarbeiterin der Praxis realisiert, um überhaupt ein medizinisches Versorgungsangebot machen zu können.

Zentral muss die Lots*innenfunktion sein.

Der Sozialraum mit allen Angeboten und Netzwerken muss gut bekannt sein. Am Aufbau dieser Netzwerke soll unterstützend mitgewirkt werden.

Qualifikation, die jemand haben muss. Es reicht nicht, die einzelne Person zu erreichen und der einzelnen Person zu helfen, sondern wir müssen den Blick auf systematische Versorgungslücken lenken. Diese müssen erkannt und in bestehenden Strukturen, die Kommunalen Gesundheitskonferenzen und/oder die Sozialraumkonferenz, die Kommunale Konferenz Pflege und Alter, eingebracht werden.

Die/der Gesundheitsbegleiter(in) zeigt auf, koordiniert.

Wir ältere Menschen wollen nicht bevormundet werden, sondern auf dem Weg, in unseren Sozialräumen so lange wie möglich gesund bleiben und begleitet werden. Siehe auch Patienten-/Gesundheitslotse.

Aufgabenbeschreibung:

Pflegebedürftigkeit ist zu eng – kein abrupt eintretender Zustand, sondern ein schleichender Prozess. Oft sind Angehörige schon sorgend tätig, sie würden aber nicht als pflegende Angehörige bezeichnet, weil man Pflege häufig sehr eng sieht, meinetwegen auf Körperpflege begrenzt. Dieser schleichende Übergang aus der reinen Sorge, der Begleitung, der Betreuung in die Pflege wird derzeit erschwert, wenn man von einem Angebot in ein anderes Angebot übergeht. Der Hilfeansatz muss früher vor dem anstehenden Pflegeantrag geschehen. Das präventiv aufsuchenden Gespräch, hilft auch aus der Einsamkeit. Wir brauchen einen ganzheitlichen Ansatz, kein Geld-Töpfchen-Denken.

Warum handeln ohne NOT

Die Mitarbeiter in der Kommunalverwaltung wissen vielleicht, wo und ob solche Anlaufstellen überhaupt nötig sind, doch werden sie mangels Refinanzierung von sich aus notwendige Änderungen propagieren. – Haben wir immer so gemacht  – wo kämen wir den hin – Die Wohlfahrsbehörden mit ihren Einrichtungen in der Kommune sehen ihre Erlöse. Die Parteigremienvertreter arbeiten ehrenamtlich oft nach Vorlagen.  Der Rat entscheidet die Vorlagen, die Kommune bindet dann die jeweiligen Partner ein. In der aktuellen Empfehlung des Deutschen Vereines heißt es unter anderem auf Seite 8: „Für die Umsetzung der Angebote sind Landkreise und kreisfreie Städte jedoch nicht allein verantwortlich. So beinhaltet der § 71 Abs. 5 SGB XII eine Verzahnung der Leistungen der Altenhilfe nach § 71 SGB XII mit der „örtlichen Altenhilfe“. Der Deutsche Verein versteht unter „örtlicher Altenhilfe“ Angebote für ältere Menschen, die von Städten und Gemeinden im Rahmen der Daseinsvorsorge erbracht werden. In der Gestaltung der „örtlichen Altenhilfe“ zeigen sich politische Schwerpunktsetzungen und kommunale Leitbilder, die den personellen und finanziellen Rahmenbedingungen der Städte und Gemeinden unterliegen.“ Wer aufmerksam liest, es bleibt unpersönlich.

Wir Bürger sind gefragt, die Unzulänglichkeiten zu benennen.

Aufgrund der Bevölkerungsstruktur fehlen in einem Stadtteil vielleicht bereits oder zukünftig Hausärzte, in einer anderen Region eher Kinderärzte. Diese Versorgungsangebote und ein Care- und Case-Management müssen geschaffen werden. Die Ausgestaltung richtet sich nach den Bedürfnissen der Bevölkerung. § 4 APG NRW besagt: Die Unterstützung auch von nichtpflegebedürftigen Menschen ist eine Aufgabe der Kommunen.

Seniorinnen und Senioren, die mitten in der Gesellschaft stehen, leisten wertvolle Beiträge für das Zusammenleben in der Gesellschaft und sind miteinzubinden.

Ist es nur eine theoretische Forderung einer Partei oder der Wissenschaft den Bürgern zu helfen oder besteht der Bedarf der älteren Generation in der Wirklichkeit.

Solange sich die Seniorenvertretungen in den Parteien, die Kirchen und Gewerkschaften der Sorgen nicht annehmen, können sich die Kommunalverwaltungen, Kranken- und Pflegekassen abwartend verhalten.  Wenn es der SPD um die notwendige und rechtzeitige Fürsorge der älter werdenden Bürger geht und nicht nur um reine Oppositionsarbeit im Landtag, ist es an der Zeit, offensiv für Ihr Anliegen bei den Wählern zu werben.

Die wenigsten Bürger organisieren sich in den Parteien. Selbsthilfegruppen sehen Ihre Sorgen. Auffällig ist, dass Anbieter und Kostenträger nicht Betroffenenvertreter, wie der VdK, der SoVD oder andere im Landtag angehört wurden. Es fehlt an der Koordinierung, einem wirklichen Sprachrohr.

Fordern wir effektive Schritte vor den nächsten Wahlen. Bringen wir uns als Mitglieder von Gemeinschaften ein. Allgemeine  Demonstrationen gegen „Rechts“ verändern keine Strukturen.

Seniorenvertretungen bieten eine Möglichkeit, machen Sie mit!

Gestalten statt Klagen – handeln und verändern.

Es folgt auf den Beitrag vom 23.03.

  • 26.04. Die (eigenständige) Seniorenvertretung (03)  und wird fortgesetzt.

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2 Gedanken zu „GemeindeschwesterPlus/Gesundheitsbegleiter:in“

  1. Der gut recherchierte Artikel wurde von der Wirklichkeit überholt:
    Der Gesundheitsminister Prof. Lauterbach cancelte die Bildung von Gesundheitskiosen bzw. Pflegeversorzungszentren (PVZ), die als Träger, unter Leitung versierte Pflegekräfte geführt und gefördert werden sollten.

    Antworten
    • Ja der Gesundheitsminister rudert zurück. Die Verbände kritisieren ohne entsprechende Gegenvorschläge. Das Ministerium hat mit einer außergewöhnlich kurzen Frist von nur 14 Werktagen zur Abgabe von Stellungnahmen aufgefordert; das ist bis zum 30. April 2024 möglich. Die Investoren siegen; im offiziellen Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz („GVSG“) sind keine einschränkenden Regeln für investorengetragene Medizinische Versorgungszentren („MVZ“) enthalten. Der Entwurf sieht ausschließlich Erleichterungen für kommunale MVZ vor.

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