Sollen nur Arbeitnehmer gewarnt und vorbereitet werden, wenn eine umfassende Pflegereform gefordert wird.
Wie im Beitrag „Sicherung der (Pflege)Anbieter durch Arbeitnehmer ist unsozial“ angekündigt
- September 2024: Düsseldorf – Die Ausgaben bei der Hilfe zur Pflege steigen trotz der letzten Pflegereform weiter massiv an. Der Landkreistag NRW warnt vor der Entwicklung, die die Kreise als Sozialhilfeträger im kreisangehörigen Raum massiv belastet, und bekräftigt seine Forderung nach einer umfassenden Pflegereform.
Was wird konkret gefordert?
„Wir brauchen dringend eine Reform der Pflegeversicherung, die das Kostenrisiko der Sozialhilfeträger begrenzt“.
Dies bedeutet ein weiter so.
Die Zahlungen müssen die sozialversicherten Arbeitnehmer durch Erhöhungen leisten.
Zahlen zum Abgleich: Fehlanzeige.
Innerhalb eines Jahres kam es zu einem Anstieg der Ausgaben von 23,1 Prozent. Der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags NRW, Dr. Martin Klein, zeigte sich besorgt. Gründe für die Kostenexplosion sind die stark gestiegenen Lohnkosten, die neue Personalbemessung in Pflegeheimen, die Inflation und die wachsende Zahl pflegebedürftiger Menschen.
Die Meldung hört sich dramatisch an, verquickt unterschiedliche Bereiche und bleibt im Unklaren. Die Medien übernehmen ungefiltert.
- Liegt es vielleicht daran, dass der Landkreistag sich nicht mit der Pflege nach SGB XI auseinandersetzt?
- Es gibt einen Arbeitskreis Krankenhauswesen, keinen Arbeitskreis Gesundheit/Pflege. Damit fehlt die notwendige Unterstützung, der Austausch in der Pflege.
Warum handeln kreisfreie Städte, Landkreise und Kommunen nicht nach dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen – APG NRW. Mit der Planung nach §§ 7ff APG NRW können sich Einsparungen zwischen 20% und 30% in den angeschlossenen Kommunen ergeben. Die derzeitigen Gesetze geben die formalen Grundlagen. Solange aber Heimentgelte Wunschentgelte ohne Nachweise bleiben und den gewählten Bewohnerbeiräte als Alibi eine Unterschrift entlockt wird, gilt das Mantra „Privat vor Staat“.
Die Vertreter der örtlichen Sozialhilfeträger sind selten bei den Verhandlungen eingebunden und nehmen an diesen Teil. Der überörtliche Sozialhilfeträger ist zwar Beisitzer bei den Verhandlungen mit den Pflegekassen, die nicht nur den Pflegeanteil auch den U&V Anteil federführend verhandeln.
In § 85 Abs.3 Satz 2 SGB XI wird eine Stellungnahme des gewählten Gremiums verlangt. Siehe auch das BSG-Urteil vom 26.09.2019 Az.: B 3 P 1/18 R. Allein diese Stellungnahme kann aus heutiger Sicht der Bewohnerstruktur nur mit Hilfe von gewählten Angehörigen oder Seniorenvertretungen oder unter Beiziehung von Beratern geleistet werden. Aus der Erfahrung in der Beratung entstand ein kleines Buch „Der Bewohnerbeirat“ das aktuell in der zweiten Auflage vorliegt.
Wir brauchen die Mitwirkung der Bürger bei Bewohner- und Seniorenbeiräten. Die Schulungen sollten durch die WTG-Behörden-Mitarbeiter geleistet werden. Die Auswertung der zweijährlichen WTG-Berichte zeigt ein Manko auf. Es fehlt die notwendige Transparenz. Es reicht nicht aus, die Erlöse der gewerblichen Anbieter durch eine Reform weiter zu sichern.
Die Stellungnahme des Landkreistages NRW wird nachgereicht.
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