Oktober News

Die Zeit für Grippeschutz und Corona ist angebrochen.

Nach der Impfung dauert es ca. 10 bis 14 Tage, bis der Körper einen ausreichenden Schutz vor einer Ansteckung aufgebaut hat. 

Neu – Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM); #Delir-Prävention; #Demenzrisiko steigt, wenn der Lebensgefährte eine Herzerkrankung hat; #Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz; #Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG); # Künstliche Intelligenz nutzen; # Literatur; # Stimmungsmache, offener Lobbyismus; # Rentenpunkte für pflegende Angehörige; # Unverzichtbar: Politische Bildung Älterer für eine lebendige Demokratie“

Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM)

Zum 1. Januar 2025 soll das BIPAM seine Arbeit aufnehmen und als selbstständige Bundesoberbehörde die Aufgaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und teilweise des Robert Koch-Instituts (RKI) übernehmen, wie aus der Vorlage (20/12790) hervorgeht sind Kosten in Höhe von rund 30 Mio. Euro veranschlagt. Das Bundesinstitut soll seinen Hauptsitz in Köln haben und eine Außenstelle in Berlin. Das BIPAM soll Daten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung, zu den gesundheitlichen Auswirkungen durch Klima und Umwelt sowie zu gesundheitsrelevanten Verhaltensweisen erheben und analysieren. Die neue Behörde werde dabei eng mit dem Forschungsdatenzentrum (FDZ) im RKI kooperieren, um die Datenqualität im Gesundheitssystem zu verbessern. Die Behörde soll außerdem Maßnahmen zur Verhaltens- und Verhältnisprävention entwickeln, einschließlich der Vorsorge und Früherkennung von Krankheiten. Dabei geht es um die Verminderung von Risikofaktoren, um gefährliche Folgeerkrankungen möglichst zu vermeiden. Das Institut soll auch zur Vermeidung von Arbeitsunfähigkeit, Frühverrentung, Arbeitsunfällen und Pflegebedürftigkeit bei und damit zur Entlastung der sozialen Sicherungssysteme beitragen.  Die notwendigen Gesetzlichen Änderungen für die Pflegekassen zur Kontrolle und Einsparung sind nicht vorgesehen.

Delir-Prävention

Ältere pflegebedürftige Menschen sind gefährdet, ein Delir zu entwickeln. Um gesundheitlichen Folgen vorzubeugen, sind Prävention sowie ein systematisches Delir-Management wichtig. Delir kommt häufiger vor als man denkt. Zwischen 11 und 25 Prozent der Patienten und Patientinnen über 65 Jahre weisen bereits bei Krankenhausaufnahme ein Delir auf. Bei weiteren rund 30 Prozent tritt es während des Krankenhausaufenthaltes auf. Für Intensivstationen werden aus der Forschung entsprechende Erkrankungsraten zwischen 15 und 90 Prozent beschrieben.

In stationären Altenpflegeeinrichtungen liegt in Deutschland bei schätzungsweise 40 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner ein akutes Delir vor. Tipps für pflegende Angehörige.

Oft sind die Pflegekräfte nicht sensibilisiert oder nur überfordert. An- und Zugehörige sollten dies bedenken. Die Bewohnerbeiräte sind gefordert.

Der Kurzratgeber Vorbeugung von Delir bei älteren Menschen bietet Informationen über Anzeichen, Auslöser und Folgen eines Delirs sowie Tipps zur Vorbeugung und Linderung.

Demenzrisiko steigt, wenn der Lebensgefährte eine Herzerkrankung hat

Menschen über 65 Jahren, deren Partner an einem Herzleiden erkrankt ist, haben in den zwei Jahren danach ein etwa 30 % erhöhtes Risiko, an einer Demenz zu erkranken. Dies ergab eine Auswertung der Versichertendaten von 90.000 Personen in Japan. Nach aktuellen Schätzungen werde weltweit bis zum Jahr 2050 mehr als 152,8 Millionen Menschen von einer Demenz betroffen sein. Herzkrankheit (KHK) oder Herzinsuffizienz (HF) sind mit einem erhöhten Demenzrisiko verbunden. Dies ergab eine Auswertung von 16 Studien (1.309.483 Personen) zu KHK und sieben Studien (1.958.702 Personen) zu HF. In diesem Zusammenhang darf nicht die Überforderung der Pflegekräfte verschwiegen werden. Zur Vertiefung der Link: Gewaltprävention und Demenz

Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz

Der Referentenentwurf zum Pflegekompetenzgesetz (PKG) wurde am 6. September 2024 veröffentlicht1Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Kompetenzen von Pflegekräften zu stärken und ihnen mehr Verantwortung in der Versorgung zu übertragen2Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach betonte, dass Pflegekräfte in Deutschland viel mehr leisten können, als ihnen derzeit erlaubt ist2. Dieses Gesetz dient zur Entlastung der Träger. Kommunen erhalten nach der Vorlage mehr verbindliche Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Zulassung von Pflegeeinrichtungen, müssen aber die Empfehlungen der Landes- und der regionalen Pflegeausschüsse vor Abschluss eines Versorgungsvertrages beachten. Die Pflegekassen sollen „die Entwicklung der regionalen pflegerischen Versorgungssituation regelmäßig evaluieren und die an der Versorgung Beteiligten über ihre Erkenntnisse informieren“. Sozialausschüsse und Seniorenbeiräte sind gefragt.

GesundheitsdatennutzungsgesetzG (GDN )

gilt seit dem 31. März 2024 und verspricht ApothekenKrankenhäuserRehabilitationseinrichtungen und anderen Anbietern von Gesundheitsleistungen eine bessere und sicherere Nutzung von Gesundheitsdaten. Sie dürfen Daten, die sie beispielsweise zur Prävention, Diagnose oder Behandlung von Krankheiten erhoben haben, auch zu Zwecken der Qualitätssicherung, Forschung oder Statistik weiterverarbeiten. 

Künstliche Intelligenz nutzen

Aus Anlass der zunehmenden Nutzung von Künstlicher Intelligenz in allen Lebensbereichen und des im März 2024 verabschiedeten AI-Act der EU fordert die BAGSO in ihrer Stellungnahme, dass die Grundrechte und Interessen älterer Menschen bei der Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz besser berücksichtigt und geschützt werden müssen.  Die Stellungnahme. Der in dritter Auflage erweiterte 63seitige Ratgeber mit vielen weiteren Hinweisen und Links. Laut BAGSO müssen KI-Anwendungen überwacht werden, um altersdiskriminierende oder stereotype Inhalte über das Alter zu vermeiden. Auch der Schutz der Interessen und Rechte älterer Menschen bei der Nutzung von KI sollte gesetzlich verankert werden. Die Bekämpfung von Altersdiskriminierung – Stereotypen, Vorurteilen und Diskriminierung aufgrund des Alters – ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass die Politik das Wohlergehen und die Teilhabe älterer Menschen an der Gesellschaft erfolgreich fördert.

Literatur

Digitale Bildung und digitale Praxis im Alter

Ältere Menschen sind online: Obwohl sie häufig als digitale Nachzügler oder widerständige digitale Offliner portraitiert werden. Franz Kolland, Rebekka Rohner, Vera Gallistl (Hrsg.)  Neue Teilhabemöglichkeiten für ein langes Leben. Verlag Barbara Budrich GmbH (Opladen, Berlin, Toronto) 2024. 146 Seiten. ISBN 978-3-8474-3030-8. D: 25,00 EUR

Nach einem Vorwort ist das Buch in sieben Abschnitte aufgeteilt:

  1. Einleitung
  2. Digitale Praxis im Alter: Eine konzeptionelle Neubestimmung
  3. Digitales Lernen im Alter
  4. Digitale Teilhabe im Alter
  5. Digitale Exklusion
  6. Ausblick: Älterwerden in einer digitalisierten Gesellschaft
  7. Denkanstöße für die Praxis

In Kapitel 5 ist eine Abhandlung: Unter welchen Bedingungen führt die Nicht-Nutzung digitaler Geräte zu sozialem Ausschluss und sozialer Benachteiligung? Das Buch gibt einen Überblick über das digitale Thema und erweist sich als einen nützlichen Wegweiser. Inhaltsverzeichnis und Leseprobe.

Umfrage: E-Learning für Menschen ab 65 Jahren

Für eine Umfrage der FernUniversität Hagen werden Teilnehmende 65+ gesucht, die ihre Erfahrungen und Meinungen zum Thema E-Learning teilen. Es geht auch um die digitale Inklusion älterer Menschen. Eine Teilnahme ist bis zum 31. Oktober 2024 möglich.

Zur Umfrage 

Lobbyismus

Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) zeichnet eine „Deutschlandkarte Heimsterben„. In diesem Jahr sind dabei bis Ende Juli 101 Pins dazugekommen, die für geschlossene Pflegeeinrichtungen stehen. Seit Anfang 2023 zählte der Verband insgesamt 1.097 Pflegeeinrichtungen, die entweder Insolvenz angemeldet, geschlossen oder ihr Angebot eingeschränkt haben. Dadurch seien 16.000 Pflegeplätze verloren gegangen, schätzt der AGVP.  Kein Wort über Neueröffnungen, kein Wort über die Angebote „Betreutes Wohnen“.  Betreutes Wohnen hat sich zu einer der stärksten Säulen im Pflegemarkt entwickelt. In Deutschland gibt es bereits über 7.800 betreute Wohnanlagen, die mehr als 324.000 Wohnungen für Pflegebedürftige zur Verfügung stellen. Die Angebote für betreutes Wohnen werden noch von gemeinnützigen Einrichtungen betrieben. Die exakte Bedarfsermittlung für betreute Wohnanlagen und die Zuordnung ist durch fehlende statistische öffentliche Erhebung ungenau. Aktuell gibt es in Deutschland rund 11.680 vollstationäre Alten- und Pflegeheime mit Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen, in denen rund nominal 918.000 Plätze zur Pflege angeboten werden. Wieviel Plätze durch fehlende Pflegekräfte nicht belegt werden, wird nicht erfasst. Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß. Durch die Einführung von „stambulant“ soll das „Betreute Wohnen“ über die Pflegekasse anerkannt werden, um bessere Erlöse zu erhalten. Das Heft des Handelns müssen die Versicherten und Bürger als Zahlungsverpflichtete zurückerobern.

Pflegende An- und Zugehörige

Wer spricht mit und von den über 10 Millionen pflegende An- und Zugehörigen?

HinweisWenn sich die Babyboomer jetzt nicht einbringen, ist es bei deutscher Gründlichkeit zu spät. Seit 2018 schreiben wir ehrenamtlich noch immer als Einzelkämpfer wöchentliche Beiträge. Persönliche Zustimmung ist zu wenig, wir brauchen Mitstreiter. Lasst uns nicht im Regen stehen.

Rentenpunkte für pflegende Angehörige

Über eine Million der über 5 Millionen pflegende Angehörige erwerben bereits mit ihrer Pflegetätigkeit Rentenpunkte. Damit werden Rentenanwartschaften für Pflegezeiten angesammelt. Der zukünftige Rentenanspruch kann dadurch erheblich verbessert werden, auch noch im Rentenalter.

Unverzichtbar: „Politische Bildung Älterer für eine lebendige Demokratie“

Politische Bildung ist auch im Alter entscheidend, um Menschen in der Wahrnehmung ihrer demokratischen Rechte zu stärken und ihnen Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Mitgestaltung zu eröffnen. Sie hilft zudem, gesellschaftlichen Spaltungen entgegenzuwirken. Zum BAGSO-Positionspapier
Zum Nationalen Bildungsbericht 2024

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