Notaufnahmen der Krankenhäuser entlasten

Virtuelle Notfallversorgung per Video auch in der Häuslichkeit

Pflegebedürftigen und Hochaltrigen muss nach Möglichkeit ein anstrengender Transport ins Krankenhaus erspart bleiben. Dadurch  werden gleichzeitig Transportkosten, Zeit und Personalkosten, Klinikbetten eingespart. Die Notaufnahme ist eine der teuersten und kostenintensivsten Handlungen im Gesundheitswesen. Abgesehen von den Sorgen und dem Mehraufwand der An- und Zugehörigen, sie müssen auch gesehen werden. Ein Notarzteinsatz kostet zwischen 800 und 900 Euro, geht das Geldverdienen oft vor? Sind die 70 Millionen Versicherten in der Häuslichkeit nicht im Blick der technischen Anbieter, der Kommunen und Krankenkassen. 

Warum nur Heimträger entlasten?

Pflegebedürftige Menschen in Hamburger Pflegeheimen erhalten als Modellvorhaben bei nicht lebensbedrohlichen Notfällen ab sofort eine digitale Notfallversorgung und werden nicht mehr sofort ins Krankenhaus gebracht. Ein sogenanntes „Telekonsil“ verbindet geschulte Pflegekräfte mit Ärzten der Notaufnahme des Asklepios Klinikums Hamburg-Harburg mit Einrichtungen von Pflegen & Wohnen Hamburg. Ziel ist es, unnötige Krankenhauseinweisungen zu vermeiden und die Versorgung effizienter zu gestalten.

Wir brauchen ein ganzheitliches Denken

Für 800.000 Bewohner in Pflegeeinrichtungen erhalten die Träger 42% der Erlöse aus den Pflegekassen. 5.500.000 anerkannt Pflegebedürftige in der Häuslichkeit erhalten 48% der Erlöse. 10% der Erlöse werden für Verwaltung und Modellvorhaben in den Einrichtungen verwandt. Die Krankenkassenerlöse werden sehr selten für die Hilfe in der Häuslichkeit geleistet. Diese abstrakten Zahlen über die Geldströme, zeigt nicht die Notwendigkeit.

Zahlen müssen leben

Mit der Sicht auf das Bundesland NRW wollen wir Anregungen zur notwendigen Aufarbeitung Ihrer kommunalen Werte geben.

  • Im Jahre 2015 gab es insgesamt 2.162 Einrichtungen mit 176.598 Plätzen, 93% der Plätze = 164.633 waren belegt. Von den insgesamt 638.103 anerkannt Pflegebedürftigen mussten 74,2 % in der Häuslichkeit gepflegt werden, davon wurden 32% ambulant unterstützt.
  • 2023 gab es 2.244 Einrichtungen mit 177.765 Plätzen mit einer 95% Belegung. Die Pflegebedürftigen im Land waren insgesamt 1.387.134 und es mussten 1.217.708 durch Angehörige gepflegt werden. Dies waren 87,8% aller Pflegebedürftigen und nur jeder Haushalt wurde durch einen ambulanten Dienst unterstützt. Das Land NRW zahlte neben dem Pflegewohngeld, bereits 758 Mio. € Sozialhilfe an die Einrichtungsträger. Dies sind bereits ein Jahr veraltete Zahlen, von einer Steigerung von über 10% jährlich muss ausgegangen werden.

In 8 Jahre zeigen sich brisante Steigerungen:

  • das Mehr von 117 % bei den Pflegebedürftigen insgesamt, wirkt sich
  • in der Häuslichkeit verstärkend mit 157% bei den An- und Zugehörige bei der Pflege aus, dies nur weil
  • die stationären Einrichtungen zur eigenen Monopol- und Erlöserhaltung nur um 4 % gewachsen sind.

Erschwerend kommt hinzu, die Einrichtungen nehmen aus rein wirtschaftlicher Betrachtung überwiegen Pflegegrade drei und vier auf. Die schwerste Pflege muss in der Häuslichkeit geleistet werden. Allein dieser Umstand zwingt aus Kostengründen zu einem Umdenken. Weg von den „Wunschentgelten“ und den Modellfinanzierungen in den Einrichtungen in zur quartiersnahen Versorgung und Effizienz Steigerung im ambulanten gewerblichen Pflegedienst. Nicht die Erlöse dürfen länger das Denken bestimmen.

Wir brauchen eine dem Menschen zugewandte würdevolle Pflege, keine Erlössicherung.

Eine Pflegereform unter Beteiligung der Verbraucher und Seniorenverbände. Damit die „Wunschentgelte“ der Einrichtungen auf relevante und wirtschaftlich begründete Kosten zurückgefahren werden, bedarf es testierter Nachweise nach der Pflegebuchführungsverordnung und entsprechenden Sanktionen. Die Person vom beigeladenen überörtlichen Sozialhilfeträger kann nur offensichtliche Unstimmigkeiten im Zahlenwerk erkennen. Deshalb sind der örtliche Sozialhilfeträger und der auf zwei Jahre gewählte Bewohnerbeirat zur Verhandlung zwingend beizuladen. 

Lichtblick Video(sprechstunden) 

Die Vereinbarung über Vermittlungsportale ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Patientenversorgung. Patientinnen und Patienten erhalten durch Videosprechstunden mit wohnortnahen Ärztinnen und Ärzte und Vorgaben für eine strukturierte Anschlussversorgung eine hochwertige telemedizinische Betreuung. Pflegebedürftige haben nach § 39a SGB XI  Anspruch auf eine ergänzende Unterstützungsleistung durch zugelassene ambulante Pflegeeinrichtungen, wenn diese bei der Versorgung mit digitalen Pflegeanwendungen erforderlich ist.  Doch es sind Wunschvorstellung solange die Umsetzung und Akzeptanz fehlen. Ein Beispiel sind die digitalen Pflegeanwendungen (DiPA) seit Jahren möglich, bis Jan.2025 keine Anerkennung. 

Zukunft mitgestalten

Es reicht nicht auf andere zu warten! Wir Bürger

Die jährliche Kommunale Konferenz Alter und Pflege darf nicht länger im geheimen tagen. Die Aktivitäten der alle 6 Jahre gewählten Vertreter in den Gremien der Sozialversicherungen, hier insbesondere den Kranken- und Pflegekassen sind aufgerufen die Zukunft vor Ort mitzuprägen. Im September 2025 sind Kommunalwahlen in NRW, für Nachfragen die beste Zeit.

Wer sich nicht einbringt und auf die Hilfe zur rechten Zeit hofft, darf nicht jammern; er/sie werden weiterhin vergessen.

Die Sicht der IKK finden Sie HIER  Die 8 Punkten suchen neue Finanzierungswege im System, ein Neudenken ist nicht erkennbar.

Siehe auch die Beiträge:

Zukunft der Pflege !?

Pflegekatastr0phe

Flucht ins Betreute-/Service Wohnen mit Text zur Kommunale Konferenz „Alter und Pflege“

Es folgt:

Medizinisch, pflegerische Versorgung in Gefahr  – Doctolib der Flaschenhals

_______________________________

Nutzen Sie die Kommentarfunktion.

Schreiben Sie einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .