Bundesregierung versagt beim Schutz der Menschen
Die Hitzewelle Ende Juni hat bereits bis Ende Juni 2026 rund 5.100 Menschen als Tribut gefordert. Doch die Regierung schweigt. Kein Wort des Mitgefühls, kein Krisenstab. Der gesundheitliche Krisenfall wird als individuelles Problem betrachtet. Das ist gefährlich für die Demokratie. Ohnmacht ist die Zutat für die AfD.
Schutz fehlt in dem Landesverfassungen und Gemeindeordnungen
Der demografische Wandel, die Zunahme chronischer und psychischer Erkrankungen sowie veränderte Lebens- und Arbeitsbedingungen stellen das Gesundheitswesen in Deutschland vor wachsende Herausforderungen. Wirksame Prävention ist durch Prävention möglich und stärkt die Gesundheit der Bevölkerung nachhaltig.
Das Grundgesetz kennt bisher weder ein Recht auf Gesundheit noch besteht eine entsprechende Staatszielbestimmung.1
In Deutschland ist der Gesundheitsschutz ein abgeleitetes Recht aus Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) („Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“) sowie dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 GG), danach ist der Staat verpflichtet, die Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen. Eine einklagbare Pflichtaufgabe für den Bürger besteht nicht.
Die Gesundheitspolitik in der Europäischen Union (EU) ist nach wie vor eine Angelegenheit der Nationalstaaten. Im Vertrag von Amsterdam ist ausdrücklich festgelegt, dass die Mitgliedstaaten die volle Verantwortung für die Organisation des nationalen Gesundheitswesens und der medizinischen Versorgung tragen. Nichtsdestotrotz gewinnt die EU auf diesem Politikfeld immer mehr an Bedeutung. So verfügt sie über entsprechende Kompetenzen, um die Mitgliedstaaten zu unterstützen und ihre Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens zu fördern.
Verantwortung der Mitgliedstaaten – ergänzende Kompetenzen der EU
Grundlage der europäischen Gesundheitspolitik ist die alleinige Verantwortung der Mitgliedstaaten für
die Festlegung der Gesundheitspolitik,
die Verwaltung des Gesundheitswesens sowie
die medizinische Versorgung, einschließlich der Finanzierung der Leistungen und der Leistungsumfang.
Der demografische Wandel, die Zunahme chronischer und psychischer Erkrankungen sowie veränderte Lebens- und Arbeitsbedingungen stellen das Gesundheitswesen in Deutschland vor wachsende Herausforderungen. Damit steigt die Bedeutung eines Public-Health-Ansatzes, der Risiken früh erkennt, wirksame Prävention ermöglicht und die Gesundheit der Bevölkerung nachhaltig stärkt. Die föderale Struktur und der Vorbehalt der Finanzierung ist der Hemmschuh.
Landesverfassungen und Gemeindeordnungen
Nur wenn der Gesundheitsschutz allgemein explizit als Pflichtaufgabe in den Landesverfassungen und Gemeindeordnungen verankert wird, wird sich ein notwendiges Umdenken ergeben. Weg von der Finanzierbarkeit hin zu den Bürgern.
Überlassen wir unsere Gesundheit nicht länger dem „freien“ Markt!
Die Anbieter im Pflegebereich (SGB XI) sind frei die Entgelte zu fordern. Beenden wir das Mediengejammere der unbezahlbaren Heimentgelte. Die Einsparungen im Gesundheitswesen, bei gleichzeitiger Erhöhung der Sozialbeiträge der Arbeitnehmer und Rentner. Konfrontieren wir unsere Gremienvertreter, Parteien, die Kandidaten vor den Wahlen und in der Legislatur.
Lassen wir uns nicht länger mit Worthülsen abspeisen, verlangen wir Taten.
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1hierzu Pestalozza, Christian: Das Recht auf Gesundheit. Verfassungsrechtliche Dimensionen, in: Bundesgesundheitsblatt, Gesundheitsforschung, Gesundheitsschutz 50 (2007), 1113 –1118 (1113f).
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