Was sich konkret für alle Bürger, Berufstätigen, Familien, Ruheständler und Anleger ändert
Auch wenn mitten in der anhaltenden Corona-Pandemie zu diesem Jahreswechsel vieles anders ist als sonst, eines bleibt doch wie immer: Pünktlich zu Beginn des neuen Jahres treten wieder zahlreiche Rechts- und Steueränderungen in Kraft, die auf den Alltag und die Finanzen der Bundesbürger großen Einfluss haben werden. Ein kurzer Überblick über die wichtigsten neuen Regeln für das Jahr 2021.
Für alle Bürger
Grundfreibetrag steigt. Der Grundfreibetrag, bis zu dessen Höhe der Fiskus das zu versteuernde Einkommen komplett verschont, erhöht sich 2021 auf 9744 Euro. Im Jahre 2022 wird er auf 9984 Euro angehoben. Bei zusammen veranlagten Ehepartnern verdoppelt sich der Betrag.
Steuerentlastung für alle Bürger
Ein höherer Grundfreibetrag und der geänderte Verlauf der Seuertarife bringt Steierzahlern mehr Netto.
Steuergrundlagen 2020 2021
Grundfreibetrag
Für Alleinstehende 9408 Euro 9744 Euro
Für Verheiratete 18816 Euro 19488 Euro
Eingangssteuersatz 14 % 14%
Spitzensteuersatz 42 % 42 %
Für Alleinstehende ab 57.052 Euro ab 57.919 Euro
Für Verheiratete ab 114.104 Euro ab 115.837 Euro
Höchstsatz für zvE* ab 270.501 Euro ab 274.613 Euro
Alleinst./ Verh.45% ab 541.002 Euro ab 549.225 Euro
Auch für Gewerbetreibende ja ja
Auch für Freiberufler ja ja
*zu versteuerndes Einkommen
Kalte Progression gemildert.
Gleichzeitig verschieben sich die Eckwerte des Einkommensteuertarifs um 1,52 Prozent (2022 um nochmals 1,17 Prozent). Dadurch greifen steigende Steuersätze erst bei etwas höherem Einkommen (s. Tabelle oben). So wird die kalte Progression abgemildert, also die schleichende Steuererhöhung bei Einkommenssteigerungen.
Soli-Zuschlag entfällt (fast).
Für rund 90 Prozent der Bundesbürger wird ab 2021 der Solidaritätszuschlag ganz wegfallen. Rund 6,5 Prozent werden durch eine Milderungszone teilweise entlastet, 3,5 Prozent werden ihn dagegen komplett weiterzahlen müssen (s. Tabelle unten). Aber Achtung auf Kapitalerträge wird der Soli weiterhin erhoben.
Jährliche Ersparnis durch Soli-Entlastung
zu versteuerndes Einkommen 2) Einzelveranlagung Zusammenveranlagung 3)
24.000 184,03 0,00
36.000 384.23 192.61
48.000 617.54 368.06
60.000 883.46 560.01
72.000 667.17 768.46
84.000 344.60 993.52
96.000 22.04 1235.08
108.000 0.00 1493.25
120.000 0.00 1766.93
180.000 0.00 366.66
194.000 0.00 0.00
in Euro:1) Steuerersparnis ergibt sich aus den 2021 deutlich angehobenen Freigrenzen 2) nach Abzug von Kinderfreibeträgen, 3) zu versteuerndes Einkommen beider Ehepartner
Der Abbau des Solidaritätszuschlag
Der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Einkommensteuer wird 2021 für 90 Prozent der Steuerzahler komplett entfallen.
Einkommensgrenze ( brutto)
Alleinstehend
Nullzone (kein Soli) bis 73.000 Euro
Milderungszone (0 bis 5,5 Prozent bis 109.000 Euro
Belastungszone (voller Satz 5,5%) ab 109.000 Euro
Eheleute ohne Kinder
Einer verdient
Nullzone (kein Soli) bis 136.000 Euro
Milderungszone (0 bis 5,5%) bis 206.000 Euro
Belastungszone (voller Satz 5,5 % ) ab 206.000 Euro
Beide verdienen gleich
Nullzone (kein Soli) bis 148.000 Euro
Milderungszone (0 bis 5,5 % bis 219.000 Euro
Belastungszone (voller Satz 5,5 % ab 219.000 Euro
Eheleute mit 2 Kindern einer verdient
Nullzone (kein Soli) bis 151.000 Euro
Milderungszone (0 bis 5,5 %) bis 221.000 Euro
Belastungszone (voller Satz) ab 221.000 Euro
Mehr Geld für Auskünfte vom Fiskus
Wer von seinem Finanzamt eine verbindliche Auskunft zu Steuersachverhalten haben möchte, muss dafür ab 2021 zehn Prozent höhere Gebühren zahlen. Diese richten sich nach dem Gegenstandswert. Bei einem Gegenstandswert von unter 10.000 Euro entfällt aber die Gebühr.
Begünstigte Nebentätigkeiten
Die sogenannte Übungsleiterpauschale für steuer- und sozialabgabenfreie Nebentätigkeiten steigt von 2.400 auf 3.000 Euro, parallel dazu auch der Ehrenamtsfreibetrag von 720 auf 840 Euro.
Vereinfachte Spenden
Bei Spenden bis zu 200 Euro akzeptiert der Fiskus einen vereinfachten Spendennachweis per Kontoauszug. Diese Grenze steigt 2021 auf 300 Euro.
Neues für Autofahrer
Bei der Energiewende sollen durch Steuern und Anreize auch die Verkehrsteilnehmer mitziehen. So wird für konventionelle Spritschlucker die Kfz-Steuer erhöht. Auch wird eine neue CO2-Steuer zu steigenden Preisen für Diesel und Benzin führen, um rund sieben bis acht Cent je Liter. Dagegen wird die bis zu zehnjährige Befreiung von der Kfz-Steuer für reine Elektrofahrzeuge verlängert und gilt nun auch für Erstzulassungen bis Ende 2025. In der Warteschleife hängt dagegen immer noch die Reform des Bußgeldkatalogs.
Geringere EEG-Umlage
Die für Strom aus erneuerbaren Energien von allen Stromverbrauchern zu zahlende EEG-Umlage wird 2021 erstmals durch einen Bundeszuschuss gesenkt. Statt wie dieses Jahr bei 6,756 Cent/kWh wird sie dann bei 6,5 Cent/kWh absinken.
Höhere Ansprüche von Kindern
Unterhaltsberechtigte Trennungskinder erhalten ab 2021 mehr monatliche Unterhaltsleistungen laut Düsseldorfer Tabelle (s.u)
Höherer Unterhalt für Kinder
Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz, sondern eine Richtschnur für die Gerichte. Die Tabelle weist die monatlichen Unterhaltssätze vor Abzug des Kindergeldanteils aus.
Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen
(Gehaltsstufen) Altersstufen in Jahren Kinder
0bis 5 6 bis 11 12 bis 17 ab 18
- bis 1.900 Euro 393 Euro 451 Euro 528 Euro 564 Euro
- 1.901bis 2.300 Euro 413 Euro 474 Euro 555 Euro 593 Euro
- 2.30bis 2.700 Euro 433 Euro 497 Euro 581 Euro 621 Euro
- 2.701bis 3.100 Euro 452 Euro 519 Euro 608 Euro 649 Euro
- 3.101 bis 3.500 Euro 472 Euro 542 Euro 634 Euro 677 Euro
- 3.501 bis 3.900 Euro 504 Euro 578 Euro 676 Euro 722 Euro
- 3.901 bis 4.300 Euro 535 Euro 614 Euro 719 Euro 768 Euro
- 4.301 bis 4.700 Euro 566 Euro 650 Euro 761 Euro 813 Euro
- 4.701 bis 5.100 Euro 598 Euro 686 Euro 803 Euro 858 Euro
- 5.101 bis 5.500 Euro 629 Euro 722 Euro 845 Euro 903 Euro
Der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen, der erwerbstätig ist, beträgt 1.160 Euro
Verbesserungen beim Elterngeld
Ab den 1. September 2021 sind Änderungen beim Elterngeld vorgesehen: Es wird mehr Teilzeitarbeit möglich sein, bei Frühgeburten gibt es einen zusätzlichen Monat Geld, die Regeln beim Partnerschaftsbonus werden gelockert und die Grenzen für Spitzenverdiener sinkt auf 300.000 Euro
Für Ruheständler
Später in Rente
Die Regelaltersgrenze steigt 2021 planmäßig um einen Monat, sodass Neurentner regulär mit 65 Jahren und 10 Monaten abschlagsfrei in Rente können.
Kaum höhere Renten
Die schon fast gewohnte jährliche Rentenerhöhung im Sommer könnte nach dem aktuellen Rentenversicherungsbericht 2021 im Westen ganz ausfallen, im Osten mit rund 0,7 Prozent nur gering bleiben.
Besteuerungsanteil steigt
Wer 2021 erstmals Rente erhält, der muss 81 Prozent seiner Ruhegeldbezüge versteuern. Das gilt für die gesetzliche, die berufsständische und auch die Rürup-Rente. Der so ermittelte steuerfreie Betrag in Euro und Cent bleibt den Neurentnern lebenslang als Freibetrag erhalten. Spätere Rentenerhöhungen werden somit voll steuerpflichtig. Für Neupensionäre verringert sich der Versorgungsfreibetrag: 2021 bleiben noch 15,2 Prozent der Pension steuerfrei, höchstens aber 1.140 Euro im Jahr. Der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag verringert sich auf 342 Euro .
Geringere Steuerminderung
Planmäßig sinkt 2021 der steuermindernde Altersentlastungsbetrag für Personen, die nun 65 Jahre alt werden. Er beträgt höchstens noch 722 Euro und gilt zeitlebens für Zusatzeinkünfte im Ruhestand.
Entlastung für Betriebsrentner
Seit 2004 müssen gesetzlich krankenversicherte Rentner auf Betriebsrenten die vollen Krankenversicherungsbeiträge allein berappen. Immerhin erhalten sie seit 2020 dafür einen dynamisierten monatlichen Freibetrag, bis zu dessen Betriebsrentenhöhe keine Beiträge anfallen. Doch die Umsetzung ließ noch auf sich warten. Nun soll ab Januar 2021 dies Realität werden, rückwirkend für 2020 mit einem Freibetrag von 159,25 Euro pro Monat und für 2021 mit 164,50 Euro.
Neue Grundrente
Langjährig Versicherte mit einer niedrigen Renten können ab 2021 von der neuen Grundrente profitieren. Vorsichtshalber einen Antrag bei der Kommune stellen. Es gilt das Datum der Antragsstellung. Dieser Zuschlag wird individuell berechnet und dürfte im Schnitt 75 Euro brutto im Monat betragen. Zusätzlich wird ein Freibetrag eingeführt. Beides wird als Bestandteil der gesetzlichen Rente automatisch berechnet und ausgezahlt. Ein Antrag ist also nicht nötig. Wichtig ist die Überprüfung vor allem für Neurentner. Auch wenn Sie noch keinen Bescheid der Rentenversicherung haben, prüfen Sie vorab in aller Ruhe. Ein Beitrag des VdK mit Rechner.
Für Immobilienbesitzer
Verbesserte Wohnungsbauprämie
Sowohl für bestehende als auch für neue Verträge wird die Wohnungsbauprämie im neuen Jahr attraktiver: Der Sparhöchstbetrag steigt von 512 auf 700 Euro pro Jahr (Verheiratete das Doppelte), der Zuschuss wird von 8,8 auf 10 Prozent erhöht und auch die Einkommensgrenzen für die Prämie erhöhen sich, sodass mehr Bürger davon profitieren können.
Baukindergeld verlängert
Die Frist für das Baukindergeld wird bis zum 31. März 2021 verlängert. Um sich zehn Jahre lang die Zuschüsse von 1.200 Euro pro Kind zu sichern, muss bis dahin der notariell beglaubigte Kaufvertrag unterschrieben sein oder die Baugenehmigung vorliegen.
Neuverteilung der Maklerkosten
Ab dem 23. Dezember 2020 darf bundesweit der Verkäufer einer Immobilie die Maklerprovision nicht mehr in voller Höhe auf den Käufer abwälzen, sondern maximal noch zur Hälfte. Der Käufer muss auch erst dann zahlen, wenn der Verkäufer seine eigene Zahlung der Provision bereits nachgewiesen hat.
Günstigere Vermietung an Angehörige
Um seinen vollen Werbungskostenabzug auch bei verbilligter Vermietung an Angehörige nicht zu gefährden, mussten bisher mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt werden. Ab 2021 sinkt die Grenze auf nur noch 50 Prozent. Wermutstropfen: Bei Mieten zwischen 50 und 66 Prozent ist künftig aber eine Gewinnprognose erforderlich.
Neues WEG
Das Wohnungseigentumsgesetz wurde zum 1. 12. 2020 umfassend reformiert. Insbesondere ist die Beschlussfassung zur baulichen Veränderung der Wohnanlage vereinfacht und die Regeln zur Verwaltung verändert worden. Auch hat jetzt jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch, auf eigene Kosten barrierefreie Umbauten, einen Glasfaseranschluss oder den Einbau einer Ladesäule für E-Autos vorzunehmen. Solch eine private Ladesäule wird übrigens seit dem 24. 11. 2020 mit 900 Euro staatlich bezuschusst.
Für Anleger
Verlustverrechnung nachgebessert. Ab 2021 sind Verluste aus Termingeschäften nur beschränkt mit Gewinnen aus solchen Geschäften verrechenbar. Aber statt der ursprünglichen Verlustbeschränkung auf nur 10.000 Euro im Jahr sind nun doch bis zu 20.000 Euro möglich. Höhere Verluste werden in die Folgejahre vorgetragen. Die gleiche Erhöhung der Verlustbeschränkung auf 20.000 Euro gilt rückwirkend ab Anfang 2020 auch für die Geltendmachung von Totalverlusten.
Die Interessenvertretung der Bewohner
Alle reden vom Schutz der Bewohner in Pflegeeinrichtungen und von der Überlastung der Pflegekräfte. Keiner sieht die demokratischen Rechte der gewählten Interessenvertretung der Bewohner, oft ist sie unbekannt. In einem Wochen-Seminar „Der Bewohnerbeirat“ vom 3. – 7. Mai in Königswinter, können Sie sich preiswert informieren.
Das Programm finden Sie unter „aktiv altern in NRW und überall“. Die Anmeldung kann telefonisch unter 022 23 73-126 oder direkt online erfolgen.
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