Auch fürs Jahr 2021 gelten wieder zahlreiche neue Rechts-und Steuerregeln

Was sich konkret für alle Bürger, Berufstätigen, Familien, Ruheständler und Anleger ändert

Auch wenn mitten in der anhaltenden Corona-Pandemie zu diesem Jahreswechsel vieles anders ist als sonst, eines bleibt doch wie immer: Pünktlich zu Beginn des neuen Jahres treten wieder zahlreiche Rechts- und Steueränderungen in Kraft, die auf den Alltag und die Finanzen der Bundesbürger großen Einfluss haben werden. Ein kurzer Überblick über die wichtigsten neuen Regeln für das Jahr 2021.

Für alle Bürger

Grundfreibetrag steigt. Der Grundfreibetrag, bis zu dessen Höhe der Fiskus das zu versteuernde Einkommen komplett verschont, erhöht sich 2021 auf 9744 Euro. Im Jahre 2022 wird er auf 9984 Euro angehoben. Bei zusammen veranlagten Ehepartnern verdoppelt sich der Betrag.

Steuerentlastung für alle Bürger

Ein höherer Grundfreibetrag und der geänderte Verlauf der Seuertarife bringt Steierzahlern mehr Netto.

Steuergrundlagen                   2020                                   2021

Grundfreibetrag

Für Alleinstehende                9408 Euro                         9744 Euro

Für Verheiratete                 18816 Euro                         19488 Euro

Eingangssteuersatz                  14 %                                    14%         

Spitzensteuersatz                      42 %                                   42 %         

Für Alleinstehende        ab 57.052 Euro                  ab 57.919 Euro   

Für Verheiratete         ab  114.104 Euro                ab 115.837 Euro

Höchstsatz für zvE*     ab 270.501 Euro              ab 274.613 Euro

Alleinst./ Verh.45%   ab  541.002 Euro                ab 549.225 Euro

Auch für Gewerbetreibende      ja                                            ja          

Auch für Freiberufler                  ja                                            ja         

*zu versteuerndes Einkommen

Kalte Progression gemildert.

Gleichzeitig verschieben sich die Eckwerte des Einkommensteuertarifs um 1,52 Prozent (2022 um nochmals 1,17 Prozent). Dadurch greifen steigende Steuersätze erst bei etwas höherem Einkommen (s. Tabelle oben). So wird die kalte Progression abgemildert, also die schleichende Steuererhöhung bei Einkommenssteigerungen.

Soli-Zuschlag entfällt (fast).

Für rund 90 Prozent der Bundesbürger wird ab 2021 der Solidaritätszuschlag ganz wegfallen. Rund 6,5 Prozent werden durch eine Milderungszone teilweise entlastet, 3,5 Prozent werden ihn dagegen komplett weiterzahlen müssen (s. Tabelle unten). Aber Achtung auf Kapitalerträge wird der Soli weiterhin erhoben.

Jährliche Ersparnis durch Soli-Entlastung

zu versteuerndes Einkommen 2)     Einzelveranlagung        Zusammenveranlagung 3)

                    24.000                                         184,03                                         0,00

                    36.000                                         384.23                                       192.61

                    48.000                                         617.54                                       368.06

                    60.000                                        883.46                                       560.01

                    72.000                                         667.17                                        768.46

                    84.000                                        344.60                                        993.52

                    96.000                                          22.04                                       1235.08

                  108.000                                             0.00                                      1493.25

                  120.000                                             0.00                                      1766.93

                  180.000                                             0.00                                        366.66

                  194.000                                             0.00                                             0.00

in Euro:1) Steuerersparnis ergibt sich aus den 2021 deutlich angehobenen Freigrenzen 2) nach Abzug von Kinderfreibeträgen, 3) zu versteuerndes Einkommen beider Ehepartner      

Der Abbau des Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Einkommensteuer wird 2021 für 90 Prozent der Steuerzahler komplett entfallen.

                                                 Einkommensgrenze ( brutto)                                      

Alleinstehend 

Nullzone (kein Soli)                                    bis  73.000 Euro                                        

Milderungszone (0 bis 5,5 Prozent         bis 109.000 Euro                                        

Belastungszone (voller Satz 5,5%)           ab  109.000 Euro                                        

Eheleute ohne Kinder

Einer verdient                                                                                                                        

Nullzone (kein Soli)                                    bis 136.000 Euro                                          

Milderungszone (0 bis 5,5%)                    bis 206.000 Euro                                           

Belastungszone (voller Satz 5,5 % )          ab 206.000 Euro                                           

Beide verdienen gleich

Nullzone (kein Soli)                                    bis 148.000 Euro                                            

Milderungszone (0 bis 5,5 %                    bis 219.000 Euro                                            

Belastungszone (voller Satz 5,5 %            ab 219.000 Euro                                            

Eheleute mit 2 Kindern einer verdient

Nullzone (kein Soli)                                     bis 151.000 Euro                                            

Milderungszone (0 bis 5,5 %)                    bis 221.000 Euro                                          

Belastungszone (voller Satz)                       ab 221.000 Euro                                          

 

Mehr Geld für Auskünfte vom Fiskus

Wer von seinem Finanzamt eine verbindliche Auskunft zu Steuersachverhalten haben möchte, muss dafür ab 2021 zehn Prozent höhere Gebühren zahlen. Diese richten sich nach dem Gegenstandswert. Bei einem Gegenstandswert von unter 10.000 Euro entfällt aber die Gebühr.

Begünstigte Nebentätigkeiten

Die sogenannte Übungsleiterpauschale für steuer- und sozialabgabenfreie Nebentätigkeiten steigt von 2.400 auf 3.000 Euro, parallel dazu auch der Ehrenamtsfreibetrag von 720 auf 840 Euro.

Vereinfachte Spenden

Bei Spenden bis zu 200 Euro akzeptiert der Fiskus einen vereinfachten Spendennachweis per Kontoauszug. Diese Grenze steigt 2021 auf 300 Euro.

Neues für Autofahrer

Bei der Energiewende sollen durch Steuern und Anreize auch die Verkehrsteilnehmer mitziehen. So wird für konventionelle Spritschlucker die Kfz-Steuer erhöht. Auch wird eine neue CO2-Steuer zu steigenden Preisen für Diesel und Benzin führen, um rund sieben bis acht Cent je Liter. Dagegen wird die bis zu zehnjährige Befreiung von der Kfz-Steuer für reine Elektrofahrzeuge verlängert und gilt nun auch für Erstzulassungen bis Ende 2025. In der Warteschleife hängt dagegen immer noch die Reform des Bußgeldkatalogs.

Geringere EEG-Umlage

Die für Strom aus erneuerbaren Energien von allen Stromverbrauchern zu zahlende EEG-Umlage wird 2021 erstmals durch einen Bundeszuschuss gesenkt. Statt wie dieses Jahr bei 6,756 Cent/kWh wird sie dann bei 6,5 Cent/kWh absinken.

Höhere Ansprüche von Kindern

Unterhaltsberechtigte Trennungskinder erhalten ab 2021 mehr monatliche Unterhaltsleistungen laut Düsseldorfer Tabelle (s.u)

Höherer Unterhalt für Kinder

Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz, sondern eine Richtschnur für die Gerichte. Die Tabelle weist die monatlichen Unterhaltssätze vor Abzug des Kindergeldanteils aus.

Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen 

(Gehaltsstufen)                            Altersstufen in Jahren Kinder

                                                    0bis 5         6 bis 11      12 bis 17        ab 18

  1.  bis 1.900 Euro                  393 Euro   451 Euro    528 Euro     564 Euro
  2. 1.901bis 2.300 Euro         413 Euro    474 Euro   555 Euro      593 Euro
  3. 2.30bis 2.700  Euro          433 Euro    497 Euro   581 Euro      621 Euro
  4. 2.701bis 3.100 Euro          452 Euro     519 Euro  608 Euro     649 Euro
  5. 3.101 bis 3.500 Euro         472 Euro     542 Euro  634 Euro     677 Euro 
  6. 3.501 bis 3.900 Euro         504 Euro    578 Euro   676 Euro     722 Euro
  7. 3.901 bis 4.300 Euro         535 Euro     614 Euro   719 Euro     768 Euro
  8. 4.301 bis 4.700 Euro         566 Euro     650 Euro   761 Euro     813 Euro
  9. 4.701 bis 5.100 Euro         598 Euro     686 Euro   803 Euro    858 Euro
  10. 5.101 bis 5.500 Euro         629 Euro     722 Euro    845 Euro    903 Euro

Der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen, der erwerbstätig ist, beträgt 1.160 Euro

Verbesserungen beim Elterngeld

Ab den 1. September 2021 sind Änderungen beim Elterngeld vorgesehen: Es wird mehr Teilzeitarbeit möglich sein, bei Frühgeburten gibt es einen zusätzlichen Monat Geld, die Regeln beim Partnerschaftsbonus werden gelockert und die Grenzen für Spitzenverdiener sinkt auf 300.000 Euro

Für Ruheständler

Später in Rente

Die Regelaltersgrenze steigt 2021 planmäßig um einen Monat, sodass Neurentner regulär mit 65 Jahren und 10 Monaten abschlagsfrei in Rente können.

Kaum höhere Renten

Die schon fast gewohnte jährliche Rentenerhöhung im Sommer könnte nach dem aktuellen Rentenversicherungsbericht 2021 im Westen ganz ausfallen, im Osten mit rund 0,7 Prozent nur gering bleiben.

Besteuerungsanteil steigt

Wer 2021 erstmals Rente erhält, der muss 81 Prozent seiner Ruhegeldbezüge versteuern. Das gilt für die gesetzliche, die berufsständische und auch die Rürup-Rente. Der so ermittelte steuerfreie Betrag in Euro und Cent bleibt den Neurentnern lebenslang als Freibetrag erhalten. Spätere Rentenerhöhungen werden somit voll steuerpflichtig. Für Neupensionäre verringert sich der Versorgungsfreibetrag: 2021 bleiben noch 15,2 Prozent der Pension steuerfrei, höchstens aber 1.140 Euro im Jahr. Der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag verringert sich auf 342 Euro .

Geringere Steuerminderung

Planmäßig sinkt 2021 der steuermindernde Altersentlastungsbetrag für Personen, die nun 65 Jahre alt werden. Er beträgt höchstens noch 722 Euro und gilt zeitlebens für Zusatzeinkünfte im Ruhestand.

Entlastung für Betriebsrentner

Seit 2004 müssen gesetzlich krankenversicherte Rentner auf Betriebsrenten die vollen Krankenversicherungsbeiträge allein berappen. Immerhin erhalten sie seit 2020 dafür einen dynamisierten monatlichen Freibetrag, bis zu dessen Betriebsrentenhöhe keine Beiträge anfallen. Doch die Umsetzung ließ noch auf sich warten. Nun soll ab Januar 2021 dies Realität werden, rückwirkend für 2020 mit einem Freibetrag von 159,25 Euro pro Monat und für 2021 mit 164,50 Euro.

Neue Grundrente

Langjährig Versicherte mit einer niedrigen Renten können ab 2021 von der neuen Grundrente profitieren. Vorsichtshalber einen Antrag bei der Kommune stellen. Es gilt das Datum der Antragsstellung. Dieser Zuschlag wird individuell berechnet und dürfte im Schnitt 75 Euro brutto im Monat betragen. Zusätzlich wird ein Freibetrag eingeführt. Beides wird als Bestandteil der gesetzlichen Rente automatisch berechnet und ausgezahlt. Ein Antrag ist also nicht nötig. Wichtig ist die Überprüfung vor allem für Neurentner.  Auch wenn Sie noch keinen Bescheid der Rentenversicherung haben, prüfen Sie vorab in aller Ruhe. Ein Beitrag des VdK mit Rechner.

Für Immobilienbesitzer

Verbesserte Wohnungsbauprämie

Sowohl für bestehende als auch für neue Verträge wird die Wohnungsbauprämie im neuen Jahr attraktiver: Der Sparhöchstbetrag steigt von 512 auf 700 Euro pro Jahr (Verheiratete das Doppelte), der Zuschuss wird von 8,8 auf 10 Prozent erhöht und auch die Einkommensgrenzen für die Prämie erhöhen sich, sodass mehr Bürger davon profitieren können.

Baukindergeld verlängert

Die Frist für das Baukindergeld wird bis zum 31. März 2021 verlängert. Um sich zehn Jahre lang die Zuschüsse von 1.200 Euro pro Kind zu sichern, muss bis dahin der notariell beglaubigte Kaufvertrag unterschrieben sein oder die Baugenehmigung vorliegen.

Neuverteilung der Maklerkosten

Ab dem 23. Dezember 2020 darf bundesweit der Verkäufer einer Immobilie die Maklerprovision nicht mehr in voller Höhe auf den Käufer abwälzen, sondern maximal noch zur Hälfte. Der Käufer muss auch erst dann zahlen, wenn der Verkäufer seine eigene Zahlung der Provision bereits nachgewiesen hat.

Günstigere Vermietung an Angehörige

Um seinen vollen Werbungskostenabzug auch bei verbilligter Vermietung an Angehörige nicht zu gefährden, mussten bisher mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt werden. Ab 2021 sinkt die Grenze auf nur noch 50 Prozent. Wermutstropfen: Bei Mieten zwischen 50 und 66 Prozent ist künftig aber eine Gewinnprognose erforderlich.

Neues WEG

Das Wohnungseigentumsgesetz wurde zum 1. 12. 2020 umfassend reformiert. Insbesondere ist die Beschlussfassung zur baulichen Veränderung der Wohnanlage vereinfacht und die Regeln zur Verwaltung verändert worden. Auch hat jetzt jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch, auf eigene Kosten barrierefreie Umbauten, einen Glasfaseranschluss oder den Einbau einer Ladesäule für E-Autos vorzunehmen. Solch eine private Ladesäule wird übrigens seit dem 24. 11. 2020 mit 900 Euro staatlich bezuschusst.

Für Anleger

Verlustverrechnung nachgebessert. Ab 2021 sind Verluste aus Termingeschäften nur beschränkt mit Gewinnen aus solchen Geschäften verrechenbar. Aber statt der ursprünglichen Verlustbeschränkung auf nur 10.000 Euro im Jahr sind nun doch bis zu 20.000 Euro möglich. Höhere Verluste werden in die Folgejahre vorgetragen. Die gleiche Erhöhung der Verlustbeschränkung auf 20.000 Euro gilt rückwirkend ab Anfang 2020 auch für die Geltendmachung von Totalverlusten.

Die Interessenvertretung der Bewohner

Alle reden vom Schutz der Bewohner in Pflegeeinrichtungen und von der Überlastung der Pflegekräfte. Keiner sieht die demokratischen Rechte der gewählten Interessenvertretung der Bewohner, oft ist sie unbekannt.  In einem Wochen-Seminar „Der Bewohnerbeirat“ vom 3. – 7. Mai in Königswinter, können Sie sich preiswert informieren. 

Das Programm finden Sie unter „aktiv altern in NRW und überall“. Die Anmeldung kann telefonisch unter 022 23 73-126 oder direkt online erfolgen.


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