Tipps für Pflegende und Angehörige

Quartier

Mit der Pflege eines hilfebedürftigen Angehörigen ändert sich das Leben der Pflegenden.

Einige Tipps, wie Hürden zu meistern sind.

Beratung und Selbsthilfe

Viele Städte haben sogenannte Pflegestützpunkte eingerichtet, in denen Angehörige Hilfestellung und Beratung zu den örtlichen Angeboten in Ihrer Nähe erhalten. Die Pflegekassen haben die Eigenverantwortung der Versicherten durch Aufklärung und Auskunft über eine gesunde, der Pflegebedürftigkeit vorbeugende Lebensführung zu unterstützen und auf die Teilnahme an gesundheitsfördernden Maßnahmen hinzuwirken. (§ 7 Absatz 1 Pflegeversicherungsgesetz SGBXI) .

Personen, die Leistungen nach diesem Buch erhalten, haben Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin …(§ 7a Absatz 1 Pflegeversicherungsgesetz SGBXI). Soweit die Theorie

Unter der Telefonnummer: 030/20179131 erreichen Angehörige eine Hotline der Pflegekassen. Bitte Informationen und Beratung rechtzeitig einholen; es gilt die Antragstellung! 

Wichtig ist es, Netzwerke zu bilden. Oft bieten Beratungsstellen und Wohlfahrtsverbände Angehörigen-kreise an.

Finanzielle Hilfen

Pflegende erhalten finanzielle Hilfe über die Pflegekasse und Krankenkasse. Die Pflegekasse hat dem Antragsteller innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang einen konkreten Beratungstermin, auch zu Hause, anzubieten.

Im Vorfeld bietet sich die Information über das Sozialamt an. Das Versorgungsamt etwa informiert darüber, ob Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis und damit bestimmte Vergünstigungen bestehen.

Kurzzeitpflege und Kuren

Ist die Pflege vorübergehend nicht möglich, trägt die Pflegekasse Kosten für einen kurzen Aufenthalt im Heim (Kurzzeitpflege).

Fallen pflegende Angehörige für eine bestimmte Zeit au, etwa wegen Urlaub, wird unter bestimmten Bedingungen auch eine Ersatzpflegekraft finanziert. Einige Krankenkassen und Pflegekassen finanzieren auch spezielle Kuraufenthalte, bei denen Pflegende und zu Pflegende gemeinsam reisen. Angebote findet man bei Sozialverbänden oder spezialisierten Firmen oder hier unter der Kategorie Reisen.

Pflegezeit

Wer als Arbeitnehmer einen Angehörigen pflegt, kann sich bis zu sechs Monate freistellen lassen. In dieser Zeit bezieht er kein Gehalt, seit Anfang 2015 kann er einen Teil des Lohnverlust aber mit einem zinslosen Darlehen vom Staat ausgleichen. Näheres sieheLeistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen.

Sie können sich mit allgemeinen Fragen auch an uns wenden, Sie helfen damit auch anderen.

[contact-form][contact-field label=’Name‘ type=’name‘ required=’1’/][contact-field label=’E-Mail‘ type=’email‘ required=’1’/][contact-field label=’Website‘ type=’url’/][contact-field label=’Kommentar‘ type=’textarea‘ required=’1’/][/contact-form]