Smart Care Service (SCS)

Künstliche Intelligenz kann Entlastung bringen, ist aber kein Heilsbringer

Wir stehen am Anfang der digitalen Möglichkeiten

Industrie und Forschung sehen die potenten Zahler in den gewerblichen Anbietern. Der Krankenhäuser und Ärzte (SGB V). Bezogen auf die Pflege nach SGB XI ein kleiner Markt, der von der Politik mittels der sozialversicherten Arbeitnehmer durch die Kranken- und Pflegekassen gesponsert wird. 90% der Pflegebedürftigen werden in der Häuslichkeit versorgt. Was für die gewerblichen Anbieter Recht ist, muss für die Häuslichkeit billig sein und sich zukünftig in das digitale Quartiersmanagement einfügen. Smart Home als Oberbegriff mit seinen bekannten Teilaspekten ist mit Smart Care Service zu erweitern.

Smart Care Service

HinweisGesucht wird eine Serviceplattform für Betroffene, Angehörige und Nachbarn, die wichtige Versorgungslücken schließen kann. Vorausgesetzt dahinter steht ein Rundumpaket an Dienstleistern, wie bspw. Pflegekräfte, Alltagshelfer, Concierge- und Reinigungsdienste.

Viele ältere Menschen misstrauen dem Internet und verweigern sich. Es bedarf einer Überzeugungsarbeit, gerade wenn es um die Sicherheit und Zufriedenheit in der eigenen Häuslichkeit geht. Hier fehlen Aufklärung und eine Transparenz der Kosten. Angefangen bei den Anschaffungs- und den laufenden Betriebskosten, wenn es darum geht Services für zuhause zu buchen.

Der Markt ist vielfältig und unübersichtlich, die Werbeversprechen sind groß.

Die Bundesregierung hat verschiedene Initiativen gestartet, um die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen voranzutreiben, darunter die Einführung des E-Rezepts für alle Versicherten, die Elektronische Patientenakte (ePA), seit 2021wird getestet, nun soll sie Anfang 2025 nutzbar sein, und die Telematik Infrastruktur.

Die Telematik Infrastruktur (TI)

soll eine sichere Vernetzung der medizinischen Versorgung innerhalb Deutschlands ermöglichen. Durch die Anbindung aller Arztpraxen und Krankenhäuser wird gewährleistet, dass medizinische Dokumente zu den behandelnden Ärzten schnell und unkompliziert, aber vor allem anderen auf sicherem Weg versendet werden können. Hierdurch sollen Mehrfachuntersuchungen vermieden und das Gesundheitssystem effizienter gestaltet werden.

Gesundheitsdaten werden ab 2025 anstatt in Papierakten elektronisch gespeichert und können jederzeit von autorisierten Personen abgerufen werden. Dies ermöglicht eine schnellere und effizientere Kommunikation zwischen Akteuren im Gesundheitswesen. Solange die Kosten der Geräte nicht durch die Krankenkassen gezahlt werden, werden sich die Ärzte, Pflegeeinrichtungen größtenteils weigern. Soweit die Daten der Patienten gespeichert sind, können sie durch Freigabe der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) der gesetzlich Versicherten ausgelesen werden.

Vorteile der elektronischen Patientenakte (ePA)

Durch die ständige Verfügbarkeit umfangreicher Gesundheitsdaten soll eine schnellere Hilfe im Krankheits- oder Notfall gewährleistet werden. Durch die umfassende Vernetzung des Gesundheitswesens profitieren alle Akteure – Patientinnen und Patienten, Kliniken und Arztpraxen sowie Krankenkassen – gleichermaßen. Das Ziel kann erreicht werden, wenn die Einsicht und die Akzeptanz aller vorgenannten Stellen und der einfache Zugang auch für den Versicherten gegeben sind. Noch sind die Unterschiede bei den 95 Kranken- und Pflegekassen erheblich und teils verwirrend. Die notwendige technische Hilfe in der Häuslichkeit wird verschwiegen. Soll ab Anfang 2025 zuerst in NRW getestet werden.

Das digitale Assistenzsystem für die Pflege

Es bedarf der nahtlosen Integration von Hard- und Software, nur dann ist die Gewähr für den Endverbraucher mit einem verantwortlichen Ansprechpartner gegeben.

Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass die Telematik Infrastruktur (TI) das Grundgerüst der Digitalisierung im Gesundheitswesen zwischen Leistungserbringer und Krankenkassen miteinander vernetzt werden kann, um den sicheren Austausch von Patientendaten zu gewährleisten und die Anbindung an das digitale Quartiersmanagement mitgedacht wird.

Kein Panikknopf, Keine Kameras, Keine Cloudlösung

  • Nur so kann die Datenschutzgrundverordnung gewährleistet werden,
  • Transparente und faire Preise schützen den Assistenzbedürftigen.

Durch die fehlenden Pflegekräfte, die zunehmende Belastung in der Häuslichkeit müssen sich alle Verantwortlichen einsetzen. Nur durch die Akzeptanz und große Nachfrage kann sich bei entsprechender Normung ein akzeptabler Preis ergeben. Die notwendigen Komponenten müssen untereinander kompatibel sein, angefangen beim Brandmelde-, Bett-, Sturz- bis hin zum Türsensor, damit die Daten gesammelt und ausgewertet werden können.

Wer kennt eine entsprechende Marktanalyse?

Wir rufen unsere Leser auf, berichten Sie Ihrer Erfahrungen, teilen Sie Ihre Wünsche und Anregungen uns, als pflegenden Angehörigen, Gremienvertreter und Seniorenräte mit. Als unabhängige, ehrenamtliche Redakteure werden wir die Daten sammeln und Ihnen zur Verfügung stellen, damit Sie entsprechend planen können. 

Uns ist die Vielschichtigkeit der Digitalisierung in der Häuslichkeit bewusst, die sich überschneiden und durch eine entsprechende App auf dem Handy zusammengeführt werden können. Bitte an den Notfall, bei Bewusstlosigkeit oder Stromausfall bereits bei Aufrüstung Smart Home etc. mitdenken.

Eine Ergänzung mit entsprechenden Hinweisen:

Die künstliche Intelligenz ist vielfältig. Eine ausführliche 64seitige Broschüre „KI im Alltag älterer Menschen“ zum Download  HIER 

Smart Home: Sicherheitsrisiken kennen und Gefahren vorbeugen

Fake News, Falschinformation, Desinformation – wer blickt da durch?

Siehe auch: Assistenzdienste sind vielfältig

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