Notruf – Terminvergabe bei Ärzten

Warum haben wir Deutschen große Angst vor fehlendem Datenschutz?  Nutzen wir die elektronische Patientenakte deshalb so gering oder wird die Angst geschürt.

Online-Plattformen konnten sich in kurzer Zeit als »Basisinfrastrukturen der Daseinsvorsorge« etablieren. Denken wir nur an die ausgelagerten Terminvergaben bei den Ärzten. Wer einen Facharzt sucht muss sich mit einigen Portalen auseinandersetzen und anmelden.

Führende Plattformen und Tools für Ärzte:

  • Doctolib: Der Marktführer bei Terminbuchungen, Videosprechstunden und Patientenmanagement.
  • Jameda: Arzt-Auskunftsportal mit integrierter Online-Terminvergabe.
  • CLICKDOC: Termine und Videosprechstunden ermöglicht.
  • Samedi: datenschutzfreundliche Lösungen (Server in Deutschland) und eHealth-Funktionen.
  • Termed: Bietet Terminkalender und Videosprechstunden, oft integriert in die Praxissoftware MEDICAL OFFICE.
  • Dr. Flex: Integration in Praxissoftware.
  • Doctena: Portal für Arzttermine.
  • arzt-direkt: Plattform zur Terminbuchung mit dem Fokus auf Videosprechstunde.
  • visita (ehemals arzttermine.de): Portal für die Online-Terminbuchung.
  • dubidoc: Online-Terminkalender für Praxen.

Viele Patienten nutzen der Not gehorchend den derzeitigen Marktführer Doctolib oder den vom Facharzt vorgegebenen, um einen Arzttermin zu vereinbaren. Was nutzt ein Termin für gesetzlich Versicherte in Monaten. Ein Gericht rügte nun wegen Irreführung: Nutzer landen bei teuren Selbstzahlerterminen, der Hinweis kommt zu spät.

Was das Urteil bedeutet und worauf wir achten müssen.

Gesetzlich Versicherte können bei Doctolib gezielt nach für sie verfügbaren Terminen suchen. Dazu müssen sie in den Filtereinstellungen den Punkt „Nur Termine mit gesetzlicher Versicherung anzeigen“ auswählen. Dennoch werden ihnen immer wieder Termine in Privatpraxen angeboten, die sie selbst per Vorkasse zahlen müssen. Diese Vorgehensweise hat das Landgericht Berlin am 18.11.2025 als irreführend bewertet (Aktenzeichen: Externer Link:52 O 149/25) und dem Kläger dem Dachverband der deutschen Verbraucherschutzzentralen Recht gegeben.

Bei den Anbietern steht nicht der Bürger, der Patient im Mittelpunkt. Die Praxis hat die  Verwaltung ausgegliedert. Der Umsatz soll ausgeweitet werden. Privatunternehmen aus der IT-Branche übernehmen vermehrt »quasi-souveräne Aufgaben der Regelsetzung und -durchsetzung“.

Die KI droht, unsere Art zu arbeiten, zu leben und zu denken völlig auf den Kopf zu stellen. Viele Jugendliche  sind neugierig auf die Technologie, andere sind besorgt über die Auswirkungen der KI auf Bereiche wie Kreativität, kritisches Denken und den Arbeitsmarkt. Senioren sind skeptisch und überfordert.

Wer will sich schon mit der Digitalisierung auseinandersetzen?

Wer kennt Sie nicht die Computerstimme im Telefon

Künstliche Intelligenz (KI) prägt den Konsumalltag immer stärker. Durch digitale Assistenten, die in Echtzeit Gefühle analysieren, durch personalisierte Empfehlungssysteme und Angebote. Eine verbraucherfreundliche Regulierung von KI ist dringlich. Am 13. März hat das Europäische Parlament den Artificial Intelligence Act (AI Act) verabschiedet. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) stellt der AI Act eine Verbesserung für Verbraucher dar, reicht aber nicht aus. Der vzbv fordert, die Interessen der Verbraucher bei der Umsetzung des AI Acts in Deutschland in den Mittelpunkt zu stellen.

Regen wir uns nicht nur über die Wartezeiten am Telefon auf, handeln wir

Melden wir schwarze Schafe der Bundesnetzagentur (BNetzA) per Mail in Copy dem Bundesrat Büro des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung

Tel: 030 18 9100-530  Mail: bundesrat@bundesrat.de

Abgeordnete, Parteien-, Gremienvertreter, Verwaltungsmitarbeiter sind gefordert!

„Online-Plattformen verschärfen die Legitimationskrise des Wohlfahrtsstaats.“ Diese These vertritt Dominik Piétron in seinem Buch (Seite 16) „Digitale Privatisierung

Ein lesenswertes, kostenfreies Buch in pdf-Form ein Muss. Die Daten der Bürger dürfen nicht als Vorwand dienen, fehlende und grundrechtlich geschützten Rahmenbedingungen der Daseinsvorsorge wie Gemeinwohlorientierung, Versorgungssicherheit, informationelle Selbstbestimmung und Informationsfreiheit nicht zu beachten, um sich durch die fehlenden Daten nicht kümmern zu müssen.

Es braucht einen ganzheitlichen Ansatz zum Schutze und Vorteil der Bürger. Die Akzeptanz wächst mit der Transparenz und der notwendigen Einsicht. Digitalisierung darf nicht länger zum Investitionsschub durch Verzögerung privater Anbieter dienen.

Siehe auch: Digitalisierung und ältere Menschen  und Digitale Bildung und Praxis im Alter    Digitalisierung (KI) und Bewusstsein zu unsern Daten

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