Keine Stabilisierung der Erlöse der Anbieter, eine Strukturreform im Sinne der Versicherten ist angesagt.
In unserem Gesundheits- und Pflegesystem bleiben viele Potenziale durch fehlende Verantwortung und Mitwirkung ungenutzt. Es reicht nicht, die Bemessungsgrenze für die Arbeitnehmer anzuheben und sich und die Beamten weiterhin zu schonen? Lernen wir von Europa! Überlassen wir uns nicht der Industrie, den Anbietern!
Wir brauchen eine inhaltliche Neuausrichtung in der Gesundheitspolitik.
Ganz Europa überaltert. Der Anteil der über 80-Jährigen hat sich von 3,8 % auf 6,1 % erhöht. Angesichts knapper werdender Budgets und steigender Nachfrage muss Europa neue Wege finden, um seine Nächsten und Liebsten zu versorgen. Wir sind alle gefragt!
Nur eine frühzeitige individuelle Versorgungsplanung mit klarem Fokus auf Erhaltung, Rehabilitation und Wiedergewinnung von Fähigkeiten ist der notwendige Richtungswechsel und spart Ressourcen.
Weg von der reinen kosten- und defizitorientierten Betrachtung. Die Auswüchse sind besonders in der Pflege sichtbar. Nicht die Verbesserung bringt Geld, nicht der Ansatz die Fähigkeiten zu erhalten, sondern der höhrere Pflegegrad. Die sogenannten Leistungsentgelte sind zu streichen. Es entfallen die Verhandlungen über die Wunschentgelte und die Verteilung von 48% der sozialen Pflegekassen an die Einrichtungsträger für 10% der Pflegebedürftigen. Die Versicherten erhalten nach der Umstellung höhere Geldleistungen je Pflegegrad. Mit dem notwendigen Anreiz- und Finanzierungssystemen ändert sich das Verhalten. Die Einrichtungsträger müssen sich dem Markt stellen.
Sektorengrenzen müssen überwunden werden
Uns Versicherten ist nicht einsichtig, dass unsere Wiederherstellung der Gesundheit durch Refinanzierungsfragen, insbesondere im Reha-Bereich zwischen Krankenkasse und Rentenversicherungsträger hin und her geschoben wird. Ansprüche erst nach Widerspruch oder gar durch das Sozialgericht anerkannt werden.
Die Pflegekassen müssen
a) in die jeweilige Krankenkasse voll verantwortlich eingegliedert und kontrolliert werden, oder
b) für jedes Bundesland ist eine Pflegekasse als eigenes Rechtssubjekt zu bilden.
Es darf nicht länger sein, dass Ansprüche durch die unterschiedlichen Töpfen der Finanzierung/Refinanzierung verschleppt werden oder gar scheitern. Die unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und Geldtöpfe sind aufzulösen. Damit die übergreifende Zusammenarbeit der Ärzte, Apotheken mit den Therapeuten, Reha-Einrichtungen und Krankenhäusern überwunden und die Gesundheitsversorgung besser verzahnt wird.
Placeboeffekt
Die Beschreibung der Aufgaben des Krankenhaussozialdienstes in § 39 SGB V, die Patienten und Angehörige sind bei der Bewältigung sozialer, rechtlicher und wirtschaftlicher Probleme zu unterstützen, die durch Krankheit entstehen. Die Kernaufgaben, wie die Organisation der Nachsorge (Entlassmanagement), Beratung zu Sozialleistungen (Pflegegrad, Schwerbehindertenausweis) sowie die psychosoziale Begleitung sind mangels notwendiger Zusammenarbeit und Abhängigkeit des Arztes nicht leistbar, laufen damit ins Leere, sind Wunschvorstellungen der Gesetzgeber. Die Folgen der Schmerzen hat allein wieder der Versicherte zu tragen und wird eventuell im Ernstfall (§ 39 Abs. 2 SGB V), wenn er sich um andere Abhilfe bemüht, zu weiteren Kosten herangezogen.
Solange keine Beweislastumkehr und Schmerzensgeldregelung, auch bei Verschleppung der Genesung erfolgt, rechnet sich eine „blutige“ Entlassung in die Häuslichkeit für die Anbieter.
Mitwirkung vor Ort
Die Bewohnervertreter in den Pflegeeinrichtungen
werden alle zwei Jahre gewählt, ihre ureigene gesetzliche Aufgabe nach § 85 Abs. 3 SGB XI, die schriftliche Stellungnahme vor neuen Entgeltverhandlungen, werden auch nach dem Bundessozialgerichtsurteil vom 26.9.2019 Az.: B3P1/18R nicht umgesetzt.
Sachkundige Patientenvertreter ohne Basis?
Der § 140f im SGB V regelt die Beteiligung von Patientenvertretern in den Gremien des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA). Vier Organisationen, die auf Bundesebene maßgeblich die Interessen von Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen in Deutschland vertreten, dürfen Patientenvertreterinnen und -vertreter benennen. Die Bundesregierung hat in ihrer Patientenbeteiligungsverordnung bundesweite Patientenorganisationen definiert, die als anerkannte Organisationen gelten und zur Beteiligung sogenannter sachkundiger Personen berechtigt sind. Darüber hinaus wird definiert, dass mindestens die Hälfte der sachkundigen Personen (also der Patientenvertreter:innen) selbst Betroffene sein sollen.
Die Organisation von Interessen der Patientinnen und Patienten ist vielschichtig: In vielen Verbänden unterschiedlicher Größe und Struktur engagieren sich mehr als drei Millionen Menschen. Fast alle eint: Die zeitliche und finanzielle Begrenzung durch das Ehrenamt. Wer kennt die Vertretung von Patienteninteressen auf regionaler, lokaler Ebene, im Krankenhaus?
Im offiziellen Leitfaden der Bundesregierung für Patientenfürsprecher heißt es in der Vorbemerkung:
„Patientenfürsprecher sind eine wichtige Kommunikationsschnittstelle zwischen Patienten und Krankenhaus. Sie informieren die Patienten im Krankenhaus und stehen als unabhängige Ansprechpartner für ihre Belange und Wünsche, aber auch für Anregungen und Kritik zur Verfügung. Sie können damit eine vermittelnde Rolle zwischen den Patienten, den Angehörigen und den Mitarbeitern des Krankenhauses einnehmen.“ und weiter:
„Rechtliche Grundlagen
Einheitliche Regelungen für die Berufung, Organisation und Tätigkeit von Patientenfürsprechern existieren nicht. Derartige Regelungen obliegen der Regelungsbefugnis der Länder.“
So findet sich unter anderem für Nordrhein-Westfalen der Hinweis:
§ 5 KHgestaltungsgesetz NRW; Handlungsempfehlung des Patientenbeauftragten NRW, der KGNW und des MGEPA NRW zur Tätigkeit von Patientenfürsprecher.
Auch wenn der Patientenfürsprecher formal in die Krankenhausorganisation eingebettet ist, hat er keine eigene Befugnisse und ist auf das Wohlwollen des Trägers angewiesen.
Forderung
Wir brauchen demokratische Strukturen und Mitwirkungen in den Kommunen. Eine Möglichkeit ist, Patienten-/Bewohnervertreter für einzelne Einrichtungsträger sind durch die Räte auf Vorschlag des jeweiligen Ausschusses zu wählen und sollten gleichzeitig Sachkundiger Bürger mit Sitz und Stimme in Konferenzen uns Ausschüssen sein. Damit ist für die Bürger ein unabhängiger Ansprechpartner für das Gesundheitswesen gegeben, bei gleichzeitiger demokratischer Mitwirkung.
Die bestehenden Gesetze und Verordnungen auf Landesebene müssen in der Kommune umgesetzt werden. Dies wird nur geschehen, wenn die örtliche Kontrolle durch die Bürger erfolgt und Verstöße abgemahnt und geahndet werden.
Siehe auch: Hilfe im Dorf/Stadtquartier
Europa altert!
Liebe deinen (europäischen) Nächsten wie dich selbst. Begegne ihm mit Liebe und Respek! Lernen wir soziales Verhalten von den anderen.
Das Gesundheitswesen steht vor vielfältigen Herausforderungen: Immer mehr Patienten treffen auf einen zunehmenden Fachkräftemangel, während Diagnostik und Therapie komplexer werden. Wenn schon Informationen für Behandelnde kaum noch überschaubar sind, muss die Patientensicherheit gestärkt, der Kostendruck bewältigt und der Anspruch auf Mitbestimmung in der Gesundheitsversorgung gewährleistet werden. Die Künstliche Intelligenz hat bereits unbemerkt Einzug gehalten. Spannend ist, wie stark Pharma, Health-IT und Medizintechnik inzwischen in Europa zusammenwachsen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken brachte es auf der Messse „DMEA, Europas führendes Event für Digital Health auf den Punkt: “Wir wollen nicht bei, sondern durch Digitalisierung sparen”.
Damit es kein Wunsch bleibt, müssen wir Bürger uns jetzt damit auseinandersetzen, nicht der Industrie, den Anbietern das Feld überlassen und nicht nur Teilaspekte sehen, sonst zahlen wir weiter drauf.
