Nach der international allgemein anerkannten Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist unter Gewalt in der Pflege “eine einmalige oder wiederholte Handlung oder das Unterlassen einer angemessenen Reaktion im Rahmen einer Vertrauensbeziehung“ zu verstehen, „wodurch einer älteren Person Schaden oder Leid zugefügt wird“. In der Literatur ist damit zumeist die Altersgruppe 65+ gemeint (vgl. WHO, 2008). » weiterlesen: Gewalt in der Pflege, in welchem Ausmaß?
Newsletter 19. KW
Ein schönes Wochenende Aktueller Beitrag „Pflegewohngeld, für anerkannte Investitionskosten einer Pflegeeinrichtung„ Investitionskosten, der sogenannte Kaltmietanteil. Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus § 82 Absätze 3 und 4 SGB XI. Jede durch die Pflegekassen genehmigte Pflegeeinrichtung erhält in NRW durch einen Verwaltungsakt* der Landschaftsverbände die anerkennungsfähige Höhe für das Pflegewohngeld bestätigt. Weiterlesen demnächst im Mai Wie finde… » weiterlesen: Newsletter 19. KW