Das Jahr 2020 mit den Kommunal- und Ruhrparlamentswahlen rücken auch die Senioren wieder in den Mittelpunkt. Sei es, dass auf Broschüren aufmerksam gemacht wird. Die Räte werden ihre Wünsche als Aufträge an die Verwaltung formulieren. Deshalb siehe in den Dezembernews die 5 Forderungen aus dem ersten Bericht des unabhängigen Beirates für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Wir haben als Schwerpunkte die BEWOHNER-beiräte und die Seniorenräte (freigewählt oder ausgewählt) im Blick. » weiterlesen: Januar 2020 News
Bewohner(bei)rat
Die Föderalismusreform 2007 hat zur Aufspaltung der Gesetzgebungskompetenzen in Vertragsrecht und Ordnungsrecht. Das Vertragsrecht ist Aufgabe des Bundes findet sich im Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG) . Das Ordnungsrecht ist Aufgabe der einzelnen Länder. Wohn- und Teilhabe Gesetz (WTG) regeln die Form und Rechte der Interessen der Bewohner in Pflegeeinrichtungen., Die Heimaufsicht wurde in WTG-Aufsicht umbenannt,
Heimbeirat: das unbekannte Wesen
Vom Gesetzgeber gewollt: Bewohnerbeirat dient dem selbstbestimmten Leben
Unbekannt und in der Presse sehr, sehr selten zu finden, dass nach zwei Jahren in einer der bekannten Einrichtungen wieder ein Heimbeirat gewählt wurde, oder gar welche Personen das Vertrauen erworben haben. (Die Presse wird über ihr bekannte Informationen berichten.) » weiterlesen: Heimbeirat: das unbekannte Wesen