Investitionskosten, der sogenannte Kaltmietanteil. Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus § 82 Absätze 3 und 4 SGB XI. Jede durch die Pflegekassen genehmigte Pflegeeinrichtung erhält in NRW durch einen Verwaltungsakt* der Landschaftsverbände die anerkennungsfähige Höhe für das Pflegewohngeld bestätigt. » weiterlesen: Pflegewohngeld, für anerkannte Investitionskosten einer Pflegeeinrichtung
Newsletter 23. KW
Aktueller Beitrag „Gesund älter werden“ Wer will nicht gesund älter werden, doch jeder versteht etwas anderes: Frauen verstehen darunter oft gesellschaftliche Teilhabe, Wohlbefinden, Selbstständigkeit und Zufriedenheit, Männer reduzieren meistens auf Sport und Bewegung. Ältere sehen sich gerade durch ihre körperlichen Defizite nicht mehr in der Lage Sport und Bewegung auszuüben, Sport findet vor dem Fernseher… » weiterlesen: Newsletter 23. KW