Sozialgipfel ‚Die soziale Funktion des Ehrenamtes und Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement in Thüringen‘
in Kooperation mit LIGA, Paritätischer Thüringen, DGB, VdK Hessen-Thüringen und fachlicher Unterstützung der TES Thüringer Landtag
Das Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetz trat 2012 in Kraft. Nach diesem Gesetz ist die Bildung von kommunalen Seniorenbeiräten wie auch die Wahl von ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten durch die Kreistage und Stadträte der kreisfreien Städte fakultativ.
„Der Wunsch nach einer Seniorenvertretung“ oder „Angst vor einer Seniorenvertretung“, darf sich nicht an den begrenzten Kommunalen Mittel orientieren. Gerade die notwendigen Gestaltungsmöglichkeiten durch weiterwachsende Bedürfnisse durch Zunahme der Bevölkerung in der dritten Lebensphase verlangen eine frühzeitige Angebotsanalyse unter Einbeziehung der Betroffenen sichert rechtzeitige Kommunikation auch für den Gestaltungsprozess.
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