Witwen- / Hinterbliebenenrente
Witwenrente muss beantragt werden. Bei der Witwenrente erhält die Ehefrau einen Teil der Rente ihres verstorbenen Mannes, gilt auch umgekehrt. Bezieht sie eine eigene Rente oder hat andere Einkommen, wird die Witwenrente damit verrechnet. Große oder kleine Witwenrente Die Große Witwenrente bietet für Witwen, die ihren Ehemann vor dem 1. Januar 2002 geheiratet haben, 60… » weiterlesen: Witwen- / Hinterbliebenenrente