Die (eigenständige) Seniorenvertretung (03)

Fortsetzung vom 23.2. und 23.3. Seniorenrecht ein „neues“ Rechtsgebiet Seniorenrecht ist kein eigenständiges in sich abgeschlossenes Rechtsgebiet. Vielmehr handelt es sich bei diesem Rechtsgebiet um eine Schwerpunkt-Querschnittsmaterie, für Senioren besonders relevante Recht aus verschiedenen eigenständigen Rechtsgebieten. Die Schwerpunkte sind aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und den Sozialgesetzen (SGB). Seit 1995 mit dem Pflegeversicherungsgesetz heutiges SGB… » weiterlesen: Die (eigenständige) Seniorenvertretung (03)