Der Bewohner(bei)rat
Die unbekannte, „frei“ gewählte Interessenvertretung der Bewohner Seit Anbeginn 1994/1995 sieht die Pflegeversicherung (SGB) XI eine indirekte Beteiligung der Bewohner durch ihre alle zwei Jahre freigewählten Bewohnervertretung vor. Die Umsetzung der Wahl beaufsichtigt die Heimaufsicht, nun umbenannt in Wohn- und Teilhabe Gesetz (WTG) Behörde. . Das Bundessozialgericht mahnt, mit Urteil vom 26.09.2019 – B 3… » weiterlesen: Der Bewohner(bei)rat