Dezember News

Licht in dunkler Zeit, unser Nikolaus

Beugen Sie vor; # Bündnis „GO NRW – politische Teilhabe stärken“, # Fehlender Widerspruch gegen Abbuchung ist keine Willenserklärung, # Kassenleistung als Selbstzahlerleistung (IGEL) verkauft, # Neue Patientenverfügung, # Notfalluhren, #Pflegebeitrag steigt 2025 um 0,2 Prozentpunkte, #Pflegezusatzversicherung: Sinnvoll oder überflüssig?, # Reicht die Rentenerhöhung, # Schmerz als vielschichtiges Problem, # Senioren(bei)ratswahl

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Smart Care Service (SCS)

Künstliche Intelligenz kann Entlastung bringen, ist aber kein Heilsbringer

Wir stehen am Anfang der digitalen Möglichkeiten

Industrie und Forschung sehen die potenten Zahler in den gewerblichen Anbietern. Der Krankenhäuser und Ärzte (SGB V). Bezogen auf die Pflege nach SGB XI ein kleiner Markt, der von der Politik mittels der sozialversicherten Arbeitnehmer durch die Kranken- und Pflegekassen gesponsert wird. 90% der Pflegebedürftigen werden in der Häuslichkeit versorgt. Was für die gewerblichen Anbieter Recht ist, muss für die Häuslichkeit billig sein und sich zukünftig in das digitale Quartiersmanagement einfügen. Smart Home als Oberbegriff mit seinen bekannten Teilaspekten ist mit Smart Care Service zu erweitern. » weiterlesen: Smart Care Service (SCS)

Die (eigenständige) Seniorenvertretung (03)

Fortsetzung vom 23.2. und 23.3. Seniorenrecht ein „neues“ Rechtsgebiet Seniorenrecht ist kein eigenständiges in sich abgeschlossenes Rechtsgebiet. Vielmehr handelt es sich bei diesem Rechtsgebiet um eine Schwerpunkt-Querschnittsmaterie, für Senioren besonders relevante Recht aus verschiedenen eigenständigen Rechtsgebieten. Die Schwerpunkte sind aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und den Sozialgesetzen (SGB). Seit 1995 mit dem Pflegeversicherungsgesetz heutiges SGB… » weiterlesen: Die (eigenständige) Seniorenvertretung (03)