Heimentgelt bei schlechter Leistung mindern

Fehlende Pflegekräfte – schlechte Leistung?

Bei bestimmten Mängeln haben Sie die Möglichkeit, das Heimentgelt zu mindern oder in schweren Fällen sogar Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu fordern.

Zu den Mängeln, die eine Minderung des Heimentgelts rechtfertigen können, zählen:Hinweis

  • unzureichende Versorgung mit Nahrung
  • fehlerhafte Medikation
  • unzureichende Körperpflege
  • Mängel am Wohnraum.

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Alter, ist das teuer

Kein Aufschrei der Angehörigen, die 5,2 Millionen zu Hause pflegen.

Betreiber, Medien und Politiker reden von den Heimkosten, die 10 Prozent der anerkannt pflegebedürftigen Bewohner zahlen müssen.

Keiner redet von den Angehörigen die 90%, derzeit über 5,2 Millionen, in der Häuslichkeit mühsam pflegen. Die Pflegekassen stehen nicht vor der Pleite; sie achten nach dem Gesetz auf die Beitragsstabilität (§ 70 SGB XI). Das Geld fehlt durch den Griff der Abgeordneten in die Kassen der 95 Pflegekassen zu Gunsten der Einrichtungsbetreiber, zur Schonung des Bundeshaushaltes und durch die „Wunschheimentgelte“ der Träger vereinbart zu Lasten der Bewohner. Mit Altdaten wird die Wirklichkeit geschönt, verharmlost, werden die Betroffenen ruhig gestellt. » weiterlesen: Alter, ist das teuer