Soziale Absicherung der Pflegeperson

Vorsicht Hürden zur eigenen minimalen sozialen Absicherung

Wer eine oder mehrere pflegebedürftige Personen des Pflegegrades 2 bis 5 nach SGB XI, in seiner häuslichen Umgebung  aus Pflichtgefühl oder Familienehre, nicht erwerbsmäßig, pflegt, muss dies für wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche und mehr als 60 Tage (zwei Monate) erbringen.

Nicht vergessen, wichtig ist es, damit Ansprüche auf Leistungen zur sozialen Sicherung (Rente, Unfall und Arbeitslosigkeit) entstehen, der Antrag als Pflegeperson bei Ihrer Pflegekasse. Die Ausführungen sollen Ihnen einen ersten Überblick geben. Über Ihre jeweiligen individuellen Leistungsansprüche informiert Sie verbindlich Ihre Pflegekasse.

  1. A) Rentenansprüche.
  2. B) Unfallversicherung.
  3. C) Arbeitslosenversicherung.

A)  Rentenansprüche

Die Pflegeversicherung zahlt für Pflegepersonen Beiträge zur Rentenversicherung, wenn die Pflegeperson regelmäßig a) nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig ist, sie noch b 1) keine Vollrente wegen Alters bezieht und die b 2) Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung noch nicht erreicht hat. Die Höhe der Beiträge richtet sich dabei nach dem Pflegegrad sowie der bezogenen Leistungsart (nur Pflegegeldbezug, Bezug der Kombinationsleistung oder voller Bezug der ambulanten Pflegesachleistungen). Noch wird zwischen OST und West unterschieden. Wir arbeiten mit Westwerten.

Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für Pflegepersonen:

Pflegegrad des Pflegebedürftigen

Art der bezogenen Leistung

Beitragshöhe in Euro pro Monat

1

Häuslichkeit 

entfällt

2

Geldleistung

156,44

 

Kombinationsleistung

132,97

 

Volle ambulante Sachleistung

109,51

3

Geldleistung

249,14

 

Kombinationsleistung

211,77

 

Volle ambulante Sachleistung

174,40

4

Geldleistung

405,57

 

Kombinationsleistung

344,74

 

Volle ambulante Sachleistung

283,90

5

Geldleistung

579,39

 

Kombinationsleistung

492,48

 

Volle ambulante Sachleistung

405,57

Die Pflegekasse zahlt in Abhängigkeit der jeweils geltenden Renten-punkte. Die Rentenversicherungsbeiträge (Werte 2019 – alte Bundesländer) lagen zwischen 109,51 und 579,39 Euro monatlich . Die Pflegepersonen werden so gestellt, als würden sie ein Arbeitsentgelt zwischen 588,74 (575,51) und  3.115,00 (3.045,00) Euro monatlich (Werte 2018 – alte Bundesländer) erhalten. Durchschnittlich ergibt ein Jahr Pflegetätigkeit einen monatlichen Rentenanspruch zwischen 5,82 (5,66) und 30,78 (29,94) Euro (Wert: 1. Januar 2018 – alte Bundesländer). Zum Vergleich ein (1) voller Rentenpunkt hat seit dem 1.7.2019 den Wert von 33,05 €uro.

B)  Unfallversicherung

Wer als Pflegeperson einen nachstehenden Menschen in seiner häuslichen Umgebung pflegt, ist beitragsfrei gesetzlich unfallversichert. Erfasst sind dabei die Tätigkeiten, die auch in der Pflegeversicherung selbst als pflegerische Maßnahmen berücksichtigt werden, sowie die Hilfen bei der Haushaltsführung. Wichtig: Unfallversicherungsschutz besteht auch auf dem direkten Hin- und Rückweg zum Ort der Pflegetätigkeit, wenn die oder der Pflegebedürftige in einer anderen Wohnung als die Pflegeperson wohnt.  Siehe auch „Sind pflegende Angehörige versichert?

C)  Arbeitslosenversicherung

Für Pflegepersonen, die aus dem Beruf aussteigen, um sich um pflegebedürftige Angehörige zu kümmern, bezahlt die Pflegeversicherung seit dem 1. Januar 2017 die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für die gesamte Dauer der Pflegetätigkeit. Die Pflegepersonen haben damit Anspruch auf Arbeitslosengeld und Leistungen der aktiven Arbeitsförderung, falls ein nahtloser Einstieg in eine Beschäftigung nach Ende der Pflegetätigkeit nicht gelingt. Gleiches gilt für Personen, die für die Pflege den Leistungsbezug aus der Arbeitslosenversicherung unterbrechen.

Die Beiträge werden von der Pflegeversicherung getragen. Für Pflegepersonen, die aufgrund ihrer Pflegetätigkeit nach dem bis zum 31. Dezember 2016 geltenden Recht freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichert waren, wird die freiwillige Versicherung seit dem 1. Januar 2017 als Pflichtversicherung (das heißt Beitragstragung allein durch die Pflegeversicherung) fortgesetzt, solange die Pflegetätigkeit geleistet wird.

Weiterführend Broschüre mit 44 Seiten : Rente für Pflegepersonen: Ihr Einsatz lohnt sich

Die Bundesregierung plant keine Verbesserungen für die Häuslichkeit. Damit Sie fundiert mitdiskutieren können, haben wir die Zahlenwerte dargestellt. Was nutzen Entlastungen, wie Kurzzeit-, Tages- oder Verhinderungspflege, wenn die Angebote nicht zur Verfügung stehen. Krankenhäuser wehren sich gegen Strafzahlungen. Sparmaßnahmen im ambulanten Dienst stoßen nicht auf Widerstand.

Pflegende Angehörige sind die billigsten Pflegekräfte. Berechnen Sie Ihren Stundenlohn. Die Unterscheidung zwischen Sachleistung (für die stationären und ambulante Dienste) und Geldleistung sind nicht mehr zu rechtfertigen.

Der gesetzliche Mindestlohn für Pflegehilfskräfte 11,35 Euro (2020 West) ist einzuhalten.

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