Rechtspopulismus und soziale Benachteiligung
Das „Gespenst des Populismus“ scheint die westlichen und östlichen Demokratien zu bedrohen. Offensichtlich hat der Rechtspopulismus durchaus breite Schichten der Bevölkerung im Visier. Besonders empfänglich erscheinen jene Menschen, die mit den Verwerfungen, Widersprüchen, Uneindeutigkeiten und dem Unbekannten in den entwickelten Gesellschaften schlecht umgehen können.
In einer Studie zu den Bürgerschaftswahlen 2015 in Bremen findet sich bei der Bertelsmann-Stiftung ein sehr wichtiger Hinweis:
„Je prekärer die soziale Lage eines Stadtviertels, desto weniger Menschen gehen wählen. Verglichen mit den Ortsteilen, die die höchste Wahlbeteiligung verzeichneten, gehören in den Bremer Nichtwähler-Hochburgen fast zwölf Mal so viele Haushalte zu sozial schwächeren Milieus. Und dort leben nahezu vier Mal so viele Arbeitslose und doppelt so viele Menschen ohne Schulabschluss“ (ebd.)
Wahlplakate oder Wahl(kampf)stände helfen nicht.
Der Theologe Bonhoeffer, der seine Beteiligung am Widerstand gegen die Nazidiktatur mit dem Leben bezahlen musste, schrieb noch kurz vor seiner Ermordung über das Schweigen der Massen während des Faschismus:
„Die Macht der einen braucht die Dummheit der anderen. Der Vorgang ist dabei nicht der, dass bestimmte – also etwa intellektuelle – Anlagen des Menschen plötzlich verkümmern oder ausfallen, sondern dass unter dem überwältigenden Eindruck der Machtentfaltung dem Menschen seine innere Selbständigkeit geraubt wird und dass dieser nun – mehr oder weniger unbewusst – darauf verzichtet, zu den sich ergebenden Lebenslagen ein eigenes Verhalten zu finden“ (Bonhoeffer 1985: 14 f.).
Wer jetzt die Gedanken weiter ergründen will, hat die Möglichkeit den ganzen Beitrag von Günter Rausch zu lesen.
Das Buch behandelt „Quartier und Demokratie“ Theorie und Praxis lokaler Partizipation zwischen Fremdbestimmung und Grassroots und ist frei zu lesen.
Nur ein Kreuz alle 5 Jahre reicht in der schnelllebigen Zeit nicht mehr.
Demokratie lebt vom mitmachen!
Wer nicht wählt, nimmt seine grundgesetzlichen Rechte nach Artikel 20 Absatz 2 GG nicht wahr. Vergibt vier Chancen seine Meinung niederzulegen. Bis zu 14 Listen haben Bewerber aufgestellt.
Es werden gewählt:
01 Bezirksvertretungen, 02 der Rat, 03 der (Ober-)bürgermeister, 04 das Ruhrparlament.
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