News Oktober 2020

#01 Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

# 02 Alles über den Schlaganfall

# 03 Die größten Sanitätshäuser haben ihren Sitz in NRW

# 04 Kennen Sie Ihre Rechte?

# 05 Corona eine Pandemie?

# 06 Ab 1.10. mehr Geld bei Zahnersatz

# 07 Umfrage zur Besuchssituation

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# 01 Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Erstmals nach Inkrafttreten vor über 120 Jahren wird das Vormundschafts-, Betreuungs- und Pflegschaftsrecht grundlegend reformiert. Stellungnahme des Deutschen Notarvereins (DNotV) zum Referentenentwurf und der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Das Bestimmungsrecht von Eltern sollte sich hinsichtlich der Vormünder auch auf Ergänzungspfleger beziehen. Zudem sollte für sie eine Möglichkeit zur Bestimmung einer Vergütung für Vormünder und Betreuer geschaffen werden. Die BRAK erhebt Bedenken gegen das beabsichtigte Vertretungsrecht von Ehegatten, da die beabsichtigten Regelungen Missbrauch zulassen und in der Praxis schwierig anzuwenden sein werden. Welche wirkliche Sorge steckt hinter dem Begehren der Rechtsanwälte? Soll das Gesetz noch in dieser Legislatur durch-gewunken werden? Das Gesetz soll am 1.1.2023 voraussichtlich in Kraft treten. Selbstbestimmung und Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen werden gestärkt

# 02 Alles über den Schlaganfall

Das Wort und die Hilfe wurden neu unter Definitionen eingestellt

# 03 Die größten Sanitätshäuser haben ihren Sitz in NRW

Der Markt der Sanitätshäuser kennzeichnet sich durch ein kontinuierliches Nachfragewachstum, gepaart mit einem steigenden Kostendruck.

  • Das größte Sanitätshaus befindet sich in Essen. Mit Aktivitäten in neun Bundesländern versteht sich die Auxilium GmbH. Laut eigener Aussage als größter deutscher Komplettanbieter mit „hochwertigem Service und innovativen Produkten“. Nach dem Prinzip der Autonomie behalten die acht Tochterfirmen jeweils ihre lokalen Marken bei. Mit insgesamt 82 Sanitätshäusern und über 1.000 Mitarbeitern erwirtschaftete die Auxilium GmbH 2018 einen Gesamtumsatz von ca. 183 Mio. Euro und führt damit das Gesamtranking Deutschlands größter Sanitätshäuser an.
  • Auf Platz drei des Rankings, findet sich die rahm Zentrum für Gesundheit GmbH mit Sitz in Troisdorf Sie betreibt ebenfalls unter einer zusätzlichen Domain einen Online-Shop, allerdings ist der Sichtbarkeitsindex der rahm GmbH im Vergleich der Sanitätshäuser eher niedrig. Mit dem zweithöchsten Umsatz dieses Rankings, 38 Filialen und über 600 Mitarbeitern ist die rahm Zentrum für Gesundheit GmbH dennoch ein Schwergewicht.
  • Auf Platz 5 Mit 20 Standorten betreibt die Servona GmbH ebenfalls in Troisdorf mit 439 Mitarbeitern auch unter Homecare Geschäft.

Bei den drei Gesellschaften arbeiten 2.421 Mitarbeiter in 140 Geschäften und generieren ein Umsatz von geschätzt 306.000.000 €

# 04 Kennen Sie Ihre Rechte?

Die Europäische Kommission stellt die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bis zur Klage bei Beträgen bis 5.000 € bereit, um den Online-Einkauf durch den Zugang zu Streitbeilegungsinstrumenten von guter Qualität sicherer und fairer zu gestalten.

Die OS-Plattform bietet die Möglichkeit, Ihr Problem in direktem Kontakt mit dem Unternehmer zu lösen. Dies kann hilfreich sein, wenn Sie noch nicht Kontakt mit dem Unternehmer aufgenommen haben oder wenn der Unternehmer zu einem Gespräch bereit ist.

Der Unternehmer wird über die OS-Plattform von Ihrem Ersuchen in Kenntnis gesetzt. Wenn der Unternehmer zu einem Gespräch bereit ist, haben Sie die Möglichkeit, über Ihr Dashboard direkt Mitteilungen auszutauschen, Anlagen, z. B. Fotos des Produkts, beizufügen und den Zeitpunkt für eine Online-Besprechung festzulegen.

Wichtig: 90 Tage beträgt die Frist maximal für die Vereinbarung einer Lösung. Sie wie der Unternehmer können auch Sie sich jederzeit von den direkten Gesprächen zurückziehen.

Dokumente        Infografik

# 05 Corona eine Pandemie?

Oder nur eine Angst zur Verkaufsförderung, wie bei der Schweinegrippe. Positiver Test bedeutet, Viren wurden gefunden. Wurden Kranke mit Symptome getestet oder wurde allgemein bei der Einreise getestet? Was sagen die veröffentlichen Zahlen aus? Nicht jeder Infizierte wird krank, muss ins Krankenhaus oder gar beamet werden. Fragen über Fragen. Diesen geht die Stiftung Corona Ausschuss öffentlich in Sitzungen aus juristischer Sicht nach. Diese können auf Youtube angesehen werden. Als Hintergrund der Hinweis auf das neue Buch von Paul Schreyer „Chronik einer angekündigten Krise“ mit dem Untertitel „Wie ein Virus die Welt verändern konnte“. Bilden Sie sich eine eigene Meinung. Angst ist kein guter Ratgeber. Die Grafik zeigt die Anzahl der Sterbefälle in Deutschland. 

# 06 Ab 1.10. mehr Geld bei Zahnersatz

Neu: Es gibt mehr Leistung für Zahnersatz ab Oktober 2020: Statt bisher 50-65% werden künftig 60-75% der Regelleistung von der Gesetzlichen Krankenkasse erstattet.

Achtung: Es geht ausschließlich um die Regelversorgung, beispielsweise eine einfache Brücke – nicht für ein Implantat oder ähnliches. Wünscht man eine bessere und damit auch teurere Versorgung gibt einen sogenannten „Festzuschuss“. Das bedeutet, man erhält genau den gleichen Betrag als Zuschuss, den die Krankenkasse für die Regelversorgung gezahlt hätte.
Wie hoch der Zuschuss im konkreten Fall ist, erfährt man aber rechtzeitig – denn es ist stets vor Beginn der Behandlung der Krankenkasse ein Heil- und Kostenplan vorzulegen und genehmigen zu lassen. Mit der Genehmigung wird auch die Höhe des Kassenzuschusses in Euro transparent ausgewiesen. So weiß man vorab, wieviel Eigenanteil die beabsichtigte Behandlung kostet.

# 07 Umfrage zur Besuchssituation in Pflegeeinrichtungen

Viele Angehörige ärgern sich, verstehen die Lage in den Pflegeeinrichtungen nicht.  Erhebungen über die tatsächliche Lage fehlen. Helfen Sie mit, dies zu ändern.

Umfragebutton

BIVA-Umfrage: Seit Beginn der Corona-Pandemie vor über sechs Monaten gelten in Pflegeheimen Besuchsbeschränkungen. Nach anfänglichen Besuchsverboten gab es nach und nach in allen Bundesländern Lockerungen, die tägliche Besuche bei den Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern unter Einhaltung von Hygieneauflagen zulassen.

Angesichts der aktuell steigenden Zahlen von Corona-Infektionen möchte der BIVA-Pflegeschutzzbund nun repräsentativ untersuchen, wie sich die Situation im Herbst vor Ort entwickelt und hat, daher diese weitere Online-Umfrage.

Der BIVA-Pflegeschutzbund hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Besuchsbeschränkungen in stationären Einrichtungen in Zeiten der Corona-Pandemie kritisch zu beobachten. Dabei geht es nicht nur um die unterschiedlichen Verordnungen in den einzelnen Bundesländern und deren Umsetzung, sondern auch um die persönlichen Erfahrungen von Betroffenen vor Ort. Bereits Mitte März und Mitte Mai gab es daher Online-Umfragen zum Thema Besuchsrechte in stationären Einrichtungen, in denen Tausende Betroffene ihre Erlebnisse schilderten. Mithilfe der Ergebnisse konnten positive Beispiele weiterverbreitet und auch Probleme benannt werden. Die dritte Online-Umfrage des BIVA-Pflegeschutzbunds „Besuchssituation im Pflegeheim im Herbst“ soll nun die aktuelle Situation unter steigenden Fallzahlen dokumentieren.

Die Ergebnisse werden selbstverständlich anonymisiert. Die Beantwortung dauert ca. 5 bis 10 Minuten.

Link zur Umfrage: https://de.surveymonkey.com/r/KMP7NTT

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