Parteien und bezahlbare Wohnungen

Gemeinnützigkeit für dauerhaft bezahlbare Wohnungen

Der Bundestags-Bauausschuss (Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen) hat, am 19.5.2021, Plänen von Grünen und Linken für eine neue Wohngemeinnützigkeit eine Absage erteilt. Weder ein

Gesetzentwurf der Grünen (19/17307)

noch ein

Antrag der Linken (19/17771)

fanden in der Sitzung am Mittwoch eine Mehrheit – ersteren befürworteten nur die Initiatoren und die Linksfraktion, alle anderen Fraktionen lehnten mehrheitlich ab. Dies sind die aktuellen Fakten im Wahljahr. Damit Sie die Wahlprogramme der etablierten Parteien im Mietwohnungsbereich würdigen können, schreiben wir den Beitrag. 

IST-Beschreibung: 

Ein Abgeordneter der Grünen verwies auf den Rückgang an Sozialwohnungen. Seit 1990 habe sich die Zahl mehr als halbiert, man steuere auf einen Bestand von weniger als einer Million zu. Diese Entwicklung sei eine der Ursachen für die angespannten Wohnungsmärkte. Es müsse wieder mehr Sozialwohnungen geben, die Kommunen bräuchten Eingriffsmöglichkeiten, so der Abgeordnete. Im Gegensatz zur Linken beruhe der Grünen-Ansatz auf Freiwilligkeit; auch nicht gemeinnützige Unternehmen sollten Fördermittel erhalten können, wenn sie Sozialwohnungen bauen. Eine Linken-Abgeordnete stellte ebenfalls die Bedeutung von gemeinwohlorientierten Ansätzen zur Stabilisierung der Wohnungsmärkte heraus. Man brauche mehr Wohnungen mit dauerhafter Sozialbindung, um das Problem langfristig zu lösen.

Parteien

Fraktion CDU/CSU

Kein Neuerung: weiterhin Aufstockung von Fördermitteln auf Darlehensbasis für den Sozialwohnungsbau – Privat vor Staat -.

Die SPD-Fraktion

erklärte, auch sie sei für die Wiedereinführung einer Wohngemeinnützigkeit. Den Gesetzentwurf der Grünen lehne man wegen der Beschränkung auf angespannte Wohnungsmärkte ab. Investitionsprogramme brauche man zwar, allerdings nicht in der Größenordnung, wie es sich die Linken vorstellten, so eine Abgeordnete weiter. Heißt das ein Weiter so?

Die AfD-Fraktion

bewertete die Konzepte als nicht funktionsfähig und die darin enthaltenen Renditeversprechen als Illusion. Die Wohngemeinnützigkeit sei als Prinzip schon einmal gescheitert.

Die FDP-Fraktion

zweifelte die Praxistauglichkeit der Vorstellungen an; so würden die zahlreichen Dienstleistungen für Mieter nur dazu führen, dass Subunternehmen oder Ausgliederungen gegründet werden müssten, sagte ein Abgeordneter. Denn diese Dienstleistungen funktionierten nur kommerziell. Generell würden die Pläne viel Geld erfordern, sonst sei ein Neubau mit Mieten von zehn Prozent unter den ortsüblichen Vergleichsmieten nicht zu verwirklichen.

Die Gemeinnützigkeit

der Baugenossenschaften bedeutet, dass die staatlichen Förderungen auf Dauer der Gesellschaft zur Verfügung stehen. Jahresüberschüsse werden in die Rücklagen gestellt und müssen wieder Reinvestiert, eine Gewinnausschüttung an Investoren findet nicht statt. Die heutige Förderung bedeutet: die Wohnungen fallen nach dem Förderzeitraum aus der Bindung und stehen dem Investor zur freien Verfügung. Mit der Förderung ist nicht der Zwang der Substanzerhaltung verknüpft. Dies bedeutet eine notwendige Investitionsrücklage zur Erhaltung wird nicht aufgebaut und die Mittel können vom Eigentümer ungestraft entnommen werden. Nach Auslaufen der Förderung entfällt die Sozialbindung und es können Mieten des freien Marktes gefordert werden.

Fazit:

Wer keine Gemeinnützigkeit will, muss sich aus Sicht der Daseinsvorsorge für die dauerhafte Unterstützung der Betroffenen entscheiden, damit für Wohngeld für die Bürger. Die Förderung der Investoren schadet spätestens nach Auslaufen der Förderung der Gesellschaft. Nun rächt sich die Politik seit den 1990iger Jahren. Kommunale Wohngesellschaften wurden an Privatinvestoren zur Sanierung der Haushalte verkauft. Preiswerter Wohnraum steht nicht mehr zur Verfügung.  Die notwendigen Wohngelder der letzten 25 Jahre betragen ein Vielfaches der Verkaufserlöse. Der Berliner Senat reagierte aus Haushaltsgründen im Bereich des Wohngeldes auf die freien Kräfte des Mietenmarktes mit dem „befristeten Mietendeckel“. Bei steigender Bevölkerung ist dies keine Zukunftsplanung.

Wer in der  Zeit der niedrigen Darlehenszinsen in Höhe der allgemeinen Inflation, bei steigenden Baupreisen, eine gezielte Investorenförderung vornehmen will, kommt an der direkten Förderung von jungen Familien mit einem Zuschuss zur Eigentumsförderung nicht vorbei. Daneben ist die Förderung des Klimaschutzes ein weiterer Baustein.

Im bevorstehenden Bundestagswahlkampf  können Worte mit den aktuellen Argumente der Parteien abgeglichen werden. Bedenken Sie bitte auch:

  • Grund und Boden ist nicht vermehrbar. 
  • Die steigenden Marktpreise von Grund und Boden, Baumaterial und Löhnen schlagen sich auch in steigenden Mieten nieder.
  • Ihre Rente folgt nur den Nettolöhnen.
  • Wer während der Arbeitsphase kein Eigentum erwerben kann,
    • wird auf staatlichen Zuschuss zur Miete angewiesen sein
    • oder es wurden rechtzeitig eine Genossenschaftsanteile gezeichnet und ein Anspruch auf eine Genossenschaftswohnung erworben.
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Unser Projekt 

Klatschen ist zu wenig – Unterstützung stärkt –

Zum 70 Jahrestag des Bundesverfassungsgerichtes und zur Stärkung der Demokratie haben wir uns mit dem Projekt „Der Bewohnerbeirat“ in der Kategorie MIKRO-Projekte auf – bpb – WIR IST PLURAL – beworben und wurden zum Online-Voting zugelassen. Die gewählten Interessenvertretungen in den Pflegeeinrichtungen wollen wir in ihren demokratischen Rechten mit dem Leitfaden stärken.

Wer kennt nicht die Schlagzeilen “Pflegeheime sind in NRW am teuersten“.

Wer weiß, dass

  • die Heimbeiräte mit Ihrer Unterschrift unter das Erhöhungsverlangen der Einrichtung erst die Verhandlungen mit den Pflegekassen ermöglichen.
  • Angehörige, Betreuer und Seniorenvertreter in das Gremium gewählt werden können.

Pflegeeinrichtungen in jeglicher Ausgestaltung und Angebotsform dürfen durch desinteressierte Mitbürger kein Ort des Grauens werden. Versicherte, Bewohner, Seniorenvertreter sollten aktiv die gewährten Rechte der Mitwirkung nutzen und mitgestalten.

Bitte stimmen Sie bis zum 8. August 2021 für uns ab, unter die Top 50 Nominierten zu kommen.

Wir haben einen Leitfaden veröffentlicht und bieten Schulungen und Vorträge an.

Alle zur Abstimmung stehenden Einreichungen können Sie unter www.wiristplural.de/abstimmen abrufen und dort für das jeweilige Projekt Ihre Stimme abgeben. 

Wir danken für Ihre Stimme.

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