Über Geld spricht man nicht

Fortsetzung des Beitrages: „Sorglos und unbeschwert im Alter leben

Alle sprechen über fehlende Pflegekräfte, schlechte Pflege. Wir versuchen, auch mit dem Beitrag „Sorglos und unbeschwert im Alter leben„, eine zukunftsgerichtete Diskussion anzustoßen.  Einrichtungsträger nutzen die Situation und erhalten staatliche Unterstützung. Die Finanzierung der stetig steigenden Pflege in der Häuslichkeit, bei steigenden Mieten und Nebenkosten, wird nicht gesehen. Die Forderung nach einer einheitlichen Geldleistung, mit Wegfall der Sachleistung“, abhängig vom Pflegegrad wird laut.

Geld- und/oder Sachleistung

Für eine nachhaltige Finanzierung fordert der Sozialverband VdK die Einführung einer Pflegevollversicherung. Als Teil der Daseinsvorsorge muss die Pflege zudem den Spekulationsgeschäften privater Investoren entzogen werden. Diese pauschale Forderung lässt nicht das angestrebte Ziel erkennen und greift ohne breite Diskussion und Zustimmung zu kurz.

Welche Bedingungen sind gegeben, nicht mehr zeitgemäß?

Die Unterteilung in Sach- und Geldleistung war bei der Einführung der Pflegeversicherung ein Kompromiss, der durch die fehlenden fachlichen und stationären Möglichkeiten nicht mehr gerechtfertigt ist.

  • Mit welcher Begründung kann weiterhin die Aushandlung der gewerblichen Entgelte für ambulante und stationäre Pflege:
  • ohne die Zustimmung der Versicherten, der Anspruchsberechtigten,
  • ohne Veröffentlichung von nachvollziehbaren Mengen und Preisen erfolgen.
  • Wird der Konflikt entschärft werden, wenn
  • dem Pflegebedürftigen eine Geldleistung je nach Pflegegrad zur Verfügung gestellt,
  • oder die Pflege als staatliche Aufgabe übernommen wird.

Entgeltverhandlungen

Vielen ist nicht bekannt, dass bei den Heimentgelten die gewählte Interessenvertretung der Bewohner, nach Paragraph 85, Absatz 3, Satz 2 SGB XI, das Erhöhungsverlangen der Einrichtung mit der Unterschrift vor der Vereinbarung mit den Pflegekassen bestätigen muss. Das Verhandlungsergebnis wird nur durch Teilnahme an der Verhandlung der Bewohnervertretung offenbar. Im stationären Bereich sind die Leistungen nach Pflegegraden pauschaliert. Die fehlenden Pflegekosten, die durch die Pflegekassen-Pauschalen nicht gedeckt sind, werden unabhängig vom Pflegegrad als Einrichtungs-Einheitliches Entgelt (EEE) zur Sicherheit der Einrichtung erhoben. Trotz der vorgesehenen prozentualen Entlastungen werden weiterhin ein Drittel der Bewohner in die Sozialhilfe fallen. Eine Prüfung, ob die verhandelten und berechneten Pflegekräfte nach den Ausbildungsvoraussetzungen und Kosten effektiv angestellt sind. Welche Pflegequalität die Einrichtung abliefert, findet nicht statt, geschweige wird diese überprüft und eventuell sanktioniert. Damit werden dem Einrichtungsträger jegliche Gestaltungsmöglichkeiten einseitig mangels Kontrollmöglichkeiten eröffnet und zugestanden. Benachteiligt sind die wenigen Einzeleinrichtungen unter sozialethischer Führung, die sich den Bewohnern und Mitarbeiter verpflichtet fühlen.

Die Leistungsvereinbarungen mit den ambulanten Anbietern sind nicht ohne weiteres einsehbar und sind nicht identisch mit dem stationärer Bereich. Ein Vergleich der Leistungspreise der ambulanten Dienste ist möglich, nicht jedoch, ob die Leistungen so erbracht werden, wie sie als Sachleistung direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Die gewährten Geldleistungen in der Haeuslichkeit sind weniger als halb so groß.

Leistungsvereinbarungen

Vorkommende Pflegefehler, wie zum Beispiel Druckgeschwüre oder Austrocknung, werden dokumentiert und überwiegend hingenommen. Angehörige werden im Wirtschaftsbetrieb Pflege, vielleicht auch als mögliche Zeugen einer Privatklage gegen den Träger, ungern gesehen. Es soll nicht verschwiegen werden, es gibt Einrichtungen, in welchen die Angehörigen eingebunden werden und die Arbeitsatmosphäre für die Mitarbeiter stimmt. Auch hier wird nur das notwendige Entgelt gezeigt, nicht die vereinbarte Personal-Menge. Einklagbare Leistungsvereinbarungen sind auch nicht im Heimvertrag gegeben. Ob Preise und Leistungen sich entsprechen, kann schwerlich von den Betroffenen, auch nicht bei der Pflegeplanung, überprüft werden. Eine gesellschaftliche Veränderung und ein Verantwortungsbewusstsein könnten sich ergeben, wenn der sogenannte Sachleistungsanspruch aufgehoben wird und der Vertragspartner, der Bewohner, für die Pflege, wie für die übrigen Leistungen, direkt aufkommen muss.

Geldleistungsanspruch

Die Unterteilung zwischen Geldleistung und Sachleistungen ist im Sozialversicherungsrecht vorgesehen, um den Geldleistungsanspruch im Dreiecksverhältnis Versicherter, Sozialversicherungsträger und Leistender vereinfacht, direkt zu begleichen. Dieses Vertrauensverhältnis ist durch den Eintritt von Kapitalinvestoren gestört. Gesundheit und Pflege sind keine Güter, die einer Mehr- oder Mindermenge unterliegen. Pflege kann nicht, wie z.B. ein Auto, beliebig oft nachgebessert werden. Um so wichtiger sind verlässliche, nachvollziehbare Vereinbarungen, die kontrolliert und eingehalten werden.

Eine Kontrolle der ausreichenden Pflege durch

  • jeden einzelnen Bewohner ist fachlich und persönlich nicht leistbar.
  • die gewählte Interessenvertretung der Bewohner in der derzeitigen Zusammensetzung ist nicht verantwortlich.

Notwendig ist ein unabhängiges Kontrollgremium aus Pflegefachkräften und Betriebswirten. Die Finanzierung sollte durch die Sanktionen bei Verstößen gegen die Pflegebuchführungsverordnung und weiteren Gesetzesverstöße erfolgen, wie zum Beispiel durch Abschöpfen unrechtmäßiger Erlöse, Rückvergütungen, Gewinnverschiebungen etc..

Die Abschaffung des Sachleistungsanspruches wird gleichzeitig zu mehr Markt führen. Optimal wären vergleichbare Geldleistung je Pflegegrad, dabei ist der Leistungsort unerheblich, so in Österreich. Die einseitige Bevorzugung stationärer und teilstationärer Einrichtungen unterbliebe. Nicht die wirtschaftliche Optimierung der Erlösquellen der Einrichtungsträger, das Wohl der Pflegebedürftigen muss im Vordergrund stehen.

Fazit

Gesundheit und Pflege ist notwendige Daseinsvorsorge und muss eine Vereinheitlichung von SGB V, IX und XI erfahren. Ziel muss es sein, sorglos und unbeschwert zu leben.

Wir bieten für 2022 zwei Seminare in der anerkannten Bildungseinrichtung in Königswinter am Rhein. In Vortrag und Diskussion. Bringen Sie sich ein!

Juli 22     Sorglos und unbeschwert im Alter leben

September 22  Der Bewohnerbeirat mit Schwerpunkt Heimentgelt

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