Januar 2022

Wir, Uwe und Siegfried, die beiden ehrenamtlichen Redakteure, wünschen allen unseren unbekannten Lesern ein gesundes, erfolgreiches NEUES JAHR 2022. Mögen Ihre Vorsätze in Erfüllung gehen, die Corona-Pandemie ihren Schrecken verliert. Wir bemühen uns weiter Neuigkeiten zu bieten!

1.# Erleichterte Pflegezeit bis 31.03.2022

2.# Delir

3.# Krankenhaus und Pflegeeinrichtung

4.# Minderung des Pflegeeigenanteils ab dem 1.1.22 (§ 43c SGB XI)

5.# Bildungsangebote 1. Halbjahr 2022

6.# Alexa und Datenschutz

7.# Genossenschaft Eifel (GenoEifel)

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1.# Erleichterte Pflegezeit bis 31.03.2022

Die bestehenden Erleichterungen bei dem Pflegezeit sowie der Familienpflegezeit wurden bis Ende März verlängert. Arbeitnehmer, die corona-bedingt einen Angehörigen pflegen müssen, dürfen bis dahin 20 Tage zuhause bleiben – und erhalten dafür statt des Gehalts von seiner Krankenkasse das sog. Pflegeunterstützungsgeld. Wer eine Familienpflegezeit plant, kann dies Ihnen als Arbeitgeber mit einer verkürzten Frist von 10 Tagen ankündigen. Die Möglichkeit, beide Freistellungen nacheinander zu nutzen, wurde für Ihre Mitarbeiter bis Ende März flexibilisiert.

2.# Delir

ein älterer Mann vor dem blauen Himmel seine Gedanken entschwinden wie Puzzles
Das Gedächtnis schwindet

Ein Drittel aller Patienten im Alter von mehr als 70 Jahren leidet während eines stationären Aufenthalts unter akuter Verwirrtheit (Delir), nach Operationen sind es sogar zwei Drittel. Besonders gefährdet sind Personen mit bereits vorhandenen kognitiven Störungen. Selbst ein kurzzeitiges Delir kann zu dauerhaften alltagsrelevanten Einschränkungen beim Patienten oder dessen Tod führen. Rund 40 Prozent der Patienten können sich nach einem stationären Delir nicht mehr selbst versorgen. Dies verursacht hohe Folgekosten. Wann werden ältere Patienten vor, während und nach einem Krankenhausaufenthalt durchgängig versorgt, um einem Delir vorzubeugen oder es frühzeitig und individuell angepasst zu behandeln? Ein berufs- und fachübergreifendes Team kontrolliert dabei regelmäßig den Gesundheitszustand und die Medikation der Patienten. Eine geschulte Pflegekraft begleitet sie zu Operationen und berät die Angehörigen. Fragen Sie gezielt nach der Begleitung vor und nach einer OP.

Unterscheidungshilfe: Delir oder Demenz, siehe auch: Demenz durch OP muss nicht sein!

3.# Krankenhaus und Pflegeeinrichtungen

PflegeheimbewohnerInnen haben oft eine geringere fachärztliche Versorgung als-Pflegebedürftige in der Häuslichkeit. Immer öfter werden Bewohner von Altenheimen im Krankheitsfall in eine Klinik eingewiesen. Viele dieser Klinikeinweisungen wären vermeidbar, wenn die ärztliche Versorgung in Heimen verbessert würde. Allerdings erschweren unattraktive Vergütungsstrukturen und organisatorische Barrieren die ausreichende medizinische Versorgung in solchen Einrichtungen. Eine besondere Herausforderung des demographischen Wandels ist die adäquate Versorgung pflegebedürftiger geriatrischer Personen. Eine zeitnahe Akutversorgung kann insbesondere in ländlicheren Regionen nicht immer gewährleistet werden, wodurch kostenintensive und inadäquate Krankenhausaufenthalte verursacht werden. Im Durchschnitt verbringen Pflegebedürftige 21,7 Tage pro Jahr im Krankenhaus, meist ohne, dass es medizinisch notwendig wäre. Für die Akutversorgung pflegebedürftiger geriatrischer Personen, ist die Implementierung von Frühwarnsystemen, Telekonsultationssystemen und einer sektorenübergreifenden digitalen Behandlungsdokumentation in Pflegeeinrichtungen notwendig. Das Projekt Optimal@NRW am Universitätsklinikum Aachen – Zentrale Notaufnahme greift diese Problemstellung auf und entwickelt einen neuen intersektoralen Ansatz. Kontakt Dr. Jörg Christian Brokmann Mail: jbrokmann@ukaachen.de. Der geschilderte Umstand geht vom IST-Zustand der ärztlichen Versorgung aus. Wird die fachliche Ausbildung der Fachpflegekräfte intensiviert und entsprechend honoriert, kann durch die Attraktivität neues Personal in der Pflege gewonnen werden. Telefonische Nachteinweisungen müssen Ausnahmen und nicht die Regel sein. 

Was sieht die Krankenhausplanung NRW vor? Diesen Punkt greifen wir in den Februar NEWS mit Quellenverweis auf.

4.# Minderung des Pflegeeigenanteils (EEE) ab dem 1.1.22 (§ 43c SGB XI)

Der vom Bewohner mit Pflegegrad 2-5 zu tragende Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen (EEE) einschließlich der Ausbildungsumlagen wird mit zunehmender Dauer in der vollstationären Pflege schrittweise verringert. Ab dem 01.01.2022 reduziert sich der Eigenanteil durch einen von der Pflegekasse zu zahlendem gestaffeltem Leistungszuschlag. Die Sach-Leistungen an die Einrichtung nach § 43 SGB XI wurden um 5% für angehoben.

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 erhalten einen Leistungszuschlag in Höhe

  • von 5 v. H. des zu zahlenden Eigenanteils bei einem Leistungsbezug nach § 43 SGB XI von bis einschließlich 12 Monaten (im ersten Jahr),
  • 25 v. H. im zweiten Jahr
  • 45 v. H. im dritten Jahr,
  • 70 v. H. von mehr als 36 Monaten.

5.# Bildungsangebote  2022

Arbeit und Leben Oberhausen hat das neue Programm veröffentlicht Anfrage an info@aul-oberhausen siehe auch die. Homepage www.aul-oberhausen de

Sorglos und unbeschwert im Alter leben“ 18.7.-20.7. in Königswinter 140 €    „Der Bewohnerbeirat“ 19.9.-22.9. in Königswinter 180 €     Weitere Seminare in Königswinter

6.# Alexa und Datenschutz

Sie als Nutzer können den Datenschutz bei Alexa für Ihre personenbezogenen Daten selbst nach Ihren Bedürfnissen einrichten, indem Sie – am besten bereits bei der Ersteinrichtung des Sprachassistenten – die Datenschutzeinstellungen des Gerätes anpassen.

In der Alexa App können Sie Ihre Sprachaufzeichnungen jederzeit sehen, anhören oder löschen. Die Aufgaben sind wichtig, wollen Sie nicht, dass ihre und Daten von Gästen in die USA gelangen. Eine gute Abhandlung >>> HIER <<<

7.# Genossenschaft Eifel (GenoEifel)

Die GenoEife eGl hat rund 500 Mitglieder. Diese teilen sich ungefähr in je ein Drittel Helfer, Hilfesuchende und Gönner auf. Um Mitglied bei der GenoEifel oder der GenoZülpicherBörde zu werden, wird einmalig ein Genossenschaftsanteil von 50 Euro fällig (der bei Austritt zurückerstattet wird) sowie ein monatlicher Beitrag von 3,33 Euro.

Hilfesuchende Mitglieder melden ihren Hilfebedarf bei der GenoEifel, ein passender Helfer wird zeitnah vermittelt. Pro Helferstunde gehen neun Euro an die GenoEifel, davon werden sechs Euro als Aufwandsentschädigung an den Helfer weitergegeben. Dieses Geld kann der Helfer ausgezahlt bekommen oder auf einem Stundenkonto ansammeln und es später abrufen, wenn er selbst Hilfe benötigt.

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Helfen wir uns gegenseitig das kleine Glück und unsere Ziele zu erreichen. Wir hoffen weiterhin, einmal monatlich interessante  Informationen zu finden, mit unseren Beiträge Diskussionen anzustoßen und Anregungen zu geben.

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