News

Juli News, für Sie als Hintergrundinformation zusammengestellt: Wie sicher sind Pflegebedürftige in Einrichtungen in der Nacht Pflegeunterstützungsgeld in der Häuslichkeit Neue Perspektiven für die Gesundheitswirtschaft Bayrische Initiative zur Leiharbeit __________________________________________ Wie sicher sind Pflegebedürftige in Einrichtungen in der Nacht Angehörige, Bewohner ärgern sich über fehlende Versorgung, doch eine Beschwerde wird gescheut. Eine Ausarbeitung der Regelungen… » weiterlesen: News

Januar 2022

Wir, Uwe und Siegfried, die beiden ehrenamtlichen Redakteure, wünschen allen unseren unbekannten Lesern ein gesundes, erfolgreiches NEUES JAHR 2022. Mögen Ihre Vorsätze in Erfüllung gehen, die Corona-Pandemie ihren Schrecken verliert. Wir bemühen uns weiter Neuigkeiten zu bieten! 1.# Erleichterte Pflegezeit bis 31.03.2022 2.# Delir 3.# Krankenhaus und Pflegeeinrichtung 4.# Minderung des Pflegeeigenanteils ab dem 1.1.22… » weiterlesen: Januar 2022

Juli News

  1. # Ohne Abitur studieren an der Kolping Hochschule

  2. # Vonovia und Deutsche Wohnen wollen fusionieren

  3.  # Steuererleichterung für Angehörige

  4.  # Bankgebühren  „Schweigen ist kein Zustimmung“

  5. #Kein Zwang zum Heimwechsel aufgrund Behinderung

  6.  # Pflegepaket lässt Pflegebedürftige im Regen stehen

  7. # Übergangspflege im Krankenhaus

  8.  # Qualifizierung digitaler Medienkompetenz für ältere Menschen in NRW

  9.  # Wahlprüfsteine/-forderungen der DGB Seniorinnen und Senioren

  10.  # Pflegeunterstützungsgeld 

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Dezember News

Wir wünschen allen Lesern und Freunden ein frohes Weihnachtsfest und ein gesegnetes Neues Jahr 2020.  

Die Kommunal- und Ruhrparlamentswahlen werden von uns vorbereitet. Ein Artikel ist für den 12.Februar 2020 vorgesehen. Die Vorarbeiten sind teilweise abgeschlossen. Hier die ersten Werte

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Kurzzeitige Arbeitsverhinderung wegen Pflege

Wenn ein naher Angehöriger seine hauswirtschaftlichen Belange nicht mehr allein regeln kann, ist die rechtzeitige Beantragung eines Pflegegrades zu bedenken. Schnell kann ein Krankenhausaufenthalt  eintreten. Die Notwendigkeit der Pflege gegeben sein. Zu unterscheiden ist

  • die kurzfristige Arbeitsverhinderung von maximalen 10 Arbeitstagen nach § 2 PflegeZG, hier reicht die ärztliche Bescheinigung, oder
  • Pflegezeit nach § 3 PflegeZG von maximal 6 Monaten. Vorsicht, diese gilt nicht, wenn der Arbeitgeber keine 16 Arbeitnehmer beschäftigt, zugleich ist die Verhinderung ist 10 Tage vorher anzukündigen.

Planung ist alles. » weiterlesen: Kurzzeitige Arbeitsverhinderung wegen Pflege