Die „Drei“ Bereiche der häuslichen Pflege

Wer einen pflegebedürftigen Angehörigen versorgt, kennt die Herausforderungen der Situation einer Rundumbetreuung. Die unterschiedlichen Tätigkeiten je nach Finanzierungsart sind oft nicht bekannt und verwirrend, wie die Entlohnung.

  1. Behandlungspflege
  2. Grundpflege
  3. Hauswirtschaftliche Versorgung

Die unterschiedlichen Tätigkeiten im Einzelnen.

1. Behandlungspflege

Zur Behandlungspflege gehören Tätigkeiten, die von einer ausgebildeten Krankenpflegekraft übernommen werden müssen. Gewisse Tätigkeiten können teilweise von der examinierten Kraft delegiert werden, sind aber zu kontrollieren. Ausgenommen sind die delegierten Aufgaben des Arztes an die examinierte Pflegekraft. Tätigkeiten im medizinischen Bereich sind zum Beispiel:

  • Kontrolle des Blutdrucks
  • Kontrolle des Blutzuckers
  • Wunden versorgen und Verbände wechseln
  • Kontrolle der Medikamenteneinnahme
  • Medikamentengabe, z.B. Injektionen
  • Medizinische Bäder
  • Legen eines Blasenkatheters

Diese Leistungen werden in der Häuslichkeit mit der Krankenkasse abgerechnet. Sie benötigen dafür eine ärztliche Verordnung (Rezept) zur häuslichen Krankenpflege, um die Leistungen sowohl in Anspruch nehmen zu können als auch bezahlt zu bekommen. Es gilt das SGB V. Diese Unterscheidung in der Abrechnung gibt es im stationären Bereich so noch nicht und ist überfällig.

Anders ist es bei den Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung, sie werden von der Pflegekasse (SGB XI) bezahlt und bei Einschaltung eines anerkannten ambulanten Dienstes von diesem abgerechnet.

2. Grundpflege

Zur Grundpflege zählen alle alltäglichen Tätigkeiten aus den Bereichen Mobilität, Hygiene beziehungsweise Körperpflege und Ernährung. Dies sind die:

  • Hilfe beim Waschen, Duschen, Kämmen, Zähneputzen und Rasieren
  • Hilfe beim Anziehen
  • Wechseln der Bettwäsche
  • Hilfe beim Toilettengang
  • Hilfe beim Aufstehen und Gehen
  • Hilfe beim Umlagern im Bett
  • Maniküre und Fußpflege
  • Hilfe beim Trinken
  • Hilfe beim Essen

Das Kochen gehört nicht zu Leistungen der Grundpflege, sondern zur hauswirtschaftlichen Versorgung:

3. Hauswirtschaftliche Versorgung

gehört alles rund um das Führen eines Haushalts, wozu viele Pflegebedürftige nicht mehr ausreichend oder gar nicht mehr in der Lage sind. Die Tätigkeiten, die in diesem Rahmen anfallen, sind:

  • Putzen und aufräumen
  • Spülen
  • Wäsche waschen und bügeln
  • Einkaufen
  • Kochen
  • Begleitung von Behördengängen oder die Übernahme dieser
  • Begleitung bei Arzt- und Apothekenbesuchen

Die unterschiedliche Bezahlung

Wichtig ist die unterschiedliche Mindest-Bezahlung je Bereich:            

Dreijährige Ausbildung   ab April 2022               15;40 €/Std.

Zweijährige Ausbildung                                         13,20 €/Std.

Ungelernte Pflegepersonal                                   12,55 €/Std.

Der Arbeitgeber, sei es der ambulante anerkannte Träger oder der Pflegebedürftige, hat die hälftigen Sozialabgaben und weitere Nebenkosten (Urlaub/Krankheit) zu entrichten.

Beitragssätze derzeit:
-18,6 % für die gesetzliche Rentenversicherung
–  2,4 % für die Arbeitslosenversicherung
–  3,05 % für die gesetzliche Pflegeversicherung (+0,35 % für Kinderlose)
-14,6 % für die gesetzliche Krankenversicherung  zuzügl. Zusatzbeitrag mindestens 1,3 %, womöglich bis zu 1,8 %

-0,15 % Insolvenzgeldumlage

  • Berufsgenossenschaft / Gemeindeunfallversicherung

Eine Faustformel: ca. 26% Personal-Mehrkosten sind zu kalkulieren.

Ab September 2022 besteht die Pflicht Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarifvertrag zu entlohnen. In den Verhandlungen werden die Träger die erhöhten Werte einbringen. Wer  prüft ob  die Gelder bei dern Mitarbeitern ankommen? Wann erhalten die 85 % der pflegenden Angehörigen in der Häuslichkeit den Stundenlohn von 12,55 €.

Die Soziale Betreuung

darf nicht vergessen werden und gewinnt immer mehr an Bedeutung im Pflegealltag. Betreuungskräfte nach §45b SGB XI müssen koordiniert werden. Alle Beteiligten sind Tag für Tag gefordert, um die Senioren zu begeistern. Wie lässt sich Abwechslung in den Betreuungsalltag bringen und die Kreativität anregen und gleichzeitig die Angehörigen entlasten. Hier steht die Tagespflege bereit. Ein wichtiger Baustein zur Entlastung der Angehörigen. Zum notwendigen Aufladen der Batterien eignet sich die Kurzzeitpflege oder die gemeinsame Kur.

Ausblick

Alle Reden von der Pflegenot, den fehlenden Pflegekräften. Keiner spricht von der Not der Angehörigen, die 85 % der Pflege stemmen müssen. Die differenzierte Unterscheidung in den Tätigkeiten und in der Abrechnung ist auf den stationären Bereich zur Klarheit und Transparenz zu übertragen und ist überfällig. Was nutzen Refinanzierte Kräfte in der Betreuung und Pflege im stationären Bereich; sie fehlen auch in der Häuslichkeit. Lassen Sie uns die notwendige Gestaltung auf den Prüfstand stellen, wie auch die Refinanzierung. Es sollte im Interesse der über 85 Prozent in der Häuslichkeit Gepflegten und deren Angehörigen sein, adäquat entlohnt und entlastet zu werden. Die Differenzierung in Geld- und Sachleistung ist nicht mehr aufrecht zu erhalten. Die anerkannt Pflegebedürftigen dürfen nicht länger mit Billigung der Politiker in die „Schwarzarbeit“  gezwungen zu werden. Die offene, breite Diskussion aller Beteiligten ist überfällig. Die Politik verspricht Hilfe seit 2008. Wir sind gefordert, der Politik praktikable Wege aufzuzeigen. Keine weiteren Hilfen den Investoren. Wollen wir die Zukunft meistern, müssen wir jetzt in einem anerkannten Seminar nach dem Bildungsurlaubsgesetz den Grundstein legen.

Wege aus der Pflegenot – Sorglos und unbeschwert im Alter leben 18. Jul 2022 – 20. Jul 2022  

Das Seminar ist zur Anmeldung/Vormerkung freigeschaltet. Bildungsurlaub kann genommen werden.

Johannes-Albers-Bildungsforum  

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