Hartz- IV: Das Trauma der Partei reicht viel tiefer

Die Fehler der Parteifunktionäre der SPD wird nur durch Vergebung der Bürger überwunden! Kann Generalsekretär Kevin Kühnert die Weichen stellen? Hartz IV macht nicht bloß viele Menschen arm, sondern auch krank. Der massive Druck, den Jobcenter auf Bezieher/innen des Arbeitslosengeldes ausüben, zieht nicht selten Depressionen nach sich. Das vorgeblich aktivierende Hartz-IV System führt das Arbeitslosengeld… » weiterlesen: Hartz- IV: Das Trauma der Partei reicht viel tiefer

Die „Drei“ Bereiche der häuslichen Pflege

Wer einen pflegebedürftigen Angehörigen versorgt, kennt die Herausforderungen der Situation einer Rundumbetreuung. Die unterschiedlichen Tätigkeiten je nach Finanzierungsart sind oft nicht bekannt und verwirrend, wie die Entlohnung. Behandlungspflege Grundpflege Hauswirtschaftliche Versorgung Die unterschiedlichen Tätigkeiten im Einzelnen. 1. Behandlungspflege Zur Behandlungspflege gehören Tätigkeiten, die von einer ausgebildeten Krankenpflegekraft übernommen werden müssen. Gewisse Tätigkeiten können teilweise von… » weiterlesen: Die „Drei“ Bereiche der häuslichen Pflege

Betreuungskräfte in der Pflege aus dem Ausland

24 Stunden Pflege in der Häuslichkeit – Wunsch und Wirklichkeit –

Wer bei Google sucht, findet Ergebnisse, auch Hilfe oder nur Versprechungen?

Aktuell sorgt ein BAG-Urteil für große Aufregung in der Branche und bei Betroffenen, zur grundsätzlichen Einordnung einige Anmerkungen. » weiterlesen: Betreuungskräfte in der Pflege aus dem Ausland

Pflegefall was tun?

Sechs Monate Auszeit: Die Pflegezeit. Pflege kann sehr zeitaufwendig sein, oft ist sie nicht neben einem Vollzeitjob zu leisten. Berufstätige können deshalb sechs Monate lang  teilweise oder vollständig aus dem Job aussteigen, um einen Angehörigen zu Hause zu pflegen und die weitere Versorgung zu organisieren. Auf  ihr Gehalt müssen sie in dieser Zeit verzichten. Sie… » weiterlesen: Pflegefall was tun?

Kurzzeitige Arbeitsverhinderung wegen Pflege

Wenn ein naher Angehöriger seine hauswirtschaftlichen Belange nicht mehr allein regeln kann, ist die rechtzeitige Beantragung eines Pflegegrades zu bedenken. Schnell kann ein Krankenhausaufenthalt  eintreten. Die Notwendigkeit der Pflege gegeben sein. Zu unterscheiden ist

  • die kurzfristige Arbeitsverhinderung von maximalen 10 Arbeitstagen nach § 2 PflegeZG, hier reicht die ärztliche Bescheinigung, oder
  • Pflegezeit nach § 3 PflegeZG von maximal 6 Monaten. Vorsicht, diese gilt nicht, wenn der Arbeitgeber keine 16 Arbeitnehmer beschäftigt, zugleich ist die Verhinderung ist 10 Tage vorher anzukündigen.

Planung ist alles. » weiterlesen: Kurzzeitige Arbeitsverhinderung wegen Pflege