Witwenrente oder Witwerrente

Stellen Sie umgehend nach dem Tod ihres Partners einen Antrag auf Witwenrente oder Witwerrente.

Der Tod des Partners ist nicht nur ein Schock, er bedeutet in der Regel auch finanzielle Einschnitte. War das Paar verheiratet  oder bestand eine eingetragene Lebenspartnerschaft, dann hat der Hinterbliebene Anspruch auf einen Teil der gesetzlichen Rente des anderen. Die Witwenrente oder Witwerrente (§ 46 SGB VI). Dazu muss der verstorbene Ehepartner bereits eine Rente bezogen oder mindestens fünf jahre in der gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben (§ 50 SGB VI).

Nach der Statistik der Deutschen Rentenversicherung zum Rentenbestand am 31. Dezember 2018 erhielten rund 4,6 Millionen Frauen diese besondere Rente, aber nur rund 690.000 Männer.

Was passiert nach einem Todesfall mit der Rente des Verstorbenen?

In den ersten drei Monaten nach dem Tod erhalten Sie als der überlebende Partner die bisher an den Verstorbenen gezahlte monatliche Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in voller Höhe weiter ausgezahlt. Das gilt auch, wenn dessen Einkommen in diesem sogenannten Sterbevierteljahr einen bestimmten Freibetrag überschreitet. Dieser liegt seit dem 1. Juli 2019 in den alten Bundesländern bei 872,52 Euro und in den neuen Bundesländern bei 841,90 Euro. Die Rentenversicherung zahlt nicht automatisch, sondern erst, nachdem Sie einen Antrag auf Witwenrente oder Witwerrente gestellt haben. Auf der Website der Rentenversicherung finden Sie den 16-seitigen Antrag auf Hinterbliebenenrente.

Wer unterstützt beim Antrag auf Witwenrente?

Der Rentenantrag ist kompliziert und umfangreich. Lassen Sie sich dabei helfen. Sie können sich dazu an die Beratungsstelle der Rentenversicherung an Ihrem Wohnort wenden. Auch ehrenamtliche tätige Versichertenberater und Versichertenälteste helfen beim Ausfüllen des Antrags. Versichertenälteste sind verrentete Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung. Die Kontaktdaten können, Sie online auf der Website finden oder telefonisch erfragen. Die kostenlose Service-Nummer lautet: 0800/1000 4800. Etwas Zeit für die Warteschleife müssen Sie allerdings einplanen.

Hinterbliebene können einen Vorschuss beantragen

Innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod Ihres Ehepartners können Sie beim Rentenservice der Deutschen Post einen Vorschuss auf die Witwenrente oder Witwerrente beantragen, falls Ihr Partner bereits eine Rente bezogen hat und Sie dringend auf die Zahlungen angewiesen sind. Als Vorschuss werden drei Monatsrenten des Verstorbenen gezahlt. Dazu können Sie in eine Filiale der Deutschen Post gehen und dort eine sogenannte Änderungsanzeige ausfüllen. Als Dokumente müssen Sie die Sterbeurkunde einreichen. Formulare gibt es im Internet unter: www.deutschepost.de/de/r/rentenservice/downloadcenter.html. Weitere Informationen zum Vorschuss finden Sie im Merkblatt der Deutschen Rentenversicherung.

Wer bekommt die große Witwenrente?

Voraussetzung für einen Anspruch auf die große Witwenrente oder Witwerrente ist, dass Sie nach dem Tod Ihres Partners nicht wieder geheiratet haben und der Partner mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Zusätzlich muss mindestens eine der vier folgenden Bedingungen erfüllt sein (§ 46 Abs. 2 SGB VI).

° Sie haben die erforderliche Altersgrenze erreicht: Stirbt Ihr Ehepartner im Jahr 2019, müssen Sie mindestens 45 Jahre und 8 Monate alt sein ( diese Altersgrenze wird jährlich um einen Monat angehoben).

° Sie erziehen ein minderjähriges Kind oder

° Sie kümmern sich um ein behindertes Kind oder

° Sie sind erwerbsgemindert, weil Sie wegen Krankheit oder  Behinderung auf absehbare Zeit nicht unter den üblichen Bedingungen täglich arbeiten können.

Der jährliche Anstieg der Altersgrenze

Seit 2012 wird die Altersgrenze für Witwenrenten und Witwerrenten jährlich um einen Monat vom 45. Lebensjahr an  angehoben. Für Todesfälle ab dem Jahr 2029 gilt nur noch die Altersgrenze von 47 Jahren für die große Witwenrente bzw. Witwerrente (§ 242a SGB VI ). Die große Rente ist zeitlich nicht befristet, der Hinterbliebene bekommt sie bis an sein Lebensende.

Altersgrenzen für die gr0ße Witwenrente oder Witwerrente

Todesjahr           So alt müssen Hinterbliebene mindestens sein

2019                                  45 Jahre und 8Monate

2020                                 45 Jahre und 9 Monate

2021                                  45 Jahre und 10 Monate

2022                                  45 Jahre und 11 Monate

2023                                   46 Jahre

2024                                    46 Jahre und 2 Monate

2025                                     46 Jahre und 4 Monate

2026                                     46 Jahre und 6 Monate

2027                                      46 Jahre und 8 Monate

2028                                      46 Jahre und 10 Monate

ab 2029                                 47 Jahre

Wie hoch ist die große Witwenrente?

Wenn Sie seit 2002 verheiratet oder als Lebenspartner eingetragen waren, bekommen Sie nach neuen Recht 55 Prozent der Rente, die die Rentenversicherung Ihrem verstorbenen Partner zum Todeszeitpunkt gezahlt hat, oder hätte. Renten nach neuem Recht können sich um einen Kinderzuschlag erhöhen. Ist Ihr Ehepartner vor dem 65 Lebensjahr gestorben, wird der Rentenanspruch um einen Abschlag gemindert. Haben Sie allerdings vor dem 1. Januar 2002 geheiratet und wurden Sie oder ihr verstorbener Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren, stehen Ihnen nach alten Recht 60 Prozent der Rente des Verstorbenen zu. Es gibt keinen Zuschlag, weil Sie Kinder groß gezogen haben.

Wer bekommt die kleine Witwenrente?

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die große Hinterbliebenenrente nicht, kommt die kleine Rentenvariante in Betracht, etwa wenn Sie zum Todeszeitpunkt Ihres Partners im Jahr 2019 jünger als 45 Jahre und 8 Monate sind. Auch bei dieser Rente verschieben sich die Altersgrenzen jährlich um einen Monat. Die Rentenversicherung zahlt nach neuem Recht die kleine Witwenrente zeitlich befristet, in der Regel nur in den ersten zwei Jahren nach dem Tod des Partners. Haben Sie vor 2002 geheiratet und ist Ihr Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren worden, gilt für Sie das alte Recht. Sie haben damit bis zu Ihrem Lebensende Anspruch auf die kleine Witwenrente.

Wie hoch ist die kleine Witwenrente oder Witwerrente?

Nach Ablauf des Sterbevierteljahres beträgt die kleine Witwenrente oder Witwerrente 25 Prozent der Rente des verstorbenen Versicherten ( § 67 Nr. 5 SGB VI). Auch bei der kleinen Variante gibt es einen Kinderzuschlag. Haben Sie die kleine Hinterbliebenenrente bekommen, weil Sie noch nicht alt genug waren, müssen Sie später keinen neuen Antrag stellen, wenn Sie die Voraussetzungen für die große Witwenrente oder Witwerrente erfüllen. Sie haben anschließend von Amts wegen Anspruch auf eine große Witwenrente oder Witwerrente ( § 115 Abs. 3 S. SGB VI).

Wer bekommt einen Kinderzuschlag?

Falls Sie ein Kind bis zum dritten Lebensjahr erzogen haben, erhalten Sie einen Zuschlag zur Witwenrente oder zur Witwerrente. Erst nach dem Sterbevierteljahr, in dem Sie die Rente Ihres verstorbenen Partners weitergezahlt bekommen, wird der Zuschlag gezahlt. Diese Zuschläge gibt es allerdings nur auf Renten nach neuem Recht, also nur, wenn Sie seit dem Jahr 2002 oder später verheiratet waren. Der Übersicht können Sie entnehmen, wie hoch der Kinderzuschlag bei der großen und kleinen Hinterbliebenenrente ausfällt.

Höhe des Kinderzuschlags bei der Witwenrente oder Witwerrente

                                               erstes Kind               jedes weitere Kind

kleine Witwenrente

alte Bundesländer              30,04 Euro                 15,02 Euro

neue Bundesländer            28,99 Euro                 14,50 Euro

große Witwenrente       

alte Bundesländer             66,09 Euro                  33,05 Euro

neue Bundesländer           63,77 Euro                   31,89 Euro

Achtung: Für Witwenrenten nach altem Recht gibt es keinen Zuschlag für die Kindererziehung. Die große Witwenrente beträgt dafür allerdings 60 statt jetzt 55 Prozent der Versichertenrente.

Darf die Rentenversicherung die Hinterbliebenenrente mindern?

Die Rentenversicherung zahlt eine abschlagsfreie Hinterbliebenenrente, falls ihr Ehepartner 64 Jahre und 2 Monate geworden ist. Das gilt für das Jahr 2019. Das Alter für eine abschlagsfreie Hinterbliebenenrente wird schrittweise bis zum 65. Lebensjahr im Jahr 2023 angehoben. Der Abschlag beträgt 0,3 Prozent für jeden Monat, den die Rente vor dem im Gesetz genannten abschlagsfreien Rentenalter beginnt. Sie wird jedoch maximal um 18,8 Prozent gekürzt ( § 77 Abs. 2 Nr. 4 SGB VI).

Altersgrenzen für abschlagsfreie Witwenrente

Beginn der Rente bzw. Todesjahr des Versicherten          Alter für abschlagsfreie Hinterbliebenenrente

2019                                                                                                  64 Jahre und 2 Monate

2020                                                                                                 64 Jahre und 4 Monate

2021                                                                                                  64 Jahre und 6 Monate

2022                                                                                                 64 Jahre und 8 Monate

2023                                                                                                 64 Jahre und 10 Monate

Wie wird das Einkommen angerechnet?

Die Rentenversicherung rechnet Ihr eigenes Einkommen, also auch Ihr eigene Rente, auf die Witwenrente oder Witwerrente an. Es gibt allerdings Freibeträge. Die Berechnung ist nicht ganz einfach. Es kann sein, dass Ihre Hinterbliebenenrente gekürzt wird oder Sie bei höherem eigenen Einkommen gar nichts erhalten. Ermittlung des Nettoeinkommens. Zunächst ermittelt die Rentenversicherung das Nettoeinkommen. Bei bestimmten Einkommensarten wendet sie dazu ein pauschaliertes Verfahren an. Vom Brutto-Arbeitseinkommen zieht sie pauschal knapp 40 Prozent ab. Bekommt ein Hinterbliebener eine eigene Rente, werden davon pauschal 14 Prozent abgezogen. Freibeträge Vom Nettoeinkommen wird der Freibetrag abgezogen. Der ist mit dem aktuellen Rentenwert verknüpft und erhöht sich immer dann, wenn sich die Renten erhöhen. Er liegt in den alten Bundesländern derzeit bei 903 Euro und in den neuen Bundesländern bei 877 Euro. Wenn Sie Kinder haben, steigt der Freibetrag für jedes Kind das grundsätzlich einen Anspruch auf Waisenrente hat, um 191 Euro in den alten Bundesländer. 186 Euro sind es in den neuen Bundesländern (Stand: Juli 2020). Kürzung der Rente. Von der verbliebenen Summe werden nun 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet. Anders ausgedrückt: Die 40 Prozent werden von der Rente abgezogen.

Beispiel: Eine Witwe in Oberhausen hat ein eigenes Netto-Einkommen von 1.400 Euro. Zwei Kinder befinden sich in der Ausbildung. Ihr Freibetrag von 903 Euro erhöht sich wegen der Kinder um 382 Euro auf insgesamt 1.285 Euro. Das Netto-Einkommen übersteigt den Freibetrag um 115 Euro. 40 Prozent davon sind 46 Euro. Die Rentenversicherung zieht daher diesen Betrag von der Witwenrente ab ( Stand: Juli 2020).

Gibt es Witwenrente nach kurzer Ehe?

Die Ehe oder eingetragene Partnerschaft muss mindestens ein Jahr bestanden haben ( § 46 Abs. 2a SGB VI). Diese Regel soll verhindern, dass ein Paar kurz vor dem Tod noch schnell heiratet, um dem anderen die Hinterbliebenenrente zu vermachen. Bei einem plötzlichen und unvorhersehbaren Tod kann allerdings auch bei kürzerer Ehedauer ein Anspruch bestehen. Es handelt sich dabei immer um eine Entscheidung im Einzelfall.

Hat die Ehe bis zum Tod des Versicherten kein Jahr angedauert, kann die Rentenversicherung trotzdem ausnahmsweise eine Hinterbliebenenrente zahlen, wenn besondere Umstände eine sogenannte Versorgungsehe widerlegen ( § 46 Abs. 2a SGB VI).

Gegen eine Versorgungsehe spricht etwa ein plötzlicher Tod nach einem Unfall. Auch wenn das Ehepaar noch kein Jahr verheiratet war, ist in dieser Konstellation nicht davon auszugehen, dass sie noch schnell geheiratet haben, damit der Partner finanziell durch die Rente des anderen abgesichert ist.

Im Gegensatz dazu hat der Hinterbliebene keinen Anspruch auf eine Witwenrente, wenn der Versicherte bei der Heirat kurz vor seinem Tod bereits von seiner lebensbedrohlichen Krankheit wusste ( Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 15. Dezember 2017, Az. L 5 R 51 / 17).

Was passiert mit der Witwenrente bei erneuter Heirat?

Bei einer erneuten Heirat würde eine Witwenrente oder Witwerrente entfallen. Deshalb sollten Sie es sich gut überlegen, ob Sie erneut heiraten, falls Sie bereits Leistungen von der Rentenversicherung bekommen. Allerdings: Bei Wiederheirat können Sie eine Abfindung auf die große Witwenrente oder Witwerrente beantragen. Sie erhalten dann zwei Jahresrenten berechnet anhand der Bezüge im vorangegangenen Jahr ( § 107 SGB VI). Die erhöhten Bezüge im Sterbevierteljahr berücksichtigt die Rentenversicherung bei der Abfindung allerdings nicht.

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