Witwenrente oder Witwerrente

Stellen Sie umgehend nach dem Tod ihres Partners einen Antrag auf Witwenrente oder Witwerrente. Der Tod des Partners ist nicht nur ein Schock, er bedeutet in der Regel auch finanzielle Einschnitte. War das Paar verheiratet  oder bestand eine eingetragene Lebenspartnerschaft, dann hat der Hinterbliebene Anspruch auf einen Teil der gesetzlichen Rente des anderen. Die Witwenrente… » weiterlesen: Witwenrente oder Witwerrente

Hinterbliebenenrente leitet sich aus Rentenansprüchen des Verstorbenen ab

Nur ein Quartal Zeit Die Witwenrente oder Witwerrente sind Teil der gesetzlichen Rente, die ein Versicherter in Anspruch nehmen kann. Wenn der verstorbene Ehegatte bei seinem Tod über 65 Jahre alt ist, wird die Witwenrente oder Witwerrente aus den bestehenden Rentenansprüchen der Bruttorente des Verstorbenen berechnet. Dies ist noch relativ einfach nachzuvollziehen. Wenn aber der… » weiterlesen: Hinterbliebenenrente leitet sich aus Rentenansprüchen des Verstorbenen ab