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Inhalt

1# Freitesten nicht gleich Genesen.

2# Notfalldaten auf der Gesundheitskarte speichern.

3# Neues Gesetz zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf.

4# Alle reden von Digitalisierung.

5# Vertauschung der Medikamente, hier Valsartan..

6# „Alt werden in Deutschland – Potenziale und Teilhabechancen“.

7# Pflegeheim-Entgelterhöhungen sind ohne Zustimmung der Betroffenen unwirksam

8# „Der Bewohnerbeirat“ zweite verbessserte Auflage  erschienen!   Sonderkonditionen bis 30.8.22

9.# 18.08.2022 Abgabefrist für die Wahl zur Seniorenvertretung Münster

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1# Freitesten nicht gleich Genesen

Wer nach einem positiven PCR-Test in die Quarantäne muss, sollte sich daranhalten. Das Ergebnis wird dem zuständigen Gesundheitsamt vom Labor direkt übermittelt. Sind die Symptome abgeklungen, kann die Quarantäne nach 10 Tagen aufgegeben werden. Ab dem 5. Tag kann eine Freitestung erfolgen. Die Viruslast muss unter 30 liegen. Ein Genesenen Status übermittelt das Gesundheitsamt nach 28 Tagen.

2# Notfalldaten auf der Gesundheitskarte speichern

Wichtige persönliche Informationen etwa zu Allergien, Vorerkrankungen oder Unverträglichkeiten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) können im Notfall therapieentscheidende Hinweise geben. Viele Versicherte wissen oft nicht davon, dass Notfalldaten auf der Karte gespeichert werden können.

3# Neues Gesetz zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Schon jetzt gibt es in Deutschland verschiedene Gesetze, um die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu ermöglichen und die Situation für Familien mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen zu verbessern: das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG).

Der neue Gesetzesentwurf enthält vor allem Regelungen, die diese bereits bestehenden Gesetze geringfügig anpassen. Außerdem sieht er eine Anpassung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vor, Arbeitgeber müssen künftig unabhängig von der Betriebsgröße die Ablehnung eines Antrags auf Arbeitszeitverringerung in der Elternzeit begründen. Die übrigen Erwartungen bleiben hinter den Möglichkeiten zurück.

4# Alle reden von Digitalisierung

  • Digitale Gesundheitsanwendungen

Digitale Gesundheitsanwendungen oder kurz „DiGA“ sind digitale Medizinprodukte mit gesundheitsbezogener Zweckbestimmung, zum Beispiel Gesundheits-Apps. Krankenkassen können die Kosten für den Einsatz von DiGA erstatten.

DiGA dienen unter anderem der Gesundheitsförderung und sollen bei der Erkennung, Überwachung, Behandlung von Krankheiten und Behinderung unterstützen.

  • Informationen zu DiGA

Das BfArM hat für Deutschland den gesetzlichen Auftrag, ein Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendungen zu führen. Das sogenannte DiGA-Verzeichnis hat alle (vorläufig) zugelassenen und verworfenen DiGA gelistet.

Digitale Pflegeanwendnungen?

Neben digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), die Ärztinnen und Ärzte Patienten seit 2020 verschreiben können, sind sogenannte Digitale Pflegeanwendungen oder kurz „DiPA“ in Planung.

Pflegebedürftige sollen DiPA auf mobilen Endgeräten oder als browserbasierte Webanwendung nutzen, um beispielsweise ihren Gesundheitszustand durch Übungen zu stabilisieren oder zu verbessern.

Unter dem Einfluss von Corona und den Abstandsregeln ist die Digitalisierung ist 2021 in den Arztpraxen größtenteils informativ auch unter dem Begriff eHealth angekommen. Die Unterscheidung von Datenerhebung, -übertragung und Nutzung ist eine Einheit geworden. Die Datensicherheit in der Arzt-Patienten Beziehung mit der informellen Selbstbestimmung des Patienten und die ärztliche Schweigepflicht wird selten diskutiert.

Am 19.12.2019 ist das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (DVG), §§ 33a und 139e SGB V, in Kraft getreten. Deutschland war 2018 mit der Digitalisierung auf dem vorletzten Platz in Europa. Doch solange die Ärzte selbst reserviert die Apps betrachten, werden sie diese selten als Hilfsmittel verschreiben.

5# Vertauschung der Medikamente, hier Valsartan

Umfüllen der Medikamente in Einrichtungen widerspricht Sicherheitsstandard und oft hausinternen Anweisungen.

BGH, Urteil vom 19.08.2020 – 1 StR 474/19   siehe auch unter Urteile 9.2  Dazu kommt ein Lieferengpass seit 16.07.2018  bis voraussichtlich 31.12.2022 bei Valsartan Dexcel 80 mg Filmtabletten.

6# „Alt werden in Deutschland – Potenziale und Teilhabechancen“

Mit dem Thema wird sich die Neunte Altersberichtskommission der Bundesregierung befassen,

https://www.stiftung-gesundheit.de/pdf/studien/aerzte-im-zukunftsmarkt-gesundheit_2020_2.pdf

7# Pflegeheim-Entgelterhöhungen sind ohne Zustimmung der Betroffenen unwirksam

Nach einem Urteil des Landgerichts Köln, vom 02.05.2022, sind Entgelterhöhungen im Pflegeheim nur dann wirksam, wenn die Bewohnerinnen und Bewohner der Erhöhung zugestimmt haben. Das wegweisende Verbraucherschutzurteil hat der BIVA-Pflegeschutzbund durch die Klage eines seiner Mitglieder erwirkt. In der Folge erhält die betroffene Bewohnerin die zu Unrecht eingezogenen Erhöhungsbeträge in Höhe von 20.739,87 € zurück. Das Urteil erging nicht gegen einen Privatinvestor; Beklagte ist das Seniorenzentrum Saaler Mühle in Bergisch Gladbach.  Zuvor muss der Bewohnerbeirat der Verhandlung durch Unterschrift zugestimmt haben.

8# „Der Bewohnerbeirat“ zweite verbessserte Auflage  erschienen!  

Sonderkonditionen bis 30.8.22

9.# 18.08.2022 Abgabefrist  für die Wahl zur Seniorenvertretung Münster

Am 29.09.2022 wird die neue Kommunale Seniorenvertretung gewählt. Bürger und Mitglieder in Arbeitskreisen, Begegnungsstätten, Organisationen etc. sind aufgerufen sich zu beteiligen. Die Wahl ist ein demokatisches Recht. Nutzen Sie die Möglichkeit die Seniorenbelange einzubringen. Bewerben Sie sich! Senioren, die keiner Initiative oder Organisation des „Runden Tisches“ angehören, können kandidieren, wenn sie die Voraussetzungen nach § 3 (1) Sätze 1-3 und (3) der Wahlordnung erfüllen und von 30 Bürgern aus Münster, die das 60. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Wahl vollendet haben, durch Unterschrift unterstützt werden. Rückfragen: Ingrid Dierkes Tel. 02 51/4 92-33 62  E-mail: seniorenvertretung(at)stadt-muenster.de

  • 2018 waren 70.813 Einwohner über 60 Jahre;
  • 2021 waren 75.089 Einwohner über 60 Jahre, dies ist eine Steigerung um 4.276 oder 6%.  In der Kommune Münster lebten 314.332 Ende 2021 Einwohner, damit waren 23,88 % über 60 Jahre.

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Die nächsten NEWS erscheinen am 9. September 2022.

Bitte beachten Sie die nebenstehenden Veranstaltungen, sie könnten interessant sein. Lernen Sie Gleichgesinnte kennen.

Die zweite verbesserter Auflage „Der Bewohnerbeirat“ ist erschienen. Zur Unterstützung  auch der An- und Zugehörigen von Heimbewohnern, Seniorenbeiräte, Betreuer. Nur wenn wir uns aktiv einbringen wird sich etwas in unserem Sinne ändern. Nutzen Sie Ihren Ärger positiv.

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