Ein NEUES JAHR ist angebrochen. Wir wünschen allen Lesern, mögen die Sorgen geringer werden. Unseren Vorsätze, weiterhin wöchentliche Informationen zu veröffentlichen, in der Hoffnung, die Anregungen finden Interesse, fordern zur Diskussion heraus.
# Kündigung per Internet
Seit Juli müssen Unternehmen auf ihren Websites einen Kündigungsbutton bereitstellen. Viele tricksen allerdings, um das Kündigen nach wie vor zu erschweren. Für Verbraucherinnen und Verbraucher muss das keine schlechte Nachricht sein.
Kündigungsbutton muss ohne weitere Abfragen, ähnlich wie bei einem Bestellvorgang, zu einer Eingabemaske führen.
Unternehmen sind bereits seit dem 1. Juli 2022 verpflichtet, auf ihrer Website einen gut sichtbaren Kündigungsbutton zu platzieren. So steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). „Die Vorgaben des Gesetzes sind sehr konkret“, so Dietlinde Bleh vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). „Es ist so, dass auf der Website eine sogenannte Kündigungsschaltfläche zu finden sein muss, und auf dieser Schaltfläche soll draufstehen ‚Verträge hier kündigen‘. Damit soll der Pfad der Kündigung eingeleitet werden.“
Deutschlandweit haben die Verbraucherzentralen 152 Unternehmen abgemahnt, etwa einen Anbieter von Telekommunikationsverträgen: Der hatte zwar einen Kündigungsbutton auf seiner Website platziert, sah dafür jedoch verpflichtend die Eingabe des Kundenkennworts vor. Diese Abfrage stellt laut Gericht (Az. 33 O 355/22) eine Hürde dar, die Menschen von ihrem Kündigungsvorhaben abhalten könnte.
Kein Kündigungsbutton, keine Kündigungsfrist
Wer per Mausklick kündigen möchte, muss trotzdem noch die Kündigungsfristen einhalten. „Wenn man keinen Zeitpunkt eingibt in die Eingabemaske, dann wirkt die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt“, so Bleh. Für kürzlich geschlossene Verträge gilt nach Ende der Laufzeit mittlerweile eine Kündigungsfrist von einem Monat. Wer schon länger in einem Vertrag steckt, muss drei Monate vor Laufzeitende kündigen, damit sich die Vertragslaufzeit nicht um ein weiteres Jahr verlängert.
Ob der eigene Vertrag online geschlossen wurde, ist unerheblich. Auch Herkunft und Standort des Unternehmens sind egal. Solange es eine Dienstleistung in Deutschland anbietet und der entsprechende Vertrag online über die Website geschlossen werden kann, muss das Unternehmen genauso einfach die Onlinekündigung ermöglichen.
# Krankenkassen werden teurer
Aus Spargründen werden Mitglieder bis Ende Juni 2023 nicht mehr per Brief über den höheren Beitrag informiert.
Der Wechsel der Krankenkassen ist vereinfacht. Theoretisch können Versicherte, ähnlich wie bei der Kfz-Versicherung, jedes Jahr zu einer günstigeren wechseln. Wer zum Beispiel zu Ende Januar kündigt, ist am 1. April in einer neuen Kasse. Erhöht die Krankenkasse den Zusatzbeitrag, besteht nach wie vor ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des Monats, in dem erstmals der höhere Beitrag verlangt wird. Der Zusatzbeitrag ist bei 54 Kassen gestiegen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag veränderte sich um 0,3 Prozentpunkte auf 1,6 Prozent. Die Stiftung Warentest ermittelte die Zusatzbeiträge der 96 Krankenkassen. 15 der insgesamt 71 für alle geöffneten Krankenkassen halten ihre Zusatzbeiträge stabil. Ein Vergleich lohnt sich.
# Ernährung bei Demenz
Wenn sich im fortgeschrittenen Alter geistige Einbußen bemerkbar machen, bleibt das nicht ohne Folgen für die Ernährung. Ein häufiges Frühsymptom einer Demenz ist ungewollter Gewichtsverlust. Jeder Demenzpatient entwickelt im Verlauf der Erkrankung Essprobleme. Pflegende benötigen viel Zeit, Geduld und Einfühlungsvermögen, um eine ausreichende Ernährung zu ermöglichen. Online Spezial als pdf
# Lebenswerte Städte und Gemeinden
In der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ engagieren sich bereits 376 Städte, Gemeinden und Landkreise für mehr Entscheidungsfreiheit bei der Anordnung von Tempolimit durch angepasste Geschwindigkeiten
# Es folgen die Beiträge:
Nachbarschaft als Generationenvertrag
Betreuungsrecht ab März 2023
Mit Bürgergenossenschaften die Lebensqualität vor Ort verbessern
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