Informationsportal zu Pflege- und Betreuungsangeboten

Die BIVA schafft Fakten.

Warten wir nicht auf das Gesetz und eine verzögerte halbherzige Umsetzung. Die BIVA legt mit der Datenbank der bundesweiten Einrichtungen und ambulanten Anbieter die Grundlagen. Bisher können nur Mitglieder die notwendigen Fakten der fehlenden Kräfte, Qualität etc. einstellen. Bürger sind gefordert. Handeln wir!

Die gewerblichen Anbieter halten Ihr Versprechen der Veröffentlichung der allgemeinen Daten nicht. Die Pflegekassen stehen abseits. Die Bundesregierung sieht den Handlungsbedarf.

Pflegebedürftige Personen, ihre Pflegepersonen, weitere Angehörige und vergleichbar Nahestehende sollen, nach offiziellen politischen Äußerungen, bei der Suche von Versorgungsangeboten besser unterstützt werden.

  • Einerseits fehlen die Angebote,
  • andererseits wissen die verantwortlichen Gremienvertreter, wenn die Leute gar nicht erst in ein Heim gehen, dann muss man auch weniger durch die Sozialhilfe entlasten.
  • Dazu kommt: Bisher wurde eine Mitteilung von freien Kapazitäten von den Pflegeeinrichtungen u.a. mit der Befürchtung abgelehnt, dass sich damit auch Erkenntnisse zur Auslastung von Pflegeeinrichtungen ableiten lassen.

Ins Gesetzgebungsverfahren ist eingebracht:

§ 7d SGB XI

Zur Unterstützung von pflegebedürftigen Personen, ihren Pflegepersonen, weiteren Angehörigen und vergleichbar Nahestehenden, Mitarbeitenden in Sozialdiensten in Krankenhäusern sowie in Beratungseinrichtungen bei der Information und Suche nach entsprechenden Angeboten sollen die Landesverbände der Pflegekassen ab dem 01.04.2024 für ihr jeweiliges Land ein internetbasiertes Informationsportal schaffen. Neben allgemeinen Informationen zur Pflegeversicherung sollen Informationen zu frei verfügbaren Angeboten von ambulanten Pflegeeinrichtungen wochenaktuell und von stationären Pflegeeinrichtungen tagesaktuell, Informationen über die Pflegeberatung und Pflegekurse sowie über Entlastungs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung gestellt werde. Sie lesen richtig: „sollen“, keine Zeitvorgabe.

Was bringt der freie Pflegeplatz,

wenn die Atmosphäre im Haus, die Qualität nicht stimmt, der Bewohner sich abgeschoben fühlt, die gewählten Bewohnervertreter gegängelt werden.  

Im heutigen „Leistungs-Dschungel“ stehen Abrechnungsfragen im Mittelpunkt, nicht die Bedarfe der Pflegebedürftigen und ihrer pflegenden Angehörigen. Die Pflegeversicherungsreform, die einen Ausbau weiterer Informations- und Beratungsstrukturen (wie u.a. nach § 108 Absatz 1 Satz 1 SGB XI) regelt, will keine Qualität, keine Verbesserung, sondern die Zementierung des Systems.

Nicht bis zum Belegungsstopp wegen fehlenden Mitarbeiter abwarten. 

Pflegeeinrichtungsbetreiber müssen dazu verpflichtet werden, ihre tatsächliche Personalausstattung im Verhältnis zu den vorgegebenen Richtwerten zu veröffentlichen. Der betroffene Heimbewohner hat als zahlender Vertragspartner ein Anrecht darauf, Kenntnis zu erlangen, ob das von ihm mitfinanzierte Personal wirklich vorgehalten und im Einsatz ist.

– Doch welcher Bewohner weiß, dass der alle zwei Jahre zu wählende Heim(bei)rat formal seine Unterschrift zur Erhöhung gegeben haben muss –  Siehe unsere nebenstehende Hilfe.

Schon in der Vergangenheit konnten Pflegeunternehmen durch Unterschreiten der ausgehandelten Personalrichtwerte Gewinne auf Kosten der Pflegebedürftigen machen. Die Personalausstattung ist der wichtige Faktor für die Pflegequalität von Langzeitpflegeeinrichtungen. Ein Ausweichen auf Wohngemeinschaften mit drei und mehr Verträgen darf sich nicht lohnen, es müssen die gleichen Bedingungen wie in der stationären Pflege gelten. Minderleistungen müssen zurückerstattet werden.

Es gibt mehr als 25.000 stationäre Einrichtungen (Pflegeheime) und ambulante Pflegedienste in Deutschland. Auf der Homepage der BIVA finden Sie einen Anbieter in Ihrer Nähe, indem Sie entweder in Ihrem Ort oder nach dem Namen suchen. Sie können auch beides verbinden oder sich durch die interaktive Karte klicken. Dazu gibt es viele Verbraucherinfos durch den BIVA-Pflegeschutzbund.

Die Datenbank gewinnt mit den Bewertungen für die Einrichtungen und Dienste. BIVA-Mitglieder können Bewertungen einstellen.

Die BIVA hat als eine der wenigen Betroffenenverbände eine Stellungnahme zum geplanten Pflegeunterstützungs und -entlastungsgesetz (PUEG) abgegeben. Das Gesetz verdient den Namen aus Sicht der Pflegeversicherung, der Abgeordneten, der Betreiber, nicht aus Sicht der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, diese sollen 6,6 Mrd. € mehr aufbringen. Eine Qualitätsverbesserung in der Pflege ist nicht ersichtlich.

Handeln wir als betroffene Angehörigen!

Mit Qualität und Atmosphäre wird die Würde des Einzelnen geachtet.  Nach dem Bundestag, hat der Bundesrat die nächste Entscheidung zu treffen. Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten, kontaktieren Sie Abgeordnete des Bundes und der Länder. Die 6,6 Mrd. € Mehreinnahmen müssen zur Verbesserung in die Häuslichkeit fließen, nicht weiter in die Digitalisierung der Einrichtungen mit jährlich 100 Millionen € oder in die Verbände. 

Wir bleiben am Ball und berichten über das PUEG. Die notwendige Reform ist nicht zu erkennen. Über 60 Mrd. € im Jahr können effektiver in der Pflege eingesetzt werden.

Die Niederländer handeln effektiver, menschlicher!

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Mit diesem Beitrag hoffen wir grundlegende Informationen zum Verständnis und einer notwendigen Diskussion geliefert zu haben. Sich ärgern bringt keine Änderung. Angst ist ein schlechter Ratgeber. Missstände müssen benannt und aufgedeckt werden. Verbraucherschutz fällt nicht vom Himmel, wir müssen aktiv werden.

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