Europawahl 9. Juni 2024 |
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# Angebotskarte Einsamkeitsprojekte # Beratung bei Pflegegeldbezug per Video # Broschüre Patientenverfürung # Digitalcheck # Emder Pflegegenossenschaft für Ostfriesland eG # IGeLn beliebter? # Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) #Pflegekonferenzen in Baden-Württemberg # Reha: Pflegende Angehörige haben Anspruch auf Auszeit # Rentenaufstockung für pflegende Rentner – Flexirente- verbessert
Angebotskarte Einsamkeitsprojekte
Es gibt eine Vielfalt von Möglichkeiten ins Gespräch und in Gemeinschaft zu kommen. Schauen Sie, welche Angebote es in Ihrer Region gibt. Um die Karte zu aktivieren, klicken Sie bitte auf „Ich stimme zu“.
Beratung bei Pflegegeldbezug per Video
Beratung ist für alle Pflegegeldbezieher zwei bis vier Mal pro Jahr verpflichtend und an Fristen gebunden.
– Private Kassen gegen Begutachtung durch Pflegefachkräfte
Im Rahmen des Pflegekompetenzgesetzes plant der Bundesgesundheitsminister, dass Pflegeheime und Pflegedienste die Begutachtung und Einstufung von Pflegebedürftigen übernehmen. Es besteht die Gefahr von „Selbstbedienung“, weil Pflegedienste Interesse an möglichst hohen Leistungen hätten, befürchten die privaten Kassen. Außerdem sieht Vieweg Gewissenskonflikte und zeitliche Belastung bei den Pflegekräften. Sehen Sie es ähnlich, eine andere Möglichkeit.
– Private Kassen bieten Begutachtung an.
Pflegebedürftige und die Angehörigen können weiter nach§ 37 Absatz 3 Satz 4 des Elften Buches des Sozialgesetzbuch (SGB XI) wählen, ob sie die Durchführung als Hausbesuch oder per Videogespräch wünschen und so je nach Pflegegrad bis zu vier Mal jährlich regional sowie logistisch und terminlich deutlich flexibler agieren. Insbesondere vor dem Hintergrund der stetig steigendenden Anzahl Pflegebedürftiger werden so wertvolle Ressourcen in der Pflege geschont und Angehörige entlastet. Das Videogespräch punktet vor allem durch Flexibilität, Ortsunabhängigkeit sowie den visuellen Kontakt und ergänzt so Beratungstelefonate oder Hausbesuche in der Pflegeberatung.
Alle die über ein Smartphone, ein Tablet oder einen Computer mit Kamera und Mikrofon verfügen, können die Videoberatung in Anspruch nehmen. Ein Beispiel für telefonische, direkte und Videoberatung:
Ablauf einer Beratung
Patientenverfügung
Wie sichere ich meine Selbstbestimmung in gesundheitlichen Angelegenheiten? Siehe auch HIER
Digitalcheck
Die Welt um uns herum wird immer digitaler. Auch um Sie?
Ein einfach zugänglicher und kostenloser Selbsttest hilft dabei, eigenes Wissen rund um digitale Medien zu verorten und passende Weiterbildungen on- und offline zu finden.
Emder Pflegegenossenschaft für Ostfriesland eG
In Emden hat sich eine preisgekrönte Genossenschaft gegründet. Die Mitglieder fürchten einen Kollaps in der Pflege. Für ihre Systemkritik bekamen die Genossenschaftsvertreter im Gesundheitsausschuss scharfen Gegenwind von betroffenen Interessenvertretern Diakonie und Privaten Anbietern. Der Seniorenbeirat war anscheinend nicht involviert. Der Rat lehnte einen Beitritt mehrheitlich mit den Stimmen der CDU/SPD/FDP ab. Der Genossenschaftsgedanken hat verschiedene Facetten und Möglichkeiten. Warum nicht die ehrenamtliche Zeit in eine Zeitgenossenschaft einbringen? Siehe auch >>HIER<<
IGeLn beliebter?
Patientenbeauftragter der Bundesregierung fordert Verbot!
IGeL gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen und müssen deshalb von den Patienten selbst mit rund einer Milliarde €uro bezahlt werden. Die Frage drängt sich auf, ob und wie faires IGeLn überhaupt nützlich und möglich ist. Laut IGeL-Monitor sind die IGeL medizinisch oft unnütz. Nur 2 von den 57 vom Monitor geprüften IGeL schneiden tendenziell positiv ab: die Akupunktur bei Migränekopfschmerzen und die Lichttherapie bei der saisonalen Depression.
Kann der Patient frei bestimmen, welche ärztliche Leistung er gerne hätte?
Der Weg der Fairness wird dort verlassen, wo Patienten nur dann vermutlich einen Termin bekommen, wenn sie eine IGeL kaufen, oder wenn sie zu wenig Bedenkzeit bekommen oder nicht ausreichend über Schaden und Nutzen der Leistung aufgeklärt werden. Weiter siehe >>HIER<<
Die Novelle des Patientenrechtegesetzes ist überfällig.
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
Der Verband der Privaten Krankenversicherung fordert mehr Mitsprache beim Gesetz.
Der Sozialverband VdK warnt angesichts der geplanten Reform vor zu hohen Belastungen für gesetzlich Versicherte. Es sei nicht nachvollziehbar, dass gesetzlich Versicherte 25 Mrd. Euro für die Reform aufbringen sollten, Privatversicherte aber keinen Beitrag leisten müssten. Der VdK fordert, die Transformation aus Steuermitteln zu finanzieren.
Pflegekonferenzen
können einen entscheidenden Beitrag zu einer passgenauen, nachhaltigen Pflegeinfrastruktur leisten. Die pflegerische Versorgung der Bevölkerung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bei der leistungsfähige, quartiersnahe und aufeinander abgestimmte Versorgungsstrukturen eine entscheidende Rolle spielen. Mit 2,5 Millionen Euro will Baden-Württemberg kommunale Pflegekonferenzen fördern.
Reha: Pflegende Angehörige haben Anspruch auf Auszeit
Angehörige zu pflegen, kostet viel Kraft. Pflegende kommen oft selbst an ihre Grenzen. Wer pflegt, sollte selbst fit sein. Es gibt verschiedene Reha-Modelle. Bei gesetzlich Versicherten erfolgt die Antragstellung in der Regel über den Hausarzt.
Wichtig: Die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme muss gut begründet werden. Pflegende können alle vier Jahre eine Reha beantragen. Liegt eine besondere Belastung vor, beispielsweise wenn rund um die Uhr eine schwerstbehinderte Person versorgt wird, sind Ausnahmen möglich. Näheres >>HIER<< Zum 1. Juli 2024 tritt Regelung in Kraft, die die Mitaufnahme der oder des pflegebedürftigen Angehörigen erleichtern soll.
Rentenaufstockung für pflegende Rentner – Flexirente- verbessert
Nach Rentenbeginn zusätzliche Anwartschaften (Rentenpunkte) erwerben. Damit die Pflegeversicherung für Sie Rentenbeiträge bezahlt, müssen Sie von der Vollrente in einen Teilrentenbezug wechseln. Das heißt, Sie dürfen nicht mehr 100 % Ihrer seitherigen Rente beziehen. Keine Angst. Sie müssen nicht auf die volle Rente verzichten. Es reicht der Verzicht von 0,01 % der Vollrente, um die Pflegekasse zu bewegen, Beiträge für Sie in die Rentenversicherung einzuzahlen. Die Mehr-Rente, die Sie durch die Umwandlung Ihrer Rente in eine flexible Teilrente erhalten können, liegt je nach Pflegegrad bei ca. 6 bis 34 Euro pro Monat.
Um die Rentenbeitragszahlungen zu erhalten, müssen Sie
- mindestens 10 Stunden verteilt auf zwei Tage in der Woche pflegen.
- Sie pflegen nicht erwerbsmäßig.
- Außerdem muss ein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegen.
1. Stellen Sie bei Ihrer Rentenversicherung einen Antrag auf Teilrente.
2. Den vorliegenden Bescheid der Rentenversicherung schicken Sie in Kopie Ihrer Pflegeversicherung.
Wenn Sie in die flexible Teilrente gewechselt haben, erhalten Sie zum 1. Juli des Folgejahres (§ 66 Absatz 3a SGB VI) die erhöhte Rente. Der Zuschlag durch die Rentenversicherung muss zusätzlich hinzugerechnet werden (§ 77 Absatz 2 Satz 4 SGB VI).
Wichtig: Prüfen Sie regelmäßig Ihren Rentenbescheid, ob die Pflegekasse die Rentenbeiträge für Sie bezahlt hat.
Der nächste Beitrag:
- 07.06. Patientenrechte
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