Entlassung aus dem Krankenhaus mit Methode

Blutige Entlassung steht unter der Verantwortung des Krankenhauses Das Erwachen über die fehlende, aber notwendige Hilfe  kommt oft erst in der Häuslichkeit. Hier sind die Krankenhäuser in der Verantwortung. Seit Oktober 2017 müssen sie nach § 39 Abs. 1a S. 9 SGB V, ein verbindliches Entlassmanagement einhalten. Sie sind verpflichtet, für Patienten nach voll- oder… » weiterlesen: Entlassung aus dem Krankenhaus mit Methode

Patientenbeauftrager der Bundesregierung

Stefan Schwartze zum neuen Patientenbeauftragten der Bundesregierung ernannt Wenn Sie nicht genau wissen, was Ihnen zusteht oder welche Rechte und Pflichten Sie in unserem Gesundheitssystem haben, hilft es, sich beraten zu lassen. Es gibt verschiedene Beratungsangebote, an die  Sie sich telefonisch, schriftlich oder per E-Mail wenden können. Hier finden Sie einige der wichtigsten Angebote.   Erste Anlaufstellen