Werden die Heimentgelte ordnungsgemäß verwandt? Die Solidargemeinschaft muss gewollt für Misswirtschaft durch ungewollte Kontrolle haften? Wie lange noch?
Heimbetreiber vereinbaren „Wunschentgelte“ für Pflege, Unterkunft und Verpflegung. Daneben erhalten sie eine Investitionsumlage. Gleichwertige Immobilien sollen gewährleistet werden. Die zusätzlichen Investitionsgelder werden als Prozentzulage oder Pauschsatz je nach Bundesland gewährt.
Wie wird die Investitionsumlage verwandt?
Diese „Umlage“ wird als Verwaltungsakt vom jeweiligen Land anerkannt. Dient zum Erhalt der notwendigen Refinanzierung der Gebäudeinvestitionskosten. Eigentümer erhalten die üblichen Abschreibungen (Afa) für Gebäude und Inventar, die Darlehenszinsen und zusätzliche Mittel zur notwendigen Erhaltung für Inventar und Gebäude, in NRW rund 20 € pro qm oder 307 € pro Platz in Niedersachsen.
In Nordrhein-Westfalen (NRW) wird seit 2017 zusätzlich die Refinanzierung des „Mietmodels“ für angebliche Kosten der Immobilie zugelassen.
Dieses Vorgehen soll gewährleisten, dass die Einrichtung auf dem neuesten Stand mit Eigenmitteln gehalten werden können. Diesem Wunsch wird selten von den Trägern nachgekommen und zeigt sich krass bei Insolvenzen von Einrichtungen und fehlenden Eigenmitteln, aber auch wenn bei „sogenannten“ Ersatzneubauten keine ersparten Eigenmittel eingebracht werden und die Investitionskosten sich auf einen reinen Neubau belaufen. Wer die Frage stellt, wo ist das Geld geblieben, wird ausgelacht.
Investitionsumlagen von 300-800 € pro Monat.
Die Darlehenszinsen sind nachweisebare direkte Kosten und sollen durch anteilige Investitionserlöse ausgeglichen werden. Im sogenannten „Mietmodel“ werden die echten Kosten für den Bau und die Zinslast verschwiegen, in NRW in einem Rahmen anerkannt. Wird dann seitens des Trägers noch auf den Verwaltungsakt verzichtet, damit außergewöhnliche Mieten erzielt werden, so entfällt für den Bewohner das Recht auf ein etwaiges Pflegewohngeld. Die Sozialämter zahlen die Forderungen!
Pflegeeinrichtungen sind liquide!
In den anerkannten Investitionskosten sind 2-4 % für die Gebäudeabschreibung und rund 10% Einnahmen für das Inventar enthalten und dazu kommen für zusätzliche Instandhaltungskosten rund 20,00 € pro qm in Nordrhein-Westfalen. Solange keine entsprechenden Investitionen getätigt werden, ist dies, bei ordentlicher kaufmännischer Leitung, eine außerordentliche Liquidität zur Sicherung der Einrichtung und zeigt sich in der Bilanz.
Die Einzelbilanz der Einrichtung bringt Klarheit.
Die Jahresbilanz zeigt die Lage des Unternehmens auf und ist ein guter Indikator, um Insolvenzen rechtzeitig zu erkennen. Bei fehlenden Investitionen müssen für die vereinnahmten „Investitionsgelder“ Rückstellungen gebildet werden, um später die Substanz verbessern zu können. Diese notwendige Korrektur wird vermieden, wenn anderweitige Kosten, wie überhöhte Geschäftsführergehälter oder Quersubventionen verschleiert werden. Damit außenstehende Marktteilnehmer keinen Einblick erhalten, werden Konzerne geschmiedet und die Einzelbilanzen gehen in der Konzernbilanz auf. Aufsichtsräte kommen ihren Aufgaben selten nach.
Es gibt keinen Markt im Pflege-, Gesundheitsbereich. Die Solidargemeinschaft muss für Misswirtschaft haften, solange das Konzernprivileg für Gesundheitskonzerne gilt.
Damit öffentliche Gelder nicht weiter unkontrolliert ausgegeben werden, müssen die Konzernregelungen nach §§ 291ff. HGB entfallen, Einzel-Bilanzen von Gesundheitseinrichtungen sind offen zu legen. Siehe auch:
Leistungsgerechte Vergütung – transparente Kosten
Wer nicht lautstark klagt, verliert!
Der Bundesgesetzgeber ist im Rahmen der Reform gefordert, die Änderungen im HGB zu vollziehen, will er sich nicht länger dem Vorwurf aussetzen, bei über 5 Millionen Pflegebedürftige in der Häuslichkeit wird eingespart, um den Trägern weiterhin 48% der Erlöse der sozialen Pflegekassen zu gewährleisten.
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Für mich ist der Text an einigen Stellen nicht ganz klar. Deshelb füge ich meine Fragen in GROSSBUVHSTABEN direkt in den Text… Viele Grüße, Lothar Binding
Danke für die Fragen der AG60+ Die Antworten füge ich gekennzeichnet ein.
Werden die Heimentgelte ordnungsgemäß verwandt? Die Solidargemeinschaft muss gewollt IST DAS IRONIE ? für Misswirtschaft durch ungewollte Kontrolle haften? Wie lange noch?
• KEINE Ironie; Die gesetzliche Kontrollinstanz der Heimbeirat hat nach § 85 Abs.3 S.2 SGB XI ein originäres Recht, welches trotz BSG-Urteil vom26.9.2019 Az.: B3P1/18R nicht eingehalten wird. Die Pflegekassen verhandeln seit 1995 auf Treu- und Glauben die neuen Heimentgelte. Prüfmöglichkeiten bestehen nicht; durch die gewährte Konzernregelung gehen die Bilanzen der Einrichtungen unter.
Heimbetreiber vereinbaren „Wunschentgelte“ MIT WEM ?
• Die Arbeitsgemeinschaft der Landespflegekassen vereinbaren für Pflege, Unterkunft und Verpflegung. Aufgrund plausibler Darstellung seit 1995. Die Heimvergleiche nach § 92a SGB XI hat einen Placeboeffekt.
für Pflege, Unterkunft und Verpflegung. Daneben erhalten sie eine Investitionsumlage VON WEM ?
• Die Investitionsumlage zahlt jeder Heimbewohner pflegetäglich, normalerweise auf der Grundlage des Verwaltungsaktes der jeweiligen Landesbehörde.
Gleichwertige Immobilien ALLE HÄUSER DEN GLEICHEN WERT ? sollen gewährleistet werden. Die zusätzlichen Investitionsgelder werden als Prozentzulage PROZENT WOVON ? oder Pauschsatz je nach Bundesland gewährt.
• Die Investitionskostenbescheide als verbindliche Grundlage zur pflegetäglichen Berechnung für den Bewohner werden durch die Landesbehörde festgesetzt. Die unterschiedlich festgelegten Durchschnitts-Werte für 2017 nach Land und Träger zeigen. Auszug, 2. Auflage Seite 137 „Der Bewohnerbeirat“
Wie wird die Investitionsumlage verwandt?
Diese „Umlage“ wird als Verwaltungsakt „UMLAGE ALS VERWAKLTZUNGSAKT“ – WAS BEDEUTET DAS ? vom jeweiligen Land anerkannt. Dient zum Erhalt der notwendigen Refinanzierung ALSO DAS LAND BEZAHLT DIE INVESTITION
NEIN • Das Land vergibt teilweise Darlehen, die zurückgezahlt werden. Das SGB XI wurde in die Welt gesetzt in der Hoffnung, dass durch den Zugang der Privatinvestoren zum Markt die notwendigen Einrichtungn durch „Privatmittel“ erstellt werden, damit 30% der Pflegebedürftigen einen Einrichtungsplatz erhalten. Zahlungsverpflichteter war und ist der Bewohner als Mieter.
der Gebäudeinvestitionskosten. Eigentümer erhalten die üblichen Abschreibungen (Afa) für Gebäude und Inventar, die Darlehenszinsen und zusätzliche Mittel zur notwendigen Erhaltung für Inventar und Gebäude, in NRW rund 20 € pro qm oder 307 € pro Platz in Niedersachsen.
In Nordrhein-Westfalen (NRW) wird seit 2017 zusätzlich die Refinanzierung des „Mietmodels“ für angebliche Kosten der Immobilie zugelassen. FÜR „ANGEBLICHE KOSTEN“ ZUGELASSEN ? SAGT DIE RECHNUNGSPRÜFUNG DAZU NICHTS?
NEIN • Die Rechnungshöfe sind nicht für die Kontrolle des „freien Marktes“ zuständig, Urton Ministerpräsident Wüst.
Dieses Vorgehen MIT DEN „ANGEBLICHE KOSTEN“? soll gewährleisten, dass die Einrichtung auf dem neuesten Stand mit Eigenmitteln WAS IST „neuesten Stand mit Eigenmitteln“? gehalten werden können. Diesem Wunsch wird selten von den Trägern nachgekommen und zeigt sich krass bei Insolvenzen ALSO EK WIRD NEGATIV? von Einrichtungen und fehlenden Eigenmitteln, aber auch wenn bei „sogenannten“ Ersatzneubauten keine ersparten Eigenmittel OBWOL ABSCHREIBUNG; ZINSEN ETC ERSTATTET WURDEN? WAS SAGT DIE RECHNUNGSPRÜFUNG ? eingebracht werden und die Investitionskosten sich auf einen reinen Neubau belaufen. ERSATZNEUBAU IST VERSCHIEDEN VON „reinen Neubau“ ? Wer die Frage stellt, wo ist das Geld geblieben, wird ausgelacht. DANN NOCHMNAL FRAGEN ! WER FRAGT IST STARK.
Investitionsumlagen von 300-800 € pro Monat. ZAHLT WER AN WEN?
• Dies ist die Spannbreite der monatlichen Zahlungen der Bewohner. In der zweiten Auflage „Der Bewohnerbeirat“ sind auf Seite 154 die Investitionskosten der Einrichtungen im Kreis Altenkirchen von 2019 aufgeführt. Der Durschnitt lag bei monatlich 451,98 €. Die geringste Anteil war 213,95 € der Maximalwert lag bei 675,32 €. Dabei ist festzuhalten, dass die Werte in NRW immer höher waren.
Die Darlehenszinsen sind nachweisebare direkte Kosten und sollen durch anteilige Investitionserlöse WAS SIND ANTEILIGE INVESTITIONSERLÖSE ? ausgeglichen werden. Im sogenannten „Mietmodel“ werden die echten Kosten für den Bau und die Zinslast verschwiegen ABER BEIDES IST DOCH EINFACH ZU SEHEN – ODER? , in NRW in einem Rahmen anerkannt. Wird dann seitens des Trägers noch auf den Verwaltungsakt verzichtet, damit WIE GEHT DAS? außergewöhnliche Mieten erzielt werden, so entfällt für den Bewohner das Recht WIESO ENTFÄLLT DAS RECHT ? auf ein etwaiges Pflegewohngeld.
• Pflegewohngeld wird in NRW nur an Landeskinder und nur gewährt, wenn ein gültiger Investitionskostenbescheid des Landes gegeben ist.
Die Sozialämter zahlen die Forderungen! OHNE PRÜFUNG ? Nachweis kann erbracht werden. Sozialhilfe ist nachrangig des Pflegewohngeldes.
Pflegeeinrichtungen sind liquide!
In den anerkannten Investitionskosten sind 2-4 % für die Gebäudeabschreibung und rund 10% Einnahmen für das Inventar enthalten und dazu kommen für zusätzliche Instandhaltungskosten rund 20,00 € pro qm in Nordrhein-Westfalen. Solange keine entsprechenden Investitionen getätigt werden, ist dies, bei ordentlicher kaufmännischer Leitung, eine außerordentliche Liquidität zur Sicherung der Einrichtung und zeigt sich in der Bilanz. ALSO DIE GIBT ES?
Die Einzelbilanz der Einrichtung bringt Klarheit.
Die Jahresbilanz zeigt die Lage des Unternehmens auf und ist ein guter Indikator, um Insolvenzen rechtzeitig zu erkennen. Bei fehlenden Investitionen müssen für die vereinnahmten „Investitionsgelder“ Rückstellungen gebildet werden, um später die Substanz verbessern zu können. Diese notwendige Korrektur WAS MEINT KORREKTUR ? KEINE RÜCKSTELLUNGEN? WER IST DIE PRÜFINSTANZ ? wird vermieden, wenn anderweitige Kosten, wie überhöhte Geschäftsführergehälter oder Quersubventionen verschleiert WIEDER DIE FRAGE NACH DER PRÜFINSTANZ ?werden. Damit außenstehende Marktteilnehmer keinen Einblick erhalten, werden Konzerne geschmiedet und die Einzelbilanzen gehen in der Konzernbilanz auf. Aufsichtsräte kommen ihren Aufgaben selten nach.
Es gibt keinen Markt im Pflege-, Gesundheitsbereich. Die Solidargemeinschaft muss für Misswirtschaft haften, solange das Konzernprivileg DU MEINST „die rechtliche Ausnahme, die es verbundenen Unternehmen (Konzern) ermöglicht, Personal untereinander auszutauschen, ohne die Regeln des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) erfüllen zu müssen“ ? für Gesundheitskonzerne gilt.
Dies ist nicht mein Ansatz. Wie im Bankenbereich müssen auch die Bilanzen der Einzeleinrichtungen für jedermann/frau einsichtig sein, damit auch den Pflegekassen und Sozialbehörden. Wie sich die Investoren im Gesundheitsbereich organisieren und optimal aufstellen ist eine Sache, doch wenn öffentliche Mittel und Mittel der Arbeitnehmer aufgrund von Vereinbarungen zu Lasten der Versicherten verbindlich werden, muss nicht nur den Vereinbarungspartnern auch den Betroffenen die Möglichkeit der Transparenz gegeben werden. Demokratie lebt von Vertrauen und nicht Herrschaft.
Damit öffentliche Gelder nicht weiter unkontrolliert ausgegeben werden, müssen die Konzernregelungen nach §§ 291ff. HGB entfallen, DU MEINST „DIE Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichts.“ ? Einzel-Bilanzen von Gesundheitseinrichtungen sind offen zu legen. Siehe auch:
Leistungsgerechte Vergütung – transparente Kosten
Wer nicht lautstark klagt, verliert!
Der Bundesgesetzgeber ist im Rahmen der Reform gefordert, die Änderungen im HGB zu vollziehen, will er sich nicht länger dem Vorwurf aussetzen, bei über 5 Millionen Pflegebedürftige in der Häuslichkeit wird eingespart, um den Trägern weiterhin 48% der Erlöse der sozialen Pflegekassen zu gewährleisten.
Wer sich mit der Materie weiter beschäftigen will, erhält auf Anfrage kostenlos unser 180seitiges Buch „Der Bewohnerbeirat“ als pdf.