Wer vorsorgt, entlastet seine Angehörigen – und stellt sicher, dass die eigenen Wünsche später zählen.
Der weitverzweigte digitale Nachlass darf nicht vergessen werden.
Das Recht auf digitale Daten zuzugreifen, wird, wie andere Rechte, nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, §§1922 ff BGB, vererbt. Bereits im Januar 2019 haben wir einen Beitrag „Digitales Erbe“ veröffentlicht. Der Link zu Broschüre des Bundesministerium geht heute in die Irre. Die Originalstudie mit 387 Seiten aus dem Jahre 2019 ist aussagekräftig. Die private Nutzung digitaler Medien sind von geschäftlicher und deren Vereinbarungen zu unterscheiden. Eine private Vorsorge durch die Nutzer führt durch die uneinheitliche Praxis der Dienstanbieter zu Rechtsunsicherheiten. Um so wichtiger ist die rechtzeitig Vorsorge zu Lebzeiten, solange der eigene Wille noch klar formuliert werden kann.
Aktive Vorsorge
Der digitale Nachlass umfasst Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit digitalen Diensten und Daten, z.B.:
Soziale Netzwerke und Chat-Dienste
Portale zur Online-Kommunikation, z.B. E-Mail und andere Postfächer
Online erworbene Güter, z.B. Softwarelizenzen, Musik, Filme
Online-Banking und andere Bezahlsysteme
Daten, die online oder offline gespeichert sind, z.B. Fotos, Texte, Filme usw. in einer Cloud, auf einem Computer oder auf einem Smartphone, auch wenn diese passwortgeschützt abgelegt wurden
Webseiten, Online-Shops, Blogs
Zum digitalen Nachlass gehören alle elektronischen Daten, Online-Konten und vertraglichen Zugänge einer Person.
Bestimme möglichst genau, was mit den Daten und Konten passieren soll.
Kündigen, Löschen, Aufbewahren oder
Bevor die nähere Bestimmung möglich ist, können durch die AGBś Hürden bestehen. Der Anbieter verlangt z.B. das der Erbe ebenfalls Nutzer sein muss. Besser ist, den Nachlasskontakt im Nutzeraccount zu hinterlegen.
Google bietet den sogenannten Kontoinaktivitätsmanager an. Mit diesem Tool können Anwender bestimmen, nach welchem Zeitraum der Inaktivität das Konto als verwaist gilt und welche Vertrauenspersonen in diesem Fall benachrichtigt oder mit Zugriffsberechtigungen ausgestattet werden sollen.
Ähnliche Funktionen finden sich bei Facebook. Das soziale Netzwerk ermöglicht es, Profile in einen sogenannten Gedenkzustand zu versetzen.
Xing regelt in den AGB die Wahlmöglichkeit zwischen der Einsichtnahme der Erben in die Profildaten des Erblassers einerseits und dem Löschen der Profildaten andererseits.
Zum Schluss
Nur wenige Menschen wissen, dass und wie sie über ihren digitalen Nachlass verfügen können.
Bereits im Jahr 2018 traf der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 12.07.2018 – III ZR 183/17, eine richtungsweisende Entscheidung zum digitalen Erbe. In seinem Urteil legte das Gericht fest, dass digitale Inhalte rechtlich dem analogen Nachlass, wie etwa Briefen oder Tagebüchern, gleichgestellt sind. Damit ging die Verfügungsgewalt über soziale Profile und digitale Konten grundsätzlich auf die Erben über.
Trotz dieser rechtlichen Klarstellung empfehlen Verbraucherschützer eine aktive Vorsorge, eine Vollmacht zu verfassen, die explizit über den Tod hinaus Gültigkeit besitzt. So wird die Handlungsfähigkeit für die Hinterbliebenen gewährleistet. Verwenden Sie einen Passwort-Managern, z.B. Keepass. So entfällt das laufende Pflegen, das Anlegen einer verschlüsselten oder sicher verwahrten Passwortliste. Diese Hilfsmittel ermöglichen es den Erben, sich ohne langwierige Anfragen bei den verschiedenen Plattformbetreibern, einen Überblick über die bestehenden Konten zu verschaffen.
Wer seinen digitalen Nachlass regelt, darf auch die klassischen Dokumente nicht vergessen, damit Angehörige im Ernstfall rechtssicher handeln können.
Hilfreich
Koreng / Lachenmann, Formularhandbuch Datenschutzrecht, 4. Auflage, 2025, Buch inkl. Online-Nutzung, Formularbuch, 978-3-406-81141-8
