Stärkung der Patientenrechte

Behandlungsfehler schädigen Patienten und verursachen Milliardenschäden

Eine im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerte Offenlegungspflicht und Beweislastumkehr stärkt die Patientenrechte und schafft Anreize zur Fehlervermeidung, lindert Schmerzen.

Falsche Medikamente, zu spät erkannte Krebserkrankungen, verwechselte Körperteile oder im Körper vergessenes OP-Material: Die allermeisten dieser Fälle werden „nicht erkannt, gemeldet oder untersucht“. Allein im stationären Sektor könnten laut Studien jährlich 350.000 bis 700.000 Patienten betroffen sein.

2025 prüfte der Medizinische Dienst (MD) Bund 11.735 Verdachtsfälle. Bei 2.700 Fällen – rund 23 Prozent – stellte er einen ursächlich durch einen Behandlungsfehler bedingten Schaden fest; 97 Patienten starben in der Folge. Laut MD-Statistik sind Frauen etwas häufiger betroffen als Männer. Bei einem Drittel der festgestellten Behandlungsfehler blieb ein dauerhafter Schaden zurück, bei zwei Dritteln war der Schaden vorübergehend. Von den Verdachtsfällen entfielen 7.633 auf den stationären und 4.073 auf den ambulanten Sektor.

Die Zahlen sind nicht repräsentativ und lassen keine Trendaussagen zu. Nach Schätzungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) aus dem Jahr 2022 dürften in hochentwickelten Ländern etwa 12,6 Prozent der Gesundheitsausgaben auf unsichere Versorgung oder vermeidbare Schadensereignisse entfallen. Für Deutschland entspricht dies einer Schadenssumme von rund 31 Milliarden Euro. Ein großes Volumen zur Beitragsminderung.

Heute werden betroffene Patienten in der Regel nur dann über einen Fehler informiert, wenn sie gezielt danach fragen; die Beweislast liegt überwiegend bei den Betroffenen.

Behandlungsfehler sind für medizinische Laien meist gar nicht zu erkennen. Die Vorstandsvorsitzende der AOK, der größten Krankenkasse, spricht sich dafür aus,

  • einen Informationsanspruch der Patienten im Bürgerlichen Gesetzbuch zu verankern und

  • im Schadensfall die rechtliche Position der Betroffenen zu stärken und den Nachweis eines Zusammenhangs zu erleichtern. Die Studie, die Pressnotiz darf nicht verpuffen.

Aus Angst vor Kritik, öffentlichem Druck und emotional aufgeladenen Diskussionen werden notwendige Entscheidungen zu oft aufgeschoben. Wer wartet, bis es nicht mehr anders geht, verliert Zeit und den notwendigen Spielraum Alternativen zu bedenken, eine Voraussetzung überzeugender Kommunikation. 

Forderung:

Behandelnde müssen gesetzlich verpflichtet werden, Patienten umgehend zu informieren, wenn bei ihrer Behandlung etwas Unerwünschtes passiert ist – und darüber, welche Ursachen dafür infrage kommen. Solche Abweichungen sind zu dokumentieren und auch dem Kostenträger mitzuteilen. Eine solche Informationspflicht stärkt nicht nur die Rechte der Betroffenen, sie schafft auch den zusätzlichen Anreiz, solche Ereignisse aufzuarbeiten und Maßnahmen zu ergreifen, damit sie sich nicht wiederholen – wie es das Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen seit Jahrzehnten fordert.

Die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgabe kann nur durch frei gewählte Patientenvertreter der sozialversicherten Arbeitnehmer und Rentner gewährleistet werden – nicht durch Personen, die lediglich von den Trägern akzeptiert werden. In den stationären Einrichtungen sowie in den Kreisen und kreisfreien Städten sind entsprechende Melde- und Informationsstellen einzurichten.

Patientenrechte müssen erkämpft werden!

Patientensicherheit

Echter Dialog braucht Zeit.

Die gelungene Kommunikation zwischen ärtzlichen bzw. nichtärtzlichen Mitarbeitern und Patienten ist der wichtigste Faktor für eine erfolgreiche Patientenbeziehung und in vielerlei Hinsicht der Dreh- und Angelpunkt im erfolgreichen Patienten- und Einrichtungsmanagement.


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