Betreuungen

Aus Angst, die Freiheit und Würde zu verlieren, wird die schleichende, notwendige Hilfe selten rechtzeitig gesucht und erbeten.

Die schnellen Veränderungen im Alltag nutzen manche skrupellos aus – etwa durch „Enkeltricks“, im Internet – oder lassen sich gerichtlich als Vermögensbetreuer bestellen. Deshalb ist es nie zu früh, sich rechtzeitig selbst nach einer Vertrauensperson zur Unterstützung umzusehen, damit das Leben weiterhin selbstbestimmt gestaltet werden kann. Eine erfolgreiche Betreuung basiert auf Vertrauen, Respekt und offener Kommunikation und braucht Geduld und Zeit.

Immer mehr Menschen benötigen rechtliche Betreuung, gleichzeitig fehlen Nachwuchskräfte. Der Bedarf an ehrenamtlichen rechtlichen Betreuern wächst, und zugleich wird das Ehrenamt anspruchsvoller. Umso wichtiger ist die professionelle Begleitung durch einen Betreuungsverein – auch, um sich mit Gleichgesinnten austauschen zu können.

Die rechtliche Betreuung greift, ebenso wie die Vermögensbetreuung, unterstützend in alle Lebenslagen ein. Die Tätigkeitsbereiche, alphabetisch geordnet, umfassen:

Aufenthaltsbestimmung

  • Unterstützung bei Fragen des Wohnens und Aufenthalts

  • Mitwirkung bei Heimaufnahmen oder Wohnungswechseln

  • Organisation geeigneter Wohn- und Betreuungsformen

Behörden- und Sozialleistungsangelegenheiten

  • Vertretung gegenüber Behörden und Sozialleistungsträgern

  • Beantragung von Renten, Grundsicherung, Pflegeleistungen und weiteren Ansprüchen

  • Unterstützung bei Verwaltungsverfahren

Gesundheitsfürsorge

  • Unterstützung bei medizinischen Angelegenheiten

  • Kommunikation mit Ärzten, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen

  • Mitwirkung bei medizinischen Entscheidungen im Rahmen des gerichtlichen Aufgabenkreises

  • Organisation notwendiger Hilfen und Versorgungsleistungen

Post- und Behördenverkehr

  • Entgegennahme und Bearbeitung wichtiger Post

  • Korrespondenz mit Gerichten, Behörden, Versicherungen und Vertragspartnern

  • Fristgerechte Bearbeitung von Angelegenheiten

Vermögenssorge

  • Verwaltung von Giro-, Spar- und sonstigen Konten

  • Regelung des Zahlungsverkehrs

  • Prüfung und Begleichung laufender Verpflichtungen

  • Beantragung und Verwaltung von Sozialleistungen

  • Sicherung von Ansprüchen gegenüber Behörden und Versicherungen

  • Erstellung von Vermögensverzeichnissen und Rechnungslegungen

Wohnungs- und Vertragsangelegenheiten

  • Prüfung und Verwaltung bestehender Verträge

  • Abschluss, Änderung oder Kündigung von Verträgen im Rahmen der Betreuung

  • Regelung von Miet- und Wohnungsangelegenheiten

  • Sicherung und Verwaltung von Wohnraum

Die Erfahrung zeigt: Eine verlässliche Organisation ist wichtig. Die gute Zusammenarbeit mit Behörden und Einrichtungen sowie der verantwortungsvolle Umgang mit persönlichen Angelegenheiten müssen dokumentiert werden. So können Missverständnisse möglichst vermieden und andernfalls objektiv ausgeräumt werden.

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die jährliche Aufwandspauschale für ehrenamtliche Betreuer 450 Euro je Betreuung. Sie soll typische Ausgaben wie Porto, Telefon, Kopien oder Fahrten abdecken, damit nicht für jeden einzelnen Betrag eine Quittung vorgelegt werden muss. Die Pauschale soll vor allem Angehörige entlasten, die vom Betreuungsgericht bestellt wurden und das Amt unentgeltlich führen.

Familien müssen wissen: Eine rechtliche oder Vermögensbetreuung ersetzt keine

  • persönliche Assistenz, wie z. B. bei Arztbesuchen oder Einkäufen,

  • Grundpflege und

  • hauswirtschaftlichen Leistungen.

An- und Zugehörige, die pflegen, im Alltag unterstützen oder aufgrund einer Vorsorgevollmacht handeln, sind gesondert zu entlohnen.

Zum 1. Januar 2023 trat das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft. Im Mittelpunkt des neuen Betreuungsrechts stehen die Wünsche der Betroffenen. Vielleicht motiviert Sie dieser Beitrag, sich ehrenamtlich näher mit dem Betreuungsrecht zu beschäftigen – fragen Sie einfach in Ihrer Kommune oder Kirchengemeinde nach.

Ein gesundes Altern muss auch vor dem Hintergrund gesehen werden, dass die Mehrheit der Erwachsenen bevorzugt im eigenen vertrauten Umfeld zu altern. Dazu gehören auch soziale und kulturelle Einrichtungen, Gesundheitsangebote und die bauliche Infrastruktur.

Siehe auch unsere

Anlage Assistenzdienste sind vielfältig Stand 1.9.26

Beiträge:

Sperrvermerke in der Vermögens-Betreuung

So geht`s: Vorsorgevollmacht

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