Pflegereform oder Erlössicherung

Unbestimmte Leistungsvergütungen zu Lasten der Versicherten sind aufzukündigen und durch Geldleistungen für die Versicherten zu ersetzen. Die Auseinandersetzungen der Landespflegekassen mit den Einrichtungsträgern dienen einseitig den Betreibern, zu Lasten der versicherten Bewohner, und können entfallen. Durch Hilfsbedürftigkeit verliert die versicherte Person nicht die Geschäftsfähigkeit aber durch juristische Spitzfindigkeit den Schutz der Gesetze. Die Würde gebietet… » weiterlesen: Pflegereform oder Erlössicherung