Teil 1. Elternunterhalt
Mehr Entlastung bei Pflegeheimkosten Mit der Hilfe zur Pflegemüssen die Sozialämter oft einspringen, um einen teuren Heimplatz zu bezahlen. In NRW und Schleswig-Holstein können „Landeskinder“ erleichtert Pflegewohngeld, maximal bis zur Höhe der Investitionskosten, erhalten. Bisher holen sich die Ämter einen Teil von den Angehörigen der Pflegebedürftigen zurück, vor allem von deren Kindern. Damit ist 2020… » weiterlesen: Teil 1. Elternunterhalt